Rechtsprechung
FG Niedersachsen, 14.04.2004 - 3 K 198/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Schenkungssteuer bei Überlassung eines Grundstücksanteils gegen Übernahme von Hegeleistungen und Pflegeleistungen durch Übernehmer
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Voraussetzungen der Annahme einer Schenkung unter Lebenden; Erfordernis eines auf die Bereicherung des Empfängers gerichteten Willens im Sinne einer Bereicherungsabsicht (animus donandi); Feststellung eines Willens zur Unentgeltlichkeit; Gemischt freigebende Zuwendung ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ErbStG § 7 Abs. 1
Schenkungsteuer; Pflegeleistung; Austauschvertrag; Pflegebedürftigkeit - Schenkungsteuer bei Pflegeleistungen - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Schenkungsteuer bei Pflegeleistungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 14.04.2004 - 3 K 198/02
- BFH - II B 72/04
Papierfundstellen
- EFG 2005, 289
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 29.10.1997 - II R 60/94
Zuwendungen bei Geschäftsbeziehungen
Auszug aus FG Niedersachsen, 14.04.2004 - 3 K 198/02
Eine gemischte freigebige Zuwendung, wie im Streitfall, liegt vor, wenn einer höherwertigen Leistung eine Leistung von geringerem Wert gegenüber steht und die höherwertige Zuwendung neben Elementen der Freigebigkeit auch Elemente eines Austauschvertrages enthält, ohne dass sich die höherwertige Leistung in zwei selbstständige Leistungen aufteilen lässt (BFH-Urteil vom 29. Oktober 1997 II R 60/94 BStBl. II 1997, 832). - BFH, 05.12.1990 - II R 109/86
Zur Frage, wann eine Schenkung auf den Todesfall vorliegt; Bereicherung und …
Auszug aus FG Niedersachsen, 14.04.2004 - 3 K 198/02
Dabei ist die Kenntnis des Zuwendenden hinsichtlich der Umstände, aus denen sich die objektive Bereicherung des Zuwendungsempfängers ergibt, regelmäßig prima catia zu unterstellen (BFH-Urteil vom 5. Dezember 1990 II R 109/86, BStBl. II 1991, 181).
- FG Niedersachsen, 19.02.2010 - 3 K 293/09
Freigebige Zuwendung i.S.d. Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetzes durch …
Der Wille zur Unentgeltlichkeit liegt vielmehr vor, wenn der Zuwendende in dem Bewusstsein handelt, zu der Vermögenshingabe weder rechtlich verpflichtet zu sein, noch dafür eine mit seiner Leistung in einem synallagmatischen, konditionalen oder kausalen Zusammenhang stehende (gleichwertige) Gegenleistung zu erhalten (vgl. Niedersächsisches Finanzgericht - FG -, Urteil vom 14. April 2004 3 K 198/02, EFG 2005, 289;… Meincke, ErbStG, 15. Aufl., § 7, Rz. 9 ff.). - OVG Saarland, 23.08.2010 - 1 A 331/09
Medizinprodukt; Arzneimittelbegriff; Beihilfefähigkeit
Urteile vom 18.3.2008 - 3 K 829/07 -, vom 15.11.2005 - 3 K 288/05 - und vom 27.8.2003 - 3 K 198/02 -,.zuletzt Urteil vom 18.3.2008 - 3 K 829/07 - sowie davor Urteile vom 15.11.2005 - 3 K 288/05 - und vom 27.8.2003 - 3 K 198/02 -,.