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   FG Rheinland-Pfalz, 11.09.2003 - 6 K 1541/01   

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https://dejure.org/2003,14149
FG Rheinland-Pfalz, 11.09.2003 - 6 K 1541/01 (https://dejure.org/2003,14149)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11.09.2003 - 6 K 1541/01 (https://dejure.org/2003,14149)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11. September 2003 - 6 K 1541/01 (https://dejure.org/2003,14149)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Behandlung von Modernisierungsaufwendungen im Zusammenhang mit einer Umnutzung des Gebäudes

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Behandlung von Modernisierungsaufwendungen im Zusammenhang mit einer Umnutzung des Gebäudes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen und Herstellungskosten; Umgestaltung eines modernisierungsbedürftigen, bisher zu Wohnzwecken genutzten Gebäudeteils zu einem Sonnenstudio; Steuerliche Bewertung von Modernisierungsaufwendungen als Herstellungskosten

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Ansatz von Aufwendungen für Nutzungsänderungen als Herstellungskosten

Besprechungen u.ä.

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Ansatz von Aufwendungen für Nutzungsänderungen als Herstellungskosten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 798
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 12.09.2001 - IX R 39/97

    Anschaffungsnaher Aufwand; Divergenzanfrage

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 11.09.2003 - 6 K 1541/01
    Ob Aufwendungen Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind, bestimmt sich für Gewinn- und Überschusseinkünfte ausschließlich nach § 255 HGB (ständige Rechtsprechung des BFH, z.B. Urteil vom 12.09.2001 - IX R 39/97 - BFHE 198, 74 ; BStBl. II 2003.569).

    Eine wesentliche Verbesserung liegt nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 12.09.2001 - IX R 39/97) dann vor, wenn die Aufwendungen zu einem so genannten Standardsprung, z. B. von einfachem zu mittlerem Standard oder von mittlerem zu sehr anspruchsvollem Standard führen.

  • BFH, 04.03.1998 - X R 151/94

    Umbaumaßnahmen: Abbruchkosten und Teilwertabschreibung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 11.09.2003 - 6 K 1541/01
    Der BFH konnte in seinem Urteil vom 04.03.1998 ( X R 151/94 BFH/NV 1998, 1086 ) die Frage offen lassen, ob in Fällen, in denen ein Gebäude(-teil) für eine andere als die bisherige Nutzung umgestaltet wird, auch die zeitlich und räumlich mit der Umgestaltung anfallenden Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen den Kosten der Herstellung des neuen Vermögensgegenstandes zuzurechnen sind.

    Darüber hinaus gibt der Fall Gelegenheit zur Klärung der im Urteil vom 04.03.1998 - X R 151/94 offen gelassenen Frage, ob in einem solchen Fall auch sämtliche zeitlich und räumlich mit der Umgestaltung anfallenden Modernisierungs- und Instandhaltungsaufwendungen den Herstellungskosten zuzurechen sind.

  • BFH, 23.11.2004 - IX R 59/03

    Umbaukosten als Herstellungskosten i. S. des § 255 HGB

    Entsprechend hat die Rechtsprechung Herstellungskosten angenommen z.B. beim Umbau einer Apotheke in eine Wohnung (BFH-Urteil vom 29. Juni 1965 VI 236/64 U, BFHE 83, 16, BStBl II 1965, 507), einer Mühle zu einem Wohnhaus (BFH-Urteil vom 31. März 1992 IX R 175/87, BFHE 168, 109, BStBl II 1992, 808), eines Getreidespeichers zu einer Wohnung (BFH-Urteil vom 12. März 1996 IX R 48/95, BFHE 180, 134, BStBl II 1996, 514), von Mietwohnungen in eine Arztpraxis (BFH in BFHE 182, 344, BStBl 1997, 533), eines Wohnhauses in ein Bürogebäude (BFH-Urteil vom 4. März 1998 X R 151/94, BFH/NV 1998, 1086), eines Zweifamilienhauses in ein Einfamilienhaus (BFH-Urteil vom 22. Januar 2003 X R 20/01, BFH/NV 2003, 763), eines Zweifamilienhauses in ein Dreifamilienhaus, dabei Umbau eines nicht genutzten Dachgeschosses zu einer Einliegerwohnung (FG Bremen, Urteil vom 11. Juni 1991 II 162/89 K, EFG 1992, 180, rkr.), eines Einfamilienhauses mit Einlieger in ein Mehrfamilienhaus, dabei Umbau der EG-Wohnung in ein Büro (FG Nürnberg, Urteil vom 5. Februar 2003 III 85/01, EFG 2003, 841, rkr.), einer Wohnung im EG/KG zu einem Sonnenstudio (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11. September 2003 6 K 1541/01, EFG 2004, 798, Revision XI R 72/03).
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