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   FG Düsseldorf, 31.01.2006 - 3 K 846/03 E   

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https://dejure.org/2006,12553
FG Düsseldorf, 31.01.2006 - 3 K 846/03 E (https://dejure.org/2006,12553)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 31.01.2006 - 3 K 846/03 E (https://dejure.org/2006,12553)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 31. Januar 2006 - 3 K 846/03 E (https://dejure.org/2006,12553)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verbot eines Progressionsvorbehaltes im Falle der unbeschränkten Steuerpflicht und abkommensrechtlicher Ansässigkeit in den USA; Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur ...

  • Judicialis

    EStG § 1 Abs. 1; ; EStG § ... 2; ; EStG § 8 Abs. 1; ; EStG § 11 Abs. 1; ; EStG § 19; ; EStG § 32b; ; EStG § 34 Abs. 3; ; EStG § 38 a; ; DBA-USA Art. 4 Abs. 2 Buchstabe a; ; DBA-USA Art. 15 Abs. 1; ; DBA-USA Art. 23 Abs. 2; ; GG Artikel 20 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Progressionsvorbehalt; DBA-USA; unbeschränkte Steuerpflicht; abkommensrechtliche Ansässigkeit; Anwendung eines Progressionsvorbehaltes - Verhältnis von Doppelbesteuerungsabkommen zu nationalem Steuerrecht (§ 32b Abs. 1 Nr. 3 EStG ) und Progression bei Einkünften im Ausland

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verhältnis von Doppelbesteuerungsabkommen zu nationalem Steuerrecht (§ 32b Abs. 1 Nr. 3 EStG) und Progression bei Einkünften im Ausland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2006, 970
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 24.01.2001 - I R 100/98

    Aktienoptionsrecht als Arbeitslohn

    Auszug aus FG Düsseldorf, 31.01.2006 - 3 K 846/03
    und der A GmbH einschließlich des Erlöses aus der Ausübung der Aktienoption Gegenleistungen für seine Dienste als Arbeitnehmer waren (vgl. zu Aktienoptionen als Arbeitslohn Urteil des BFH vom 24. Januar 2001 I R 100/98 BStBl. II 2001, 509).

    Der Senat schließt sich der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes an, dass nicht bereits die Gewährung des Bezugsrechtes, sondern erst dessen Ausübung zu einem Zufluss von Arbeitslohn führt (Urteil des BFH vom 24.Januar 2001 I R 100/98 BStBl. II 2001, 509).

    Hinsichtlich der Einnahmen aus der Ausübung der Aktienoptionen bestünde zwar die Möglichkeit, dass ein Teil des geldwerten Vorteils auf die Zeit der Tätigkeit des Klägers in Deutschland entfällt und deswegen ein Teil der Einnahmen auch bei der Bemessungsgrundlage für die deutsche Steuer zu erfassen wäre (vgl. insoweit Urteil des BFH vom 24.Januar 2001 I R 100/98 BStBl. II 2001, 509), denn die Option wurde erst im Laufe des Jahres 1998 ausgeübt.

    Es ist davon auszugehen, dass der Arbeitgeber dem Kläger im Jahre 1995 einen besonderen Leistungsanreiz für seine künftige Tätigkeit geben wollte (vgl. auch BFH-Urteil vom 24. Januar 2001 I R 100/98 BStBl. II 2001, 509).

  • BVerfG, 16.03.2005 - 2 BvL 7/00

    Begrenzung der steuerlichen Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten

    Auszug aus FG Düsseldorf, 31.01.2006 - 3 K 846/03
    Es sei bisher unterlassen worden, das zu den Kinderbetreuungskosten ergangene Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 16.3.2005 (2 BvL 7/00 Bundesgesetzblatt -BGBl. I 2005, 1622) umzusetzen.

    Aufgrund des Urteils des BVerfG vom 16.3.2005 (2 BvL 7/00, BGBl. I 2005, 1622) sind Kinderbetreuungskosten ohne Kürzung um eine zumutbare Eigenbelastung zu berücksichtigen.

  • BFH, 19.12.2001 - I R 63/00

    Anwendung des Progressionsvorbehaltes bei zeitweise unbeschränkter Steuerpflicht

    Auszug aus FG Düsseldorf, 31.01.2006 - 3 K 846/03
    Ob und wann Einkünfte erzielt werden, bestimmt sich ausschließlich nach innerstaatlichem Recht (Wassermeyer in Debatin/Wassermeyer MA Art. 15 Rz.48; ebenso Mössner IStR 2002, 242, Anmerkung zu BFH-Urteil vom 19. Dezember 2001 I R 63/00).

    b) In zwei neueren Urteilen (Urteil vom 19. Dezember 2001, I R 63/00 BFHE 197, 495, BStBl. II 2003, 302 und Urteil vom 19. November 2003 I R 19/03 BFHE 204, 155,BStBl. II 2004, 549) hat der BFH ausgeführt, dass er in Abkehr von seiner früheren Rechtsprechung nicht mehr daran festhalte, dass Regelungen in einem DBA über die Anwendung des Progressionsvorbehaltes eine konstituierende Wirkung zukomme.

  • BFH, 14.10.2004 - VI R 46/99

    Einkünfte für mehrjährige Tätigkeit

    Auszug aus FG Düsseldorf, 31.01.2006 - 3 K 846/03
    b) Die Bonuszahlung führt, wovon auch die Beteiligten ausgehen, nicht zu außerordentlichen Einkünften i.S.v. § 34 EStG, weil es sich lediglich um die Nachzahlung einer im Vorjahr verdienten Vergütung für die Tätigkeit eines Jahres handelt (vgl. dazu auch BFH-Urteil vom 14. Oktober 2004 VI R 46/99 Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2005, 135).
  • FG Hamburg, 12.02.2003 - V 194/98

    Progressionsvorbehalt bei zeitweise unbeschränkter Steuerpflicht:

    Auszug aus FG Düsseldorf, 31.01.2006 - 3 K 846/03
    Gegen diese Interpretation ist eingewandt worden, dass sie über den eindeutigen Gesetzeswortlaut hinausgehe und zu einer Steuerverschärfung ohne gesetzliche Grundlage führe, die gegen das in Artikel 20 Abs. 3 Grundgesetz normierte Rechtsstaatsprinzip verstoße (Urteil des FG Hamburg vom 12. Februar 2003 V 194/98 Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2003, 857).
  • BFH, 04.10.1967 - I 422/62

    Vereinbarkeit einer Rechtsnorm - Aussetzung des Verfahrens - Einholen einer

    Auszug aus FG Düsseldorf, 31.01.2006 - 3 K 846/03
    Auch die Entstehungsgeschichte der Vorschrift lasse Zweifel an der Auslegung durch den BFH aufkommen: Bis zur Einführung einer Vorschrift über den Progressionsvorbehalt durch das Einkommensteuer-Reformgesetz 1974 seien Rechtsprechung und Verwaltung davon ausgegangen, dass ein im DBA enthaltener Tarifvorbehalt, auch ohne eine entsprechende innerstaatliche Ermächtigungsgrundlage, unmittelbar geltendes Recht sei (vgl. z.B. Beschluss des BFH vom 4. Oktober 1967 I 422/62, BStBl. II 1968, 101).
  • BFH, 19.11.2003 - I R 19/03

    Progressionsvorbehalt bei Zuzug ins Inland

    Auszug aus FG Düsseldorf, 31.01.2006 - 3 K 846/03
    b) In zwei neueren Urteilen (Urteil vom 19. Dezember 2001, I R 63/00 BFHE 197, 495, BStBl. II 2003, 302 und Urteil vom 19. November 2003 I R 19/03 BFHE 204, 155,BStBl. II 2004, 549) hat der BFH ausgeführt, dass er in Abkehr von seiner früheren Rechtsprechung nicht mehr daran festhalte, dass Regelungen in einem DBA über die Anwendung des Progressionsvorbehaltes eine konstituierende Wirkung zukomme.
  • BFH, 07.03.2007 - I R 17/06

    Progressionsvorbehalt; Doppelansässigkeit

    Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf wies die Klage durch Urteil vom 31. Januar 2006 3 K 846/03 E (Entscheidungen der Finanzgerichte 2006, 970) ab.
  • FG Berlin-Brandenburg, 24.02.2010 - 7 K 6439/06

    Besteuerung von deutschen Bediensteten der EUPM

    Die Kläger haben auch nichts dafür vorgetragen, dass über die Kontakte zu den Kollegen des Klägers im dienstlichen Rahmen hinaus und abgesehen von den Kontakten zwischen den Klägern selbst weitere persönliche Beziehungen zu Personen, die in Bosnien und Herzegowina ansässig waren, bestanden (vgl. auch Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 31.01.2006 3 K 846/03 E, EFG 2006, 970, Revision zurückgewiesen durch BFH, Urteil vom 07.03.2007 I R 17/06, BFH/NV 2007, 1638; Finanzgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.10.2006 3 V 23/05, juris).
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