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   FG Brandenburg, 10.12.2002 - 3 K 149/01   

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https://dejure.org/2002,12760
FG Brandenburg, 10.12.2002 - 3 K 149/01 (https://dejure.org/2002,12760)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 10.12.2002 - 3 K 149/01 (https://dejure.org/2002,12760)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 10. Dezember 2002 - 3 K 149/01 (https://dejure.org/2002,12760)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GrEStG (1997) § 9 Abs. 1 Nr. 1 § 1 Abs. 1 Nr. 1
    Grunderwerbsteuer; Einheitliches Vertragswerk

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Grunderwerbsteuer - Einheitliches Vertragswerk

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 794
  • EFG 2003, 795
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 18.07.1990 - II R 41/88

    Beim Erwerb eines Grundstücks mit noch zu errichtendem Gebäude ändern

    Auszug aus FG Brandenburg, 10.12.2002 - 3 K 149/01
    Auch umfangreiche Eigenleistungen ändern an einer solchen von der Veräußererseite zu erbringenden Hauptleistung zumindest dann nichts, wenn wesentliche Arbeiten zur Herstellung des Gebäudes von der Veräußererseite zu erbringen sind (Urteil des BFH vom 18.07.1990 - II R 41/88 - Sammlung der Entscheidungen des BFH -BFHE- 161, 177).
  • BFH, 10.08.1994 - II R 29/91

    Umfang der Bemessungsgrundlage bei der Grunderwerbsteuerveranlagung

    Auszug aus FG Brandenburg, 10.12.2002 - 3 K 149/01
    Dies ist regelmäßig der Fall, wenn der Erwerber mit dem Grundstücksverkäufer zeitlich vor dem Kaufvertrag über das Grundstück den Bauerrichtungsvertrag abgeschlossen hat (Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 10. August 1994 - II R 29/91 - Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen -BFH/NV- 1995, 260, 261).
  • FG Düsseldorf, 13.03.2001 - 3 K 1689/96

    Grunderwerbsteuer; Einheitliches Vertragswerk; Rohbausatz; Eigenleistung -

    Auszug aus FG Brandenburg, 10.12.2002 - 3 K 149/01
    Die nach dem Vertrag mit der X. GmbH zu erbringenden Arbeiten waren nach Art. und Umfang wesentliche Arbeiten der Verkäuferseite zur Errichtung des Gebäudes, insbesondere auch deshalb, weil vor allem die planerisch-organisatorischen Arbeiten, die den eigentlichen Gehalt von Gebäudeerrichtungsarbeiten ausmachen, wesentlich von der Veräußerin, insbesondere dem von ihr vermittelten Richtmeister durchgeführt wurden (vgl. rkr. Urteil des FG Düsseldorf vom 13.03.2001 - 3 K 1689/96 GE - Deutsches Steuerrecht - Entscheidungsdienst -DStRE- 2001, 767).
  • BFH, 27.10.2004 - II R 12/03

    Erwerb eines Hausbausatzes vom Grundsücksverkäufer

    Das Finanzgericht (FG), dessen Urteil in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2003, 794 veröffentlicht ist, folgte der Rechtsauffassung des FA, dass als Gegenstand des Erwerbsvorgangs der Kläger nicht nur das unbebaute, sondern das mit dem Fertighaus der F-GmbH bebaute Grundstück anzusehen sei.

    Die Kläger beantragen, das Urteil des FG des Landes Brandenburg vom 10. Dezember 2002 3 K 149/01 aufzuheben und unter Abänderung der Grunderwerbsteuerbescheide vom 15. September 1999 in der Gestalt der Einspruchsentscheidungen vom 15. Dezember 2000 die Grunderwerbsteuer auf jeweils 1 526 DM festzusetzen.

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