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   FG Brandenburg, 22.10.2003 - 2 K 618/02   

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https://dejure.org/2003,13706
FG Brandenburg, 22.10.2003 - 2 K 618/02 (https://dejure.org/2003,13706)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 22.10.2003 - 2 K 618/02 (https://dejure.org/2003,13706)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 22. Oktober 2003 - 2 K 618/02 (https://dejure.org/2003,13706)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aktivierung eines Feldinventars nach vorheriger Aktivierung in den Bilanzen 1990 bis 1992 ; Bindung an die Ausübung des Ansatzwahlrechts; Ausweisung des Feldinventars als Umlaufvermögen mit den Anschaffungskosten oder Herstellungskosten im Jahresabschluss

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Bindung an das gebilligte Wahlrecht über die Aktivierung des Feldinventars; Körperschaftsteuer 1994

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Bindung an das gebilligte Wahlrecht über die Aktivierung des Feldinventars - Körperschaftsteuer 1994

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 1005
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 06.04.2000 - IV R 38/99

    Aktivierung von Feldbeständen

    Auszug aus FG Brandenburg, 22.10.2003 - 2 K 618/02
    Nach § 8 Abs. 1 Körperschaftsteuergesetz - KStG - in Verbindung mit §§ 5 Abs. 1, 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 Einkommensteuergesetz in der im Streitjahr geltenden Fassung - EStG - musste die Klägerin das Feldinventar als Umlaufvermögen (zwingend) mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten in ihrem Jahresabschluss ausweisen (ebenso: Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 6. April 2000 - IV R 38/99, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFHE - 191, 527, BStBl. II 2000, 422).

    Daher stellt das "Wahlrecht" im Sinne des A. 131 Abs. 2 Satz 3 EStR lediglich eine Billigkeitsmaßnahme nach § 163 AO dar (so auch: BFH, Urteil vom 6. April 2000 - IV R 38/99, a.a.O.).

    Daher lässt sich aus der Billigkeitsregelung eine Bindung des Steuerpflichtigen an die Ausübung eines Ansatzwahlrechts nicht ableiten (vergleiche: BFH, Urteil vom 6. April 2000 IV R 38/99, a.a.O.; siehe auch: BFH, Urteil vom 15. Februar 2001 - IV R 19/99, BStBl. II 2001, 549 [550 f.]; Schmidt-Glanegger, EStG , 22. Auflage 2003, § 6 EStG , Rn. 64).

  • BFH, 15.02.2001 - IV R 19/99

    Bewertung von Viehbeständen

    Auszug aus FG Brandenburg, 22.10.2003 - 2 K 618/02
    Daher lässt sich aus der Billigkeitsregelung eine Bindung des Steuerpflichtigen an die Ausübung eines Ansatzwahlrechts nicht ableiten (vergleiche: BFH, Urteil vom 6. April 2000 IV R 38/99, a.a.O.; siehe auch: BFH, Urteil vom 15. Februar 2001 - IV R 19/99, BStBl. II 2001, 549 [550 f.]; Schmidt-Glanegger, EStG , 22. Auflage 2003, § 6 EStG , Rn. 64).
  • BFH, 18.03.2010 - IV R 23/07

    Kein Wechsel von der Aktivierung des Feldinventars zu einem Verzicht auf dessen

    dd) Der Senat folgt deshalb nicht der in einem obiter dictum geäußerten Auffassung des I. Senats des BFH (Beschluss vom 10. August 2004 I B 212/03, juris) und des FG des Landes Brandenburg im vorhergehenden Urteil vom 22. Oktober 2003  2 K 618/02 (EFG 2005, 1005), die unter Berufung auf das BFH-Urteil in BFHE 191, 527, BStBl II 2000, 422 einen solchen Wechsel für zulässig halten.
  • FG Thüringen, 29.03.2007 - IV 203/06

    (Abweichung von bisheriger Aktivierung von Feldinventar auf Grundlage von R 131

    Soweit sich der Kläger auf das Urteil des Finanzgerichtes Brandenburg vom 22. Oktober 2003 (II K 618/02, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2005, 1005) und den daraufhin ergangenen Beschluss des BFH beziehe, seien diese Entscheidungen im vorliegenden Fall nicht mehr aktuell.
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