Rechtsprechung
   FG Düsseldorf, 17.12.2003 - 5 K 864/01 U   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5266
FG Düsseldorf, 17.12.2003 - 5 K 864/01 U (https://dejure.org/2003,5266)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.12.2003 - 5 K 864/01 U (https://dejure.org/2003,5266)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. Dezember 2003 - 5 K 864/01 U (https://dejure.org/2003,5266)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,5266) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen einer nicht steuerbaren Geschäftsveräußerung nach § 1 UStG; Annahme eines steuerpflichtigen Eigenverbrauchs durch Entnahme eines Gegenstandes aus einem Unternehmen; Zurordnung erworbener Besitzposten zu eigener Unternehmertätigkeit nach Übernahme eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unternehmensübertragung an nahen Angehörigen als steuerpflichtiger Eigenverbrauch oder Geschäftsveräußerung im Ganzen - Umsatzsteuer; Geschäftsveräußerung; Unentgeltliche Übertragung; Nichtunternehmer; Nachhaltige Umsatztätigkeit; Typisierende wirtschaftliche ...

  • rechtsportal.de

    Unternehmensübertragung an nahen Angehörigen als steuerpflichtiger Eigenverbrauch oder Geschäftsveräußerung im Ganzen - Umsatzsteuer; Geschäftsveräußerung; Unentgeltliche Übertragung; Nichtunternehmer; Nachhaltige Umsatztätigkeit; Typisierende wirtschaftliche ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Unternehmensübertragung an nahen Angehörigen als steuerpflichtiger Eigenverbrauch oder Geschäftsveräußerung im Ganzen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 772
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • FG Hessen, 18.10.1999 - 6 K 2426/98

    Vorsteuer; Unternehmer; Gründung; Nachhaltig; Kapitalgesellschaft;

    Auszug aus FG Düsseldorf, 17.12.2003 - 5 K 864/01
    Er bezieht sich in diesem Zusammenhang auf das derzeit beim Bundesfinanzhof - BFH - unter dem Aktenzeichen V R 84/99 anhängige Revisionsverfahren und dessen diesbezügliches Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH vom 23.1.2002 (BFHE 197, 364; BFH/NV 2002, 881) sowie das diesem Verfahren zugrunde liegende Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 18.10.1999 (6 K 2426/98, EFG 2000, 40), in dem es um die Frage geht, ob eine allein mit dem Ziel der Gründung einer Aktiengesellschaft errichtete Vorgründungsgesellschaft zum Abzug der Vorsteuer für den Bezug von Dienstleistungen und Gegenständen berechtigt ist, wenn sie nach Gründung der Kapitalgesellschaft die bezogenen Leistungen in einem Akt gegen Entgelt an die später gegründete Kapitalgesellschaft veräußert und andere Ausgangsumsätze von vornherein nicht beabsichtigt hatte.

    Das FG Kassel hatte in dem vom Kläger zitierten Urteil vom 18. Oktober 1999 (6 K 2426/98, EFG 2000, 40) bereits die Tätigkeit einer Vorgründungsgesellschaft, deren Tätigkeit ausschließlich darauf angelegt war, die spätere unternehmerische Tätigkeit einer Aktiengesellschaft durch den Bezug diverser Leistungen vorzubereiten und erst zu ermöglichen, als Unternehmerin im umsatzsteuerlichen Sinne angesehen und ihr das Recht auf Vorsteuerabzug zugesprochen, obwohl die Tätigkeit der Vorgründungsgesellschaft sich planungsgemäß mit dem Weiterverkauf der bezogenen Leistungen in einem Akt an die später entstandene Aktiengesellschaft erschöpft hatte.

    Der diesem Klageverfahren zugrundeliegende Sachverhalt, bei dem als Anknüpfungspunkt für eine nachhaltige wirtschaftliche Tätigkeit des Sohnes einzig und allein dessen einmalige Vermögenstransaktion in Betracht kommt - nämlich die Übertragung der erworbenen Anlagegegenstände und der Waren noch am gleichen Tag des Erwerbs durch notarielle Ausgliederungserklärung auf die C -GmbH gegen Gewährung weiterer, ins Privatvermögen des Sohnes gelangender Gesellschaftsanteile - ist hingegen nicht vergleichbar mit dem Sachverhalt, der Grundlage des vom Kläger angeführten Vorlagebeschlusses V R 84/99 des BFH zum EuGH und der Gegenstand des vorinstanzlichen Urteils des FG Kassel vom 18. Oktober 1999 (6 K 2426/98, a.a.O.) war.

  • EuGH, 29.02.1996 - C-110/94

    Inzo / Belgischer Staat

    Auszug aus FG Düsseldorf, 17.12.2003 - 5 K 864/01
    Bei der dort zu beurteilenden Fallgestaltung ging dem einmaligen Veräußerungsgeschäft an die spätere Aktiengesellschaft eine längere Vorbereitungsphase (Einrichtung des Geschäftsbetriebes, Versendung von Informationsmaterial, Knüpfung erster Kundenkontakte etc.) voraus, die vom FG Kassel bereits im Wege einer der Rechtsprechung des EuGH folgenden typisierenden Betrachtungsweise (vgl. Urteil des EuGH vom 29.2.1996 Rs. C-110/94, HFR 1996, 366) als wirtschaftliche und damit unternehmerische Betätigung der Vorgründungsgesellschaft angesehen wurde.

    Auf den insbesondere in den Urteilen des EuGH (u.a. Urteile des EuGH vom 29. Februar 1996, C-110/94, BStBl II 1996, 655, UR 1996, 116 und vom 25. Juni 1997, C-45/95, EuGHE I 1997, 3605, UVR 1997, 331) wiederholt hervorgehobenen Grundsatz der Neutralität der Umsatzsteuer und dem sich hieraus ergebenden Verbot der Doppelbesteuerung kann sich der Kläger schon deshalb nicht mit Erfolg berufen, weil dieser Grundsatz zumindest auf Seiten des Klägers, der als Einzelunternehmer hinsichtlich der dem strittigen Entnahmeeigenverbrauch unterworfenen Anlagegegenstände und Waren zuvor auch den Vorsteuerabzug in Anspruch genommen hat, nicht tangiert ist.

  • BFH, 23.01.2002 - V R 84/99

    EuGH; Vorabentscheidung; Gründung einer Kapitalgesellschaft;

    Auszug aus FG Düsseldorf, 17.12.2003 - 5 K 864/01
    Er bezieht sich in diesem Zusammenhang auf das derzeit beim Bundesfinanzhof - BFH - unter dem Aktenzeichen V R 84/99 anhängige Revisionsverfahren und dessen diesbezügliches Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH vom 23.1.2002 (BFHE 197, 364; BFH/NV 2002, 881) sowie das diesem Verfahren zugrunde liegende Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 18.10.1999 (6 K 2426/98, EFG 2000, 40), in dem es um die Frage geht, ob eine allein mit dem Ziel der Gründung einer Aktiengesellschaft errichtete Vorgründungsgesellschaft zum Abzug der Vorsteuer für den Bezug von Dienstleistungen und Gegenständen berechtigt ist, wenn sie nach Gründung der Kapitalgesellschaft die bezogenen Leistungen in einem Akt gegen Entgelt an die später gegründete Kapitalgesellschaft veräußert und andere Ausgangsumsätze von vornherein nicht beabsichtigt hatte.

    Einen weiteren wesentlichen Unterschied zu dem vom Kläger angeführten Revisionsverfahren V R 84/99 und der zugrundeliegenden Entscheidung des FG Kassel sieht der Senat aber auch darin, dass der BFH in seinem diesbezüglichen Vorlagebeschluss an den EuGH (BFH/NV 2002, 881) maßgeblich darauf hinweist, dass die rechtliche Zäsur zwischen der dortigen Klägerin als Vorgründungsgesellschaft einerseits und der Vorgesellschaft sowie der späteren Kapitalgesellschaft andererseits - und damit auch eine etwaige Versagung des Vorsteuerabzugs bei der Vorgründungsgesellschaft - alleine durch die zivilrechtlichen Besonderheiten bei Gründung einer Kapitalgesellschaft nach deutschem Recht bedingt sei.

  • EuGH, 25.06.1997 - C-45/95

    Kommission / Italien

    Auszug aus FG Düsseldorf, 17.12.2003 - 5 K 864/01
    Auf den insbesondere in den Urteilen des EuGH (u.a. Urteile des EuGH vom 29. Februar 1996, C-110/94, BStBl II 1996, 655, UR 1996, 116 und vom 25. Juni 1997, C-45/95, EuGHE I 1997, 3605, UVR 1997, 331) wiederholt hervorgehobenen Grundsatz der Neutralität der Umsatzsteuer und dem sich hieraus ergebenden Verbot der Doppelbesteuerung kann sich der Kläger schon deshalb nicht mit Erfolg berufen, weil dieser Grundsatz zumindest auf Seiten des Klägers, der als Einzelunternehmer hinsichtlich der dem strittigen Entnahmeeigenverbrauch unterworfenen Anlagegegenstände und Waren zuvor auch den Vorsteuerabzug in Anspruch genommen hat, nicht tangiert ist.
  • BFH, 04.07.2002 - V R 10/01

    Umsatzsteuerfreie Geschäftsveräußerung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 17.12.2003 - 5 K 864/01
    Insoweit dürfte es nach der neueren Rechtsprechung des BFH (vgl. Urteil vom 4. Juli 2002, V R 10/01, DStR 2002, 1988) für die Annahme einer Geschäftsveräußerung ausreichend sein, dass der C -GmbH der zur Fortführung des Geschäftsbetriebs notwendige Grundstücksteil von der B GmbH & Co.KG, bei welcher der Kläger aufgrund seiner Gesellschafterposition die alleinige Entscheidungsbefugnis innehatte, mietweise dauerhaft zur Nutzung überlassen wurde.
  • BFH, 28.07.1999 - X R 66/95

    Erbauseinandersetzung und Wohneigentumsförderung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 17.12.2003 - 5 K 864/01
    Wie der BFH in ständiger Rechtsprechung (u.a. Urteil vom 18. November 1999 V R 13/99, BFHE 190, 251, BStBl II 2000, 153; Beschluss vom 4. April 2000 V B 148/99, BFH/NV 2000, 125) entschieden hat, verwirklicht ein Unternehmer, der Gegenstände aus seinem Unternehmen an Angehörige aus unternehmensfremden Gründen unentgeltlich liefert, hierdurch einen steuerpflichtigen Eigenverbrauch durch Gegenstandsentnahme.
  • BFH, 04.04.2000 - V B 148/99

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Entnahme Eigenverbrauch

    Auszug aus FG Düsseldorf, 17.12.2003 - 5 K 864/01
    Wie der BFH in ständiger Rechtsprechung (u.a. Urteil vom 18. November 1999 V R 13/99, BFHE 190, 251, BStBl II 2000, 153; Beschluss vom 4. April 2000 V B 148/99, BFH/NV 2000, 125) entschieden hat, verwirklicht ein Unternehmer, der Gegenstände aus seinem Unternehmen an Angehörige aus unternehmensfremden Gründen unentgeltlich liefert, hierdurch einen steuerpflichtigen Eigenverbrauch durch Gegenstandsentnahme.
  • BFH, 18.11.1999 - V R 13/99

    Übertragung eines Grundstücks

    Auszug aus FG Düsseldorf, 17.12.2003 - 5 K 864/01
    Wie der BFH in ständiger Rechtsprechung (u.a. Urteil vom 18. November 1999 V R 13/99, BFHE 190, 251, BStBl II 2000, 153; Beschluss vom 4. April 2000 V B 148/99, BFH/NV 2000, 125) entschieden hat, verwirklicht ein Unternehmer, der Gegenstände aus seinem Unternehmen an Angehörige aus unternehmensfremden Gründen unentgeltlich liefert, hierdurch einen steuerpflichtigen Eigenverbrauch durch Gegenstandsentnahme.
  • BFH, 18.07.1991 - V R 86/87

    Angehörige von Automobilwerken sind beim Verkauf von sog. Jahreswagen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 17.12.2003 - 5 K 864/01
    Von dieser Bedeutung ist auch umsatzsteuerrechtlich auszugehen (BFH-Urteile vom 30.Juli 1986 V R 41/76, BFHE 147, 279, BStBl II 1986, 874 und vom 18. Juli 1991 V R 86/87, BFHE 165, 116, BStBl II 1991, 776).
  • BFH, 30.07.1986 - V R 41/76

    Vertraglich vereinbarter Wettbewerbsverzicht eines GmbH-Gesellschafters und

    Auszug aus FG Düsseldorf, 17.12.2003 - 5 K 864/01
    Von dieser Bedeutung ist auch umsatzsteuerrechtlich auszugehen (BFH-Urteile vom 30.Juli 1986 V R 41/76, BFHE 147, 279, BStBl II 1986, 874 und vom 18. Juli 1991 V R 86/87, BFHE 165, 116, BStBl II 1991, 776).
  • BFH, 16.12.1971 - V R 41/68

    Bestellung eines Nießbrauchs gegen Entgelt ist eine steuerpflichtige

  • BFH, 21.05.1971 - V R 117/67

    Bedeutung interner Zusatzvereinbarungen - Arbeitsgemeinschaftsverträge - Umsätze

  • BFH, 06.09.2007 - V R 41/05

    Keine Vorsteuerkorrektur gemäß § 15a UStG bei Übertragung eines Hälfteanteils an

    In einem vergleichbaren Fall habe daher auch das FG Düsseldorf mit Urteil vom 17. Dezember 2003 5 K 864/01 U (EFG 2004, 772) entschieden, dass bei der Übertragung eines Geschäftsbetriebs durch einen Einzelunternehmer auf seinen nicht unternehmerisch tätigen Sohn, der diesen noch am selben Tag in eine GmbH einbringe, die Annahme einer Geschäftsveräußerung im Ganzen an der im Übertragungszeitpunkt fehlenden Unternehmereigenschaft des Sohnes und der Fortführung des Unternehmens in der Rechtsform einer GmbH scheitere.

    cc) Das Urteil des FG Düsseldorf in EFG 2004, 772, auf das sich das FA beruft, betrifft keine Bruchteilsgemeinschaft.

  • FG Düsseldorf, 02.10.2015 - 5 K 363/12

    Gänzliche Unterwerfung des vom Steuerschuldner als nichtsteuerbare

    Im Übrigen verweist er auf das Urteil des FG Düsseldorf vom 17.12.2003 5 K 864/01 U, EFG 2004, 772.

    Dem Beklagten ist auch einzuräumen, dass nach der von ihm in Bezug genommenen älteren Rechtsprechung (vgl. insbesondere BFH, Urteil vom 15.01.1987 V R 3/77, BStBl II 1987, 512 und FG Düsseldorf, Urteil vom 17.12.2003 5 K 864/01 U, EFG 2004, 772) ein Erwerbs- und Einbringungsvorgang wie im Streitfall als solcher nicht als unternehmerische Betätigung angesehen wurde.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht