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   FG Münster, 26.04.2006 - 7 K 945/04 E   

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https://dejure.org/2006,13746
FG Münster, 26.04.2006 - 7 K 945/04 E (https://dejure.org/2006,13746)
FG Münster, Entscheidung vom 26.04.2006 - 7 K 945/04 E (https://dejure.org/2006,13746)
FG Münster, Entscheidung vom 26. April 2006 - 7 K 945/04 E (https://dejure.org/2006,13746)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 1
    Abgrenzung Grundstücksverkauf vom Verkauf eines darin liegenden Bodenschatzes

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Land- und Forstwirtschaft: - Abgrenzung Grundstücksverkauf vom Verkauf eines darin liegenden Bodenschatzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abgrenzung eines Grundstücksverkaufs vom Verkauf eines darin liegenden Bodenschatzes; Einordnung eines noch nicht genutzten oder aufgeschlossenen Bodenschatzes in einem Grundstück als sebstständiges Wirtschaftsgut; Anforderungen an das Vorliegen eines selbstständigen ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2006, 1510
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 04.09.1997 - IV R 88/96

    Bodenschatz als selbständiges Wirtschaftsgut

    Auszug aus FG Münster, 26.04.2006 - 7 K 945/04
    Die Entdeckung oder allein die Tatsache des Bekanntseins eines Bodenschatzes reicht für die Annahme eines Wirtschaftsgutes noch nicht aus (vgl. BFH-Urteil vom 4. September 1997 IV R 88/96, BStBl. II 1998, 657 m. w. N.).

    Der BFH hat den Bodenschatz dann als zur nachhaltigen Nutzung in den Verkehr gebracht angesehen, wenn das den Bodenschatz enthaltende Grundstück an einen Abbauunternehmer veräußert wird und dieser nicht nur den Kaufpreis für den Grund und Boden, sondern zusätzlich auch für den Bodenschatz zahlt (vgl. BFH-Urteil in BStBl II 1998, 657; FG Köln, Urteil vom 17. Februar 2000, 7 K 2438/95, veröffentlicht in Juris).

  • BFH, 20.04.2001 - IV B 53/00

    Bodenschatz als selbständiges WG , in den Verkehr bringen

    Auszug aus FG Münster, 26.04.2006 - 7 K 945/04
    Bodenschätze, zu denen auch Kalksteinvorkommen gehören, bilden bürgerlichrechtlich und steuerrechtlich mit dem Grund und Boden eine Einheit, solange sie im Boden lagern und nicht abgebaut werden (vgl. BFH-Urteil vom 29. Oktober 1993 III R 36/93, BFH/NV 1994, 473 sowie Beschluss des BFH vom 20. April 2001 IV B 53/00, BFH/NV 2001, 1256).

    Bei der Veräußerung eines Grundstückes, bei dem ein Preis auch für den unter der Oberfläche lagernden Bodenschatz gezahlt wird, ist daher für die Annahme des Bodenschatzes als selbständiges Wirtschaftsgut immer erforderlich, dass der Erwerber den Abbau oder die anderweitige Nutzung des Bodenschatzes anstrebt (vgl. Beschluss des BFH in BFH/NV 2001, 1256).

  • BFH, 29.10.1993 - III R 36/93

    Erlös aus der Veräußerung von Bodenschätzen (hier: Sand) an die Gemeinde als

    Auszug aus FG Münster, 26.04.2006 - 7 K 945/04
    Bodenschätze, zu denen auch Kalksteinvorkommen gehören, bilden bürgerlichrechtlich und steuerrechtlich mit dem Grund und Boden eine Einheit, solange sie im Boden lagern und nicht abgebaut werden (vgl. BFH-Urteil vom 29. Oktober 1993 III R 36/93, BFH/NV 1994, 473 sowie Beschluss des BFH vom 20. April 2001 IV B 53/00, BFH/NV 2001, 1256).

    Dies ist etwa dann der Fall, wenn der Erwerber eine Aufschließung des Bodenschatzes nicht beabsichtigt (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1994, 473).

  • BFH, 07.12.1989 - IV R 1/88

    Bodenschatz vor Erteilung der Abbaugenehmigung kein Wirtschaftsgut

    Auszug aus FG Münster, 26.04.2006 - 7 K 945/04
    Ist jedoch zum Zeitpunkt der Veräußerung des Grundstücks noch völlig unklar, ob die für den Abbau eines Bodenschatzes erforderliche Abbaugehmigung erteilt werden wird, dann entsteht ein verwertbares Wirtschaftsgut erst mit Erteilung der Genehmigung (vgl. BFH-Urteil vom 07.12.1989 IV R 1/88, BStBl. II 1990, 317).
  • FG Niedersachsen, 28.02.2007 - 12 K 142/02

    Voraussetzungen eines gewerblichen Bodenschatzhandels bei mehrfacher Veräußerung

    Nach der Rechtsprechung des BFH ist es im Grundsatz so, dass sich der Bodenschatz zu einem Wirtschaftsgut des Privatvermögens konkretisiert, sofern nicht besondere Umstände die Annahme der Entstehung in einem anderen einkunftsrelevanten Bereich rechtfertigen (BFH-Urteil vom 13. Juli 2006, a.a.O.; Urteil des FG Münster vom 26. April 2006 7 K 945/04 E, EFG 2006, 1510, Rev. Az. des BFH: IV R 36/06; so auch Felsmann, Einkommensbesteuerung der Land- und Forstwirte, Stand April 2006, Rz. A 1174; Leimgärtner, Besteuerung der Landwirte, Stand Sept. 2006, Rz. 48; BMF-Schreiben vom 7. Oktober 1998, BStBl. I 1998, 1221).

    Wird ein Grundstück einschließlich eines im Privatvermögen befindlichen Bodenschatzes veräußert, unterliegt daher der auf das Substanzvorkommen entfallende Kaufpreis nicht der Einkommensbesteuerung, soweit nicht ausnahmsweise §§ 22, 23 EStG zur Anwendung kommen (BFH-Urteil vom 4. September, IV R 88/96, BStBl. II 1998, 657; so ausdrücklich Felsmann, a.a.O., Rz. A 1174; Leimgärtner, a.a.O., § 13 Rz. 49; davon gehen auch z.B. FG Münster im Urteil vom 26. April 2006, a.a.O., und FG München, Urteil vom 13. Sept. 2006 10 K 5285/04, rkr., aus).

  • BFH, 17.12.2008 - IV R 36/06

    Keine Entstehung eines selbstständigen Wirtschaftguts "Kalksteinvorkommen" durch

    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2006, 1510 veröffentlicht.
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