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   FG Düsseldorf, 30.11.2004 - 3 K 1060/02 F   

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https://dejure.org/2004,15676
FG Düsseldorf, 30.11.2004 - 3 K 1060/02 F (https://dejure.org/2004,15676)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.11.2004 - 3 K 1060/02 F (https://dejure.org/2004,15676)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. November 2004 - 3 K 1060/02 F (https://dejure.org/2004,15676)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bescheid über gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb ; Beurteilung der Verrechnung eines Guthabens mit den Verbindlichkeiten der GmbH als eine Privatentnahme ; Gewinnerhöhende Berücksichtigung einer Entnahme; Verpfändungsakt als ...

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 344
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • FG Münster, 24.11.2023 - 4 K 2336/16

    Betriebsausgaben - Aufwendungen einer GmbH & Co. KG im Zusammenhang mit der

    Ob dies der Fall ist, ist von dem Finanzgericht unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu beurteilen (BFH-Urteil vom 30.11.2017 IV R 22/15, BFH/NV 2018, 335, Rn. 17 f.; Niedersächsisches FG, Urteil vom 06.09.2022 13 K 39/21, EFG 2023, 44, Rn. 103 Rev. eingelegt, Az. des BFH: IV R 1/23; siehe auch FG Düsseldorf, Urteil vom 30.11.2004 3 K 1060/02 F, EFG 2005, 344, rkr.).
  • FG Niedersachsen, 18.02.2015 - 9 K 260/12

    Vornahme einer Teilwertabschreibung auf ein Betriebsgrundstück; Bildung einer

    Die Frage, ob vorliegend die Weiterleitung der an die Grundpfandgläubigerin ausgekehrten Beträge betrieblich veranlasst war, ist danach zu beurteilen, ob die Abtretung der Grundschulden aus betrieblichen oder außerbetrieblichen Gründen erfolgt ist (so zu Recht FG Düsseldorf, Urteil vom 30. November 2004 3 K 1060/02 F, EFG 2005, 344 betr. Entnahme eines verpfändeten Wirtschaftsgutes aus dem Betriebsvermögen durch Verpfändung des Pfandgläubigers).
  • FG Niedersachsen, 06.09.2022 - 13 K 39/21

    Erfassen von Mieteinnahmen, die einem Zwangsverwalter direkt zugeflossen sind,

    bb) Wird ein betriebliches Mietgrundstück mit einer Grundschuld belastet, kann die durch die Zwangsverwaltung bedingte Auskehrung der Mieten an den Grundpfandgläubiger nur dann zu Betriebsausgaben führen, wenn die Einräumung der Grundschuld durch den Betrieb der Personengesellschaft veranlasst war (so schon FG Düsseldorf, Urteil vom 30. November 2004 - 3 K 1060/02 F, EFG 2005, 344, Rz. 40 bei juris; Niedersächsisches Finanzgericht.
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