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   FG Nürnberg, 02.12.2004 - IV 77/2004   

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https://dejure.org/2004,11389
FG Nürnberg, 02.12.2004 - IV 77/2004 (https://dejure.org/2004,11389)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 02.12.2004 - IV 77/2004 (https://dejure.org/2004,11389)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 02. Dezember 2004 - IV 77/2004 (https://dejure.org/2004,11389)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bewertung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft bei der Schenkungsteuer: Maßgeblicher Zeitraum für die Berücksichtigung der Ertragsaussichten nach dem sog. Stuttgarter Verfahren

  • rechtsportal.de

    Bewertung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft bei der Schenkungsteuer: Maßgeblicher Zeitraum für die Berücksichtigung der Ertragsaussichten nach dem sog. Stuttgarter Verfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Bewertung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft bei der Schenkungsteuer: Maßgeblicher Zeitraum für die Berücksichtigung der Ertragsaussichten nach dem sog. Stuttgarter Verfahren

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ermittlung des Ertragshundertsatzes bei der Bewertung von Anteilen an Kapitalgesellschaften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Stuttgarter Verfahren - Zur Ermittlung des Ertragshundertsatzes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ermittlung des gemeinen Werts schenkweise übertragener GmbH-Anteile; Schätzung des gemeinen Werts von Anteilen an Kapitalgesellschaften unter Berücksichtigung des Vermögens und der Ertragsaussichten der Gesellschaft im Rahmen einer Schenkungsteuerfestsetzung; Anwendung ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2005, 1360
  • EFG 2005, 718
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 06.02.1991 - II R 87/88

    - Bewertung nichtnotierter Anteile an Kapitalgesellschaften für Zwecke der

    Auszug aus FG Nürnberg, 02.12.2004 - IV 77/04
    Diese Regelungen wurden auch auf die Wertermittlung bei der Erbschaftsteuer angewendet (vgl. BFH-Urteil vom 06.02.1991 II R 87/88, BStBl. II 1991, 459).

    c) Das Finanzamt kann sich für die Einbeziehung auch der Betriebsergebnisse des Wirtschaftsjahres 1999 nicht auf die Entscheidungen des Bundesfinanzhofs vom 06.02.1991 (in BStBl. II 1991, 459) sowie des Finanzgerichts Münster vom 15.11.1990 (in EFG 1991, 452) berufen.

    Die Revision wird wegen grundsätzlicher Bedeutung (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO ) der Rechtsfrage zugelassen, wie die Anweisung in R 99 Abs. 1 Satz 3 ErbStR im Hinblick auch auf das BFH-Urteil vom 06.02.1991 II R 87/88 (BStBl. II 1991, 459) zu verstehen ist.

  • BFH, 30.03.1994 - II R 101/90

    Ermittlung des gemeinen Werts von GmbH-Anteilen (§ 11 BewG )

    Auszug aus FG Nürnberg, 02.12.2004 - IV 77/04
    Die Wertermittlungsvorschriften des sog. Stuttgarter Verfahrens sind von der Rechtsprechung als geeignetes Schätzungsverfahren anerkannt worden, von dem mit Rücksicht auf die Gleichmäßigkeit der Besteuerung nur abgewichen werden könne, wenn es im Ausnahmefall zu offensichtlich unrichtigen Ergebnissen führt (vgl. BFH-Urteile vom 09.02.1994 II R 24/90, BStBl. II 1994, 501, und vom 30.03.1994 II R 101/90, BStBl. II 1994, 503).
  • BFH, 09.02.1994 - II R 24/90

    Zusammenrechnung der Anteile eines herrschenden und eines beherrschten

    Auszug aus FG Nürnberg, 02.12.2004 - IV 77/04
    Die Wertermittlungsvorschriften des sog. Stuttgarter Verfahrens sind von der Rechtsprechung als geeignetes Schätzungsverfahren anerkannt worden, von dem mit Rücksicht auf die Gleichmäßigkeit der Besteuerung nur abgewichen werden könne, wenn es im Ausnahmefall zu offensichtlich unrichtigen Ergebnissen führt (vgl. BFH-Urteile vom 09.02.1994 II R 24/90, BStBl. II 1994, 501, und vom 30.03.1994 II R 101/90, BStBl. II 1994, 503).
  • BFH, 01.02.2007 - II R 19/05

    Ermittlung des gewichteten Durchschnittsertrags im Stuttgarter Verfahren

    Das Finanzgericht (FG) setzte mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2005, 718 veröffentlichten Urteil die Schenkungsteuer unter Zugrundelegung des mit 1 346 DM je 100 DM des Geschäftsanteils aus den Betriebsergebnissen der Jahre 1996 bis 1998 ermittelten gemeinen Werts auf ... EUR herab.
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