Rechtsprechung
   FG München, 29.12.2003 - 8 K 4428/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,7988
FG München, 29.12.2003 - 8 K 4428/00 (https://dejure.org/2003,7988)
FG München, Entscheidung vom 29.12.2003 - 8 K 4428/00 (https://dejure.org/2003,7988)
FG München, Entscheidung vom 29. Dezember 2003 - 8 K 4428/00 (https://dejure.org/2003,7988)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,7988) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Judicialis

    EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 S. 1; ; EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 7; ; EStG § 7 Abs. 1; ; EStG § 6 Abs. 2 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Doppelte Haushaltsführung; Angemessenheit von Mietaufwendungen; AfA für gebrauchte Kücheneinrichtung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Doppelte Haushaltsführung - Angemessenheit von Mietaufwendungen - AfA für gebrauchte Kücheneinrichtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kosten für die Unterkunft am Beschäftigungsort als Werbungskosten abziehbare Mehraufwendungen einer aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung; Grenze der Angemessenheit von Wohnungsaufwendungen; Abschreibung einer in der Wohnung am Beschäftigungsort ...

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    FG München liefert Ihnen Argumente - Wie groß darf die Zweitwohnung sein?

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Argumente für Arbeitnehmer - Wie groß darf die Zweitwohnung sein?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 1677
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 09.09.1997 - IX R 52/94

    Wohnflächenberechnung für Kostenmiete

    Auszug aus FG München, 29.12.2003 - 8 K 4428/00
    Hierbei ist von Bedeutung, dass die Wohnung, deren reine Wohnfläche - unter Einbeziehung der Terrasse höchstens zur Hälfte (s. § 44 Abs. 2 der Zweiten Berechnungsverordnung; BFH-Urteil vom 9. September 1997 IX R 52/94, BStBI II 1997, 818) - lediglich 82, 65 qm beträgt, teilweise beruflich genutzt wurde.
  • BFH, 04.12.1987 - VI R 134/84

    Gemeinsame Veranlagung von Eheleuten zur Einkommensteuer - Festsetzung eines

    Auszug aus FG München, 29.12.2003 - 8 K 4428/00
    Ergänzend wird noch ausgeführt, dass der VspZ gegen die Kl (Eheleute!) jeweils in einem einheitlichen Betrag festgesetzt werden durfte (BFH-Urteil vom 4. Dezember 1987 VI R 134/84, BFH/NV 1988, 279).
  • BFH, 16.03.1979 - VI R 126/78

    Aufwendungen für die Miete am Beschäftigungsort anläßlich einer doppelten

    Auszug aus FG München, 29.12.2003 - 8 K 4428/00
    Dabei sind solche Mehraufwendungen unberücksichtigt zu lassen, die überhöht sind (BFH-Urteil vom 16. März 1979 VI R 126/78, BStBI II 1979, 473, 474).
  • BFH, 24.05.2000 - VI R 28/97

    Umzugskosten - Doppelter Haushalt bei Eigenheimnutzung

    Auszug aus FG München, 29.12.2003 - 8 K 4428/00
    Da nur die notwendigen Mehraufwendungen berücksichtigt werden, sind diese Aufwendungen als Werbungskosten aber nur abziehbar, soweit sie die Kosten für eine übliche Unterkunft (angemessene Mietwohnung für eine Person) nicht übersteigen (Bundesfinanzhof-BFH-Urteile vom 27. Juli 1995 VI R 32/95, BStBI 111995, 841; vom 24. Mai 2000 VI R 28/97, BStBI II 2000, 474, 476; vom 27. Juli 2000 X R 91/97, BStBI II 2000, 692, 695).
  • BFH, 27.07.1995 - VI R 32/95

    Bei doppelter Haushaltsführung in einer Eigentumswohnung können als

    Auszug aus FG München, 29.12.2003 - 8 K 4428/00
    Da nur die notwendigen Mehraufwendungen berücksichtigt werden, sind diese Aufwendungen als Werbungskosten aber nur abziehbar, soweit sie die Kosten für eine übliche Unterkunft (angemessene Mietwohnung für eine Person) nicht übersteigen (Bundesfinanzhof-BFH-Urteile vom 27. Juli 1995 VI R 32/95, BStBI 111995, 841; vom 24. Mai 2000 VI R 28/97, BStBI II 2000, 474, 476; vom 27. Juli 2000 X R 91/97, BStBI II 2000, 692, 695).
  • BFH, 27.07.2000 - X R 91/97

    Wohneigentumsförderung und doppelte Haushaltsführung

    Auszug aus FG München, 29.12.2003 - 8 K 4428/00
    Da nur die notwendigen Mehraufwendungen berücksichtigt werden, sind diese Aufwendungen als Werbungskosten aber nur abziehbar, soweit sie die Kosten für eine übliche Unterkunft (angemessene Mietwohnung für eine Person) nicht übersteigen (Bundesfinanzhof-BFH-Urteile vom 27. Juli 1995 VI R 32/95, BStBI 111995, 841; vom 24. Mai 2000 VI R 28/97, BStBI II 2000, 474, 476; vom 27. Juli 2000 X R 91/97, BStBI II 2000, 692, 695).
  • BFH, 03.08.2016 - IX R 14/15

    Zur steuerlichen Abziehbarkeit von Aufwendungen für die Erneuerung einer

    Soweit in diesem Zusammenhang in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung unter Berücksichtigung der von den Finanzbehörden ausgegebenen AfA-Tabellen von einer regelmäßigen Nutzungsdauer für neu angeschaffte Einbauküchen von zehn Jahren ausgegangen wird, begegnet dies keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken (so auch Niedersächsisches FG, Urteil vom 21. Oktober 2014  12 K 79/13, juris, rechtskräftig; vgl. auch FG München, Urteil vom 29. Dezember 2003  8 K 4428/00, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2005, 1677, aus anderen Gründen aufgehoben und zurückverwiesen durch BFH-Urteil vom 9. August 2007 VI R 23/05, BFHE 218, 376, BStBl II 2009, 722, zur Nutzungsdauer einer gebrauchten Einbauküche von sieben Jahren).
  • FG Niedersachsen, 21.10.2014 - 12 K 79/13

    Ermittlung der tatsächlichen Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und

    126 Anschaffungskosten für die erforderliche Wohnungseinrichtung sind -soweit nicht überhöht- als Werbungskosten i.S.d. § 9 I S. 3 Nr. 5 EStG abziehbar (Urteil des BFH vom 3.12.1982, VI R 228/80, BStBl II 1983, 467; Urteil des BFH vom 13.11.2012, VI R 50/11, BStBl II 2013, 286 m.w.N.; FG München, Urteil vom 29.12.2003, 8 K 4428/00, EFG 2005, 1677; Sächsisches FG, Urteil vom 18.09.2008, 2 K 863/08, EFG 2010, 131; FG B-Brandenburg, Urteil vom 22.06.2011, 9 K 9079/08, EFG 2012, 35).

    Der AfA auf die neu angeschaffte Einbauküche von I in der Wohnung des Klägers ist nach Ansicht des Senates eine Nutzungsdauer von 10 Jahren zugrunde zu legen (FG München, Urteil vom 29.12.2003, 8 K 4428/00, EFG 2005, 1677: 7 Jahre bei einer gebrauchten Küche).

    Für Ladeneinbauten gehen die amtlichen AfA-Tabellen (BStBl I 2000, 1532 unter Ziff. 3.7) von einer achtjährigen Nutzungsdauer aus, während für Möbel im Gastgewerbe einschließlich Einbaumöbel zehn Jahre angesetzt werden (FG München, Urteil vom 29.12.2003, 8 K 4428/00, EFG 2005, 1677).

  • BFH, 13.11.2012 - VI R 50/11

    Stellplatz- und Garagenkosten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung -

    Aber auch sonstige notwendige Mehraufwendungen, beispielsweise die --soweit nicht überhöht-- Anschaffungskosten für die erforderliche Wohnungseinrichtung sind als Werbungskosten abziehbar (Bergkemper in Herrmann/Heuer/Raupach, § 9 EStG Rz 491, m.w.N.; Blümich/Thürmer, § 9 EStG Rz 413, m.w.N.; Urteil des Bundesfinanzhofs vom 3. Dezember 1982 VI R 228/80, BFHE 137, 564, BStBl II 1983, 467; FG München, Urteil vom 29. Dezember 2003  8 K 4428/00, EFG 2005, 1677; Sächsisches FG, Urteil vom 18. September 2008  2 K 863/08, EFG 2010, 131; FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. Juni 2011  9 K 9079/08, EFG 2012, 35).
  • BFH, 09.08.2007 - VI R 23/05

    Abzugsgrenzen für Wohnungskosten bei doppelter Haushaltsführung

    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2005, 1677 veröffentlichten Gründen im Wesentlichen statt und hielt insbesondere die Mietaufwendungen für doppelte Haushaltsführung in voller Höhe für angemessen.
  • FG München, 27.06.2007 - 1 K 621/05

    Abziehbarkeit von Aufwendungen für eine Zweitwohnung im Rahmen einer doppelten

    Finanzgerichts vom 25. August 2005, 13 K 11/05, EFG 2006, 1750; Urteil des FG Köln vom 14. Mai 1997 2 K 4711/95, EFG 1997, 1108; etwas großzügiger: FG München, Urteil des 8. Senats vom 29. Dezember 2003 8 K 4428/00, EFG 2005, 1677).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht