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   FG Nürnberg, 13.06.2002 - VII 290/2000   

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https://dejure.org/2002,9849
FG Nürnberg, 13.06.2002 - VII 290/2000 (https://dejure.org/2002,9849)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 13.06.2002 - VII 290/2000 (https://dejure.org/2002,9849)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 13. Juni 2002 - VII 290/2000 (https://dejure.org/2002,9849)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 32 Abs. 4 Nr. 3; EStG § 63 Abs. 1 Satz 2
    Gewährung von Kindergeld für behinderte Kinder nach Vollendung des 27. Lebensjahres

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Gewährung von Kindergeld für behinderte Kinder nach Vollendung des 27. Lebensjahres

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Fähigkeit zum Selbstunterhalt vor Vollendung des 27. Lebensjahres ohne Bedeutung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen der Gewährung von Kindergeld für behinderte Kinder nach Vollendung des 27. Lebensjahres

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 867
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 09.06.1999 - VI R 33/98

    Berufsausbildung von Kindern

    Auszug aus FG Nürnberg, 13.06.2002 - VII 290/00
    Das wäre umso erforderlicher gewesen, als angesichts der unterschiedlichen Zielsetzung zwischen dem steuerrechtlichen und dem sozialrechtlichen Kindergeld trotz einer weitgehenden gleichförmigen Ausgestaltung der beiden Rechtsmaterialien die zum BKGG ergangenen Rechtsgrundsätze nicht ohne Weiteres auf die Vorschriften des Kindergeldes nach dem EStG zu übertragen sind (vgl. BFH-Urteil vom 09.06.1999 VI R 33/98, BFHE 189, 68, BStBl II 1999, 701), und sich auch die o.a. Zweifel auf die unterschiedlichen Zielsetzungen der beiden Förderungsinstrumente stützen (vgl. Schmidt/Glanegger, EStG , 19. Aufl., § 32 Anm. 49).

    Gerade die Zielsetzung des steuerrechtlichen Kindergeldes, die steuerliche Freistellung des Existenzminimums (vgl. BFH-Urteil in BFHE 189, 68, BStBl II 1999, 701), gebietet eine Auslegung des § 32 Abs. 4 Nr. 3 EStG getreu seinem Wortlaut dahin, dass die Unfähigkeit zum Selbstunterhalt sich nicht vor Vollendung des 27. Lebensjahres des behinderten Kindes manifestiert bzw. aktualisiert haben muss.

  • BSG, 14.08.1984 - 10 RKg 6/83

    Kindergeldanspruch - Behindertes Kind - Erwerbsunfähigkeit - Begriff des

    Auszug aus FG Nürnberg, 13.06.2002 - VII 290/00
    Zwar mag es sein, dass das BSG (Urteil vom 18.04.1984 - 10 RKg 6/83 - SozR 5870 § 2 Nr. 35) zu § 2 Abs. 2 Nr. 3 BKGG in diesem Sinne entschieden hat.
  • BFH, 15.10.1999 - VI R 183/97

    Volljährige behinderte Kinder

    Auszug aus FG Nürnberg, 13.06.2002 - VII 290/00
    Insbesondere unter Berücksichtigung des behinderungsbedingten Mehrbedarfs in Höhe des Pauschbetrages nach § 33 b Abs. 3 EStG in Höhe von 7.200 DM (vgl. BFH-Urteil vom 15.10.1999 VI R 183/97, BFHE 189, 442 , BStBl II 2000, 72) ist A. auch im Hinblick auf ihre verbliebenen finanziellen Möglichkeiten als außerstande anzusehen, sich selbst zu unterhalten.
  • BFH, 09.06.2011 - III R 61/08

    Kindergeld für ein über 27 (bzw. 25) Jahre altes behindertes Kind -

    Diese Ansicht wird von mehreren Finanzgerichten (Urteil des FG Baden-Württemberg vom 3. April 2002 14 K 46/00, EFG 2002, 1100; Urteil des FG Nürnberg vom 13. Juni 2002 VII 290/2000, EFG 2003, 867, dazu kritisch Kanzler, Finanz-Rundschau 2004, 98; Urteil des Sächsischen FG vom 23. Februar 2006  2 K 2679/04 (Kg)), weiten Teilen des Fachschrifttums (Schmidt/Loschelder, EStG, 30. Aufl., § 32 Rz 47; Grönke-Reimann in Herrmann/Heuer/Raupach, § 32 EStG Rz 117; Dürr in Frotscher, EStG, 6. Aufl., Freiburg 1998 ff., § 32 Rz 76; Greite in Korn, § 32 EStG Rz 58; Jachmann, in: Kirchhof/Söhn/ Mellinghoff, EStG, § 32 Rz C 30; Pust in Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Kommentar, § 32 EStG Rz 471; Seiler in Kirchhof, EStG, 10. Aufl., § 32 Rz 15) und von der Verwaltung (Abschn. 63.3.6.1 Abs. 5 Satz 2 der Dienstanweisung zur Durchführung des Familienleistungsausgleichs nach dem X. Abschnitt des Einkommensteuergesetzes --DA-FamEStG--, BStBl I 2004, 742, 771; Abschn. 63.3.6.1 Abs. 2 Satz 2 DA-FamEStG, BStBl I 2009, 1030, 1068) vertreten.
  • BFH, 31.07.2008 - III S 30/08

    Prozesskostenhilfe: Kindergeld für ein über 27 Jahre altes behindertes Kind,

    Die Frage, ob zusätzlich auch die Unfähigkeit zum Selbstunterhalt zu diesem Zeitpunkt vorliegen muss, ist in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung und in der Literatur umstritten (dafür außer der Vorinstanz z.B. Helmke in Helmke/Bauer, Familienleistungsausgleich, Kommentar, Fach A, I. Kommentierung, § 32 EStG Rz 113; dagegen z.B. FG Nürnberg, Urteil vom 13. Juni 2002 VII 290/2000, Entscheidungen der Finanzgerichte 2003, 867; Loschelder in Schmidt, Einkommensteuergesetz, 27. Aufl., § 32 Rz 47).
  • FG Münster, 14.01.2008 - 4 K 4381/05

    Unfähigkeit zum Selbstunterhalt des behinderten Kindes

    Umstritten ist, ob damit gemeint ist, dass nur die Behinderung vor Vollendung des 27. Lebensjahres eingetreten sein muss, nicht aber die dadurch bedingte Unfähigkeit zum Selbstunterhalt (so FG Nürnberg, Urteil vom 13.06.2002, VII 290/2000, EFG 2003, 867; Schmidt/Loschelder, EStG, 26. Auflage 2007, § 32 RNr. 47).
  • FG Sachsen, 23.02.2006 - 2 K 2679/04

    Anforderungen an die Gewährung von Kindergeld für ein behindertes Kind

    Es ist für das Vorliegen der Voraussetzungen von § 32 Abs. 4 Nr. 3 EStG nicht erforderlich, dass das Kind bereits vor dem Eintritt des 27. Lebensjahres nicht mehr in der Lage war, sich selbst zu unterhalten (Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 13. Juni 2002 - VII 290/2000, EFG 2003, 867), es also beispielsweise trotz Behinderung einer Beschäftigung nachgeht.
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