Rechtsprechung
FG Köln, 18.09.2003 - 2 K 7435/00 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Judicialis
EStG § 50 Abs 5; ; EStG § ... 50 Abs 5 S 1; ; EStG § 50 Abs 5 S 4; ; EStG § 50 Abs. 5 S 4 Nr 3; ; EStG § 50a; ; EstG § 50a Abs 4; ; EStG § 50a Abs 4 Nr 1; ; EStG § 50a Abs 4 Nr 2; ; AO § 90; ; AO § 90 Abs 2; ; EStG § 50
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erstattungsverfahren: Zum unmittelbaren Zusammenhang von Betriebsausgaben mit inländischen Betriebseinnahmen
- rechtsportal.de
Erstattungsverfahren: Zum unmittelbaren Zusammenhang von Betriebsausgaben mit inländischen Betriebseinnahmen
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Betriebsausgaben: - Erstattungsverfahren: Zum unmittelbaren Zusammenhang von Betriebsausgaben mit inländischen Betriebseinnahmen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Köln, 18.09.2003 - 2 K 7435/00
- BFH, 26.05.2004 - I R 93/03
- Generalanwalt beim EuGH, 22.06.2006 - C-345/04
- EuGH, 15.02.2007 - C-345/04
- BFH, 24.04.2007 - I R 93/03
Papierfundstellen
- EFG 2004, 49
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- EuGH, 12.06.2003 - C-234/01
Gerritse
Auszug aus FG Köln, 18.09.2003 - 2 K 7435/00
Schließlich beruft sich die Klägerin auf das Urteil des EuGH in der Sache der Gerritse (Urteil vom 12.6.2003 - Rs. C-234/01, DB 2003, 1360).Dem stehen entgegen der Ansicht der Klägerin die Rechtsausführungen des EuGH in der Entscheidung vom 12.6.2003 (Rs. C-234/01, DB 2003, 1360, Gerritse) nicht entgegen.
Soweit sich durch die vorstehend beschriebene Handhabung eine Steuersatzproblematik ergibt, ist dem durch die Rechtsgrundsätze des Urteils des EuGH vom 12.6.2003 (Rs. C-234/01, DB 2003, 1360, Gerritse) Rechnung zu tragen.
Eine Benachteiligung der Klägerin im Sinne der Entscheidung des EuGH vom 12.6.2003 (Rs. C-234/01, DB 2003, 1360, Gerritse) liegt damit nicht vor.
- BFH, 24.08.1995 - IV R 27/94
Bei einem beruflich veranlaßten Umzug in ein erworbenes Einfamilienhaus sind die …
Auszug aus FG Köln, 18.09.2003 - 2 K 7435/00
Verlangt wird dabei eine eindeutig feststellbare und klar abgrenzbare Beziehung zwischen der jeweiligen Ausgabe und der inländischen Einnahme (BFH-Urteil vom 24.08.1995 IV R 27/94, BFHE 178, 359, BStBl II 1995, 895), wobei der Steuerpflichtige die Aufwendungen zu belegen hat; ihn trifft insoweit wegen des Auslandssachverhalts eine erhöhte Mitwirkungspflicht (§ 90 Abs. 2 AO). - BFH, 23.07.1981 - IV R 156/76
Pferd - Vollblutgestüt - Kosten einer Rennausbildung - Herstellungskosten - …
Auszug aus FG Köln, 18.09.2003 - 2 K 7435/00
Die Abschreibung setzt jedoch bei Turnier- und Rennpferden erst mit ihrem erstmaligen Einsatz ein (BFH-Urteil vom 23.7.1981 IV R 156/76, BStBl II 1981, 672; BMF vom 14.11.2001,BStBl I 2001, 864). - BFH, 16.02.1990 - III R 21/86
Abgrenzung der Bewirtungsaufwendungen von Aufwendungen i. S. des § 4 Abs. 5 Nr. 7 …
Auszug aus FG Köln, 18.09.2003 - 2 K 7435/00
Hinsichtlich der Bewirtungsaufwendungen ist in der Rechtsprechung grundsätzlich anerkannt, dass die Darreichung von Speisen und/oder Getränken eindeutig im Vordergrund stehen muss (BFH-Urteil vom 16.02.1990 III R 21/86, BFHE 160, 166, BStBl II 1990, 575).
- BFH, 24.04.2007 - I R 93/03
Erstattungsbeschränkungen in § 50 Abs. 5 Satz 4 Nr. 3 Satz 2 EStG 1997 teilweise …
Das Finanzgericht (FG) Köln wies sie mit Urteil vom 18. September 2003 2 K 7435/00 wegen der fehlenden Unmittelbarkeit von mehr als 50 v.H. der geltend gemachten Kosten als unbegründet ab.Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2004, 49 abgedruckt.
- BFH, 26.05.2004 - I R 93/03
Steuererstattung bei Gebietsfremden
Das Finanzgericht (FG) Köln wies sie mit Urteil vom 18. September 2003 2 K 7435/00 wegen der fehlenden Unmittelbarkeit von mehr als 50 v.H. der geltend gemachten Kosten als unbegründet ab.Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2004, 49 abgedruckt.
- FG München, 19.05.2004 - 1 V 2704/03
Haftung im mehrstufigen Steuerabzugsverfahren nach § 50 a Abs. 4 EStG - …
Bei einem Verlust im Ansässigkeitsstaat kann sich durchaus ein Gewinn im Quellenstaat ergeben, unabhängig davon, ob für dessen Ermittlung lediglich die mit den Inlandstourneen in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Betriebsausgaben (vgl § 50 Abs. 5 Nr. 3 Satz 2 EStG und FG Köln, Urteil vom 18. September 2003 2 K 7435/00 , Entscheidungen der Finanzgerichte "EFG" 2004, 49 , Rev. Az. BFH I R 93/03) oder entsprechend § 50 Abs. 1 Satz 1 EStG die mit inländischen Einkünften in wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden Betriebsausgaben zu berücksichtigen sind.