Rechtsprechung
FG Brandenburg, 22.10.2003 - 2 K 618/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aktivierung eines Feldinventars nach vorheriger Aktivierung in den Bilanzen 1990 bis 1992 ; Bindung an die Ausübung des Ansatzwahlrechts; Ausweisung des Feldinventars als Umlaufvermögen mit den Anschaffungskosten oder Herstellungskosten im Jahresabschluss
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Keine Bindung an das gebilligte Wahlrecht über die Aktivierung des Feldinventars; Körperschaftsteuer 1994
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Keine Bindung an das gebilligte Wahlrecht über die Aktivierung des Feldinventars - Körperschaftsteuer 1994
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Brandenburg, 22.10.2003 - 2 K 618/02
- BFH, 10.08.2004 - I B 212/03
Papierfundstellen
- EFG 2005, 1005
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 06.04.2000 - IV R 38/99
Aktivierung von Feldbeständen
Auszug aus FG Brandenburg, 22.10.2003 - 2 K 618/02
Nach § 8 Abs. 1 Körperschaftsteuergesetz - KStG - in Verbindung mit §§ 5 Abs. 1, 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 Einkommensteuergesetz in der im Streitjahr geltenden Fassung - EStG - musste die Klägerin das Feldinventar als Umlaufvermögen (zwingend) mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten in ihrem Jahresabschluss ausweisen (ebenso: Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 6. April 2000 - IV R 38/99, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFHE - 191, 527, BStBl. II 2000, 422).Daher stellt das "Wahlrecht" im Sinne des A. 131 Abs. 2 Satz 3 EStR lediglich eine Billigkeitsmaßnahme nach § 163 AO dar (so auch: BFH, Urteil vom 6. April 2000 - IV R 38/99, a.a.O.).
Daher lässt sich aus der Billigkeitsregelung eine Bindung des Steuerpflichtigen an die Ausübung eines Ansatzwahlrechts nicht ableiten (vergleiche: BFH, Urteil vom 6. April 2000 IV R 38/99, a.a.O.; siehe auch: BFH, Urteil vom 15. Februar 2001 - IV R 19/99, BStBl. II 2001, 549 [550 f.];… Schmidt-Glanegger, EStG , 22. Auflage 2003, § 6 EStG , Rn. 64).
- BFH, 15.02.2001 - IV R 19/99
Bewertung von Viehbeständen
Auszug aus FG Brandenburg, 22.10.2003 - 2 K 618/02
Daher lässt sich aus der Billigkeitsregelung eine Bindung des Steuerpflichtigen an die Ausübung eines Ansatzwahlrechts nicht ableiten (vergleiche: BFH…, Urteil vom 6. April 2000 IV R 38/99, a.a.O.; siehe auch: BFH, Urteil vom 15. Februar 2001 - IV R 19/99, BStBl. II 2001, 549 [550 f.];… Schmidt-Glanegger, EStG , 22. Auflage 2003, § 6 EStG , Rn. 64).
- BFH, 18.03.2010 - IV R 23/07
Kein Wechsel von der Aktivierung des Feldinventars zu einem Verzicht auf dessen …
dd) Der Senat folgt deshalb nicht der in einem obiter dictum geäußerten Auffassung des I. Senats des BFH (Beschluss vom 10. August 2004 I B 212/03, juris) und des FG des Landes Brandenburg im vorhergehenden Urteil vom 22. Oktober 2003 2 K 618/02 (EFG 2005, 1005), die unter Berufung auf das BFH-Urteil in BFHE 191, 527, BStBl II 2000, 422 einen solchen Wechsel für zulässig halten. - FG Thüringen, 29.03.2007 - IV 203/06
(Abweichung von bisheriger Aktivierung von Feldinventar auf Grundlage von R 131 …
Soweit sich der Kläger auf das Urteil des Finanzgerichtes Brandenburg vom 22. Oktober 2003 (II K 618/02, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2005, 1005) und den daraufhin ergangenen Beschluss des BFH beziehe, seien diese Entscheidungen im vorliegenden Fall nicht mehr aktuell.