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   FG Köln, 24.03.2004 - 13 K 5107/00   

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https://dejure.org/2004,5734
FG Köln, 24.03.2004 - 13 K 5107/00 (https://dejure.org/2004,5734)
FG Köln, Entscheidung vom 24.03.2004 - 13 K 5107/00 (https://dejure.org/2004,5734)
FG Köln, Entscheidung vom 24. März 2004 - 13 K 5107/00 (https://dejure.org/2004,5734)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Steuerliche Behandlung der satzungsmäßige Gewinnlosigkeit einer Kapitalgesellschaft; Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA); Begriff der "unterlassenen Vermögensmehrung"

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Das Ziel der Gewinnlosigkeit indiziert keine verdeckte Gewinnausschüttung

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 1156
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (18)

  • BFH, 29.03.2000 - I R 32/99

    Zinsabschlag bei kommunalen Unternehmen

    Auszug aus FG Köln, 24.03.2004 - 13 K 5107/00
    Unter Bezugnahme auf die neuere Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, insbesondere die in BFH/NV 2000, 1502, und BStBl II 2000, 496, veröffentlichten Entscheidungen, weist die Klägerin darauf hin, dass es zu Korrekturen nach § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG immer nur dann kommen könne, wenn die Überzeugung gewonnen werden könne, dass für Verlust oder Gewinnlosigkeit gesellschaftliche und damit ertragsteuerlich unbeachtliche Beweggründe maßgebend gewesen seien.

    Insbesondere in der Entscheidung in BStBl II 2000, 496, habe der BFH akzeptiert, dass es Gesellschaften mit beschränkter Haftung gebe, bei denen auf Grund spezieller gesetzlicher Vorschriften ausgeschlossen sei, dass sie einen angemessenen Gewinnaufschlag verlangen könnten.

    Für derartige Gesellschaften gilt - wie auch der BFH in seiner jüngeren Rechtsprechung anerkennt (vgl. BFH-Urteil vom 29. März 2000 I R 32/99, BFHE 192, 59; BStBl II 2000, 496, zu einer vergleichbaren Situation), nicht das so genannte Ertrags-, sondern das so genannte Kostendeckungsprinzip.

    Der erkennende Senat befindet sich mit seiner Auffassung, dass bei der Auslagerung hoheitlicher Aufgaben auf Gesellschaften des Privatrechts ggf. die besonderen Bindungen des öffentlichen Rechts zu beachten sind, nicht nur in Übereinstimmung mit der neueren Rechtsprechung des BFH (BStBl II 2000, 496), sondern auch mit der Rechtsprechung anderer oberster Bundesgerichte.

  • BFH, 08.07.1998 - I R 123/97

    Keine Privatsphäre bei Kapitalgesellschaften

    Auszug aus FG Köln, 24.03.2004 - 13 K 5107/00
    Vielmehr blieben unternehmerische Fehlentscheidungen und hierdurch ausgelöste Verluste einer Kapitalgesellschaft betrieblich veranlasst und seien prinzipiell steuerlich hinzunehmen (vgl. BFH-Urteil vom 8.7.1998 I R 123/97, BFHE 186, 540; BFH/NV 1999, 269, bezogen auf Risikogeschäfte).

    Zu Korrekturen könne es immer nur dann kommen, wenn die Überzeugung gewonnen werden könne, dass für Verlust oder Gewinnlosigkeit gesellschaftliche und damit ertragsteuerlich unbeachtliche Beweggründe maßgebend gewesen seien (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 19.8.1998 I R einer 21/98, BFHE 187, 18, BStBl II 1999, 99; vom 13.8.1997 I R 85/96, BFHE 184, 311, BStBl II 1998, 161; vom 10.7.1996 I R 108-109/95, BFHE 181, 277, BStBl II 1997, 230, sowie BFH/NV 1999, 269; vgl. auch Dötsch/ Eversberg/ Jost/ Witt, Die Körperschaftsteuer, KStG n. F. Anhang zu § 8 Abs. 3, Stichwort Gewinnaufschlag).

  • BGH, 24.05.2000 - III ZR 252/99

    Erfolglose Flucht ins Privatrecht beim Betreiben eines Schwimmbads

    Auszug aus FG Köln, 24.03.2004 - 13 K 5107/00
    Insbesondere sei davon auszugehen, dass die in den Formen des Privatrechts handelnde Verwaltung die grundlegenden Prinzipien öffentlicher Finanzgebarung zu beachten habe (vgl. z. B. BGH-Urteil vom 5.4.1984 III ZR 12/83, BGHZ 91, 84) bzw. ggf. zur kostenlosen Bereitstellung von Einrichtungen für öffentliche Zwecke verpflichtet sei (BGH-Beschluss vom 24.5.2000 III ZR 252/99, Die öffentliche Verwaltung - DÖV - 2000, 919).
  • BGH, 14.11.2003 - 2 StR 164/03

    Bestechungsdelikte: Geschäftsführer einer kommunalen Fernwärmeversorgungs-GmbH

    Auszug aus FG Köln, 24.03.2004 - 13 K 5107/00
    So hat der Bundesgerichtshof - BGH - in einer aktuellen Entscheidung den Geschäftsführer einer städtischen Energieversorgungs-GmbH als Amtsträger im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c StGB qualifiziert (BGH-Urteil vom 14.11.2003 2 StR 164/03, NJW 2004, 693).
  • BGH, 05.04.1984 - III ZR 12/83

    Verwaltungsprivatrecht

    Auszug aus FG Köln, 24.03.2004 - 13 K 5107/00
    Insbesondere sei davon auszugehen, dass die in den Formen des Privatrechts handelnde Verwaltung die grundlegenden Prinzipien öffentlicher Finanzgebarung zu beachten habe (vgl. z. B. BGH-Urteil vom 5.4.1984 III ZR 12/83, BGHZ 91, 84) bzw. ggf. zur kostenlosen Bereitstellung von Einrichtungen für öffentliche Zwecke verpflichtet sei (BGH-Beschluss vom 24.5.2000 III ZR 252/99, Die öffentliche Verwaltung - DÖV - 2000, 919).
  • BFH, 22.08.1990 - I R 67/88

    Die Tätigkeit einer Kapitalgesellschaft als Gewerbebetrieb i. S. des

    Auszug aus FG Köln, 24.03.2004 - 13 K 5107/00
    Die Gewerbesteuerpflicht der Kapitalgesellschaften ergibt sich aber aus § 2 Abs. 2 des Gewerbesteuergesetzes - GewStG - , knüpft ausschließlich an die Rechtsform an und setzt nicht voraus, dass überhaupt eine der sieben Einkunftsarten des § 2 Abs. 1 EStG vorliegt (vgl. BFH-Urteil vom 22.8.1990 I R 67/88, BStBl II 1991, 250).
  • BFH, 17.02.1993 - I R 3/92

    Zur Frage der verdeckten Gewinnausschüttung, wenn eine GmbH ohne Beteiligung der

    Auszug aus FG Köln, 24.03.2004 - 13 K 5107/00
    So betraf der vom Beklagten unmittelbar herangezogene Fall (BFH-Urteil vom 17.2.1993 I R 3/93, BStBl II 1993, 457) die Frage, ob aus gesellschaftsrechtlicher Veranlassung die Kosten der Einführung eines neuen Produktes von der Tochter-Vertriebsgesellschaft statt von der Mutter-Produktionsgesellschaft getragen wurden.
  • BFH, 10.06.1987 - I R 149/83

    Verdeckte Gewinnausschüttung - Verfassung - Treuhand-Vereinbarung

    Auszug aus FG Köln, 24.03.2004 - 13 K 5107/00
    In den Verfahren BStBl II 1978, 234; 1988, 25; 1989, 854 (BFH-Urteile vom 5.10.1977, I R 230/75; vom 10.6.1987 I R 149/83; vom 28.6.1989 I R 89/85) ging es um Umsatztantiemen oder eine Gewinnbeteiligungsabrede, die dazu führten, dass der Gesellschaft die Möglichkeit zu einer Gewinnsteigerung praktisch genommen war.
  • BFH, 17.09.2003 - I R 91/02

    Berücksichtigung von außerordentlichem Aufwand wegen Gelddiebstahls im Rahmen der

    Auszug aus FG Köln, 24.03.2004 - 13 K 5107/00
    Für den größten Teil der entschiedenen Fälle hat der BFH eine Veranlassung der Vermögensminderung durch das Gesellschaftsverhältnis angenommen, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte (BFH-Urteil vom 16.3.1967 I 261/63, BFHE 89, 208, BStBl III 1967, 626; BFH-Urteil vom 17.9.2003 I R 91, 92/02, BFH/NV 2004, 182).
  • BFH, 16.04.1980 - I R 75/78

    Verdeckte Gewinnausschüttung im Verhältnis zur ausländischen Muttergesellschaft;

    Auszug aus FG Köln, 24.03.2004 - 13 K 5107/00
    Tendenziell in die gleiche Richtung zielt die Entscheidung im BStBl II 1981, 492 (BFH-Urteil vom 16.4.1980 I R 75/78), bei der es um die Frage ging, ob die Veräußerung von Produkten unter dem Marktpreis eine gesellschaftsrechtliche Veranlassung hatte.
  • BFH, 19.08.1998 - I R 21/98

    Gebührenrückerstattung eines Berufsverbandes

  • BFH, 16.03.1967 - I 261/63

    Zustimmung zur Kapitalerhöhung einer Gesellschaft als verdeckte

  • BFH, 13.08.1997 - I R 85/96

    Durchlaufende Posten bei einem Berufsverband

  • BFH, 17.11.1999 - I R 4/99

    VGA; satzungsmäßige Gewinnlosigkeit einer GmbH

  • BFH, 10.07.1996 - I R 108/95

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Tätigkeit eines Betriebs gewerblicher Art für

  • BFH, 28.06.1989 - I R 89/85

    1. Angemessenheit des Gehaltes eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH -

  • BFH, 05.10.1977 - I R 230/75

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei vom Erfolg des Unternehmens abhängigen

  • BFH, 11.12.1991 - I R 49/90

    Zur Frage des Inhalts und des Zeitpunktes einer klaren und eindeutigen

  • BFH, 22.08.2007 - I R 32/06

    Dauerverluste kommunaler Eigenbetriebe sind steuerpflichtig

    Wenn diese Aufgaben auf Eigenbetriebe in Gestalt selbständiger Kapitalgesellschaften ausgelagert werden, dann müssen sich diese Gesellschaften allgemeinen, auch den steuerrechtlichen Rechtsgrundsätzen unterwerfen (zutreffend Frotscher in Frotscher/Maas, a.a.O., Anh. zu § 8 Rz 302 Stichwort "Non-Profit-Gesellschaften"; anders FG Köln, Urteil vom 24. März 2004 13 K 5107/00, EFG 2004, 1156).
  • FG Köln, 09.03.2010 - 13 K 3181/05

    Gesetzliche Neuregelung der kommunalen Querfinanzierung verstößt nicht gegen

    Die Grundsätze der oben dargestellten Rechtsprechung des BFH, der der erkennende Senat in der Vergangenheit grundsätzlich, wenn auch hinsichtlich der Anwendung auf kommunale Eigengesellschaften differenzierend (vgl. Urt. vom 24. März 2004 13 K 5107/00, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2004, 1156), gefolgt ist, können im vorliegenden Fall nicht mehr zum Ansatz von vGA führen, weil das KStG durch das Jahressteuergesetz - JStG - 2009 mit Wirkung zum 25. Dezember 2008 geändert worden ist, wobei die hier maßgebliche Regelung in § 8 Abs. 7 KStG nach der Anwendungsvorschrift in § 34 Abs. 6 Satz 4 KStG n. F. auch für Veranlagungszeiträume vor 2009 und damit auch für die Streitjahre anzuwenden ist.
  • FG Köln, 23.06.2004 - 13 K 403/02

    Kostendeckungszuschüsse als umsatzsteuerpflichtigen Aufwendungsersatz; vGA bei

    Die Annahme einer vGA im Hinblick auf einen fehlenden Gewinnaufschlag kann bei vergleichbaren Sachverhalten daher nur dann entfallen, wenn bei einer Kapitalgesellschaft aufgrund einer spezialgesetzlichen Regelung die Erzielung von Gewinnen ausgeschlossen ist und deshalb auch ein gedachter ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter unter den konkreten Umständen auf einen Gewinnaufschlag hätte verzichten müssen (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 29.3.2000 I R 32/99, BStBl II 2000, 496; Senatsurteil vom 24.3.2004 13 K 5107/00; Klingebiel in Dötsch/Eversberg/Jost/Pung/Witt, Anh. Zu § 8 Abs. 3 KStG nF).
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