Weitere Entscheidung unten: FG Hamburg, 10.05.2006

Rechtsprechung
   FG Rheinland-Pfalz, 13.06.2006 - 1 K 1743/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,8614
FG Rheinland-Pfalz, 13.06.2006 - 1 K 1743/05 (https://dejure.org/2006,8614)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13.06.2006 - 1 K 1743/05 (https://dejure.org/2006,8614)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13. Juni 2006 - 1 K 1743/05 (https://dejure.org/2006,8614)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Datenzugriff auf Kostenstellen; Kostenstellen als Bestandteile der innerbetrieblichen Kostenstellenrechnung; Zugriff der Finanzbehörde auf steuerlich relevante Daten; Zugriff der Finanzbehörde auf Kostenstellen für die Bewertung von Wirtschaftsgütern oder ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 147 Abs. 6
    Umfang des Datenzugriffes im Rahmen von steuerlichen Außenprüfungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Umfang des Datenzugriffes im Rahmen von steuerlichen Außenprüfungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Datenzugriff - Digitale BP umfasst keine Firmeninterna

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Umfang des Datenzugriffes im Rahmen von steuerlichen Außenprüfungen

  • steuer-schutzbrief.de (Kurzinformation)

    Außenprüfung: Betriebsprüfer darf nicht auf alle digitalen Daten zugreifen

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)
  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Umfang des Datenzugriffes im Rahmen von steuerlichen Außenprüfungen

  • elektronische-steuerpruefung.de (Entscheidungsbesprechung)

    Finanzgerichte beschneiden das Recht auf Datenzugriff // Begrenzung des digitalen Suchfeldes (StB Stefan Groß; StB Martin Lamm)

Papierfundstellen

  • EFG 2006, 1634
  • EFG 2006, 1643
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (8)

  • FG Münster, 22.08.2000 - 6 K 2712/00

    Vorlagepflicht von intern erstellten Kostenstellenplänen; Rechtmäßigkeit i.R.d.

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 13.06.2006 - 1 K 1743/05
    Der Kostenstellenplan wiederum ist eine systematisch geordnete Zusammenstellung aller für das Unternehmen gebildeten Kostenstellen als Basis für den sog. Betriebsabrechnungsbogen und kann nach verschiedenen branchen- oder unternehmensspezifischen Kriterien gegliedert sein (vgl. zum Ganzen auch Urteil des Finanzgerichtes Münster vom 22. August 2000, Az.: 6 K 2712/00, EFG 2001, 4).

    So werden Kostenstellen, die Beteiligungen oder die Bewertung von Vermögensgegenständen oder Rückstellungen zum Gegenstand haben, ebenso als aufbewahrungs- und vorlagepflichtig eingeordnet wie solche, die die Grundlagen für die Bemessung von Verrechnungspreisen enthalten (Urteil des Finanzgerichtes Münster vom 22. August 2000, Az.: 6 K 2712/00. a.a.O.; Taetzner/Büssow, a.a.O.; Intemann/Cöster, DStR 2004, 1981 ff; Intemann, a.a.O.).

    Der Datenzugriff und die Mitwirkung des Steuerpflichtigen darf nur verlangt werden, soweit dies zur Feststellung des steuerlich erheblichen Sachverhaltes notwendig, verhältnismäßig, erfüllbar und zumutbar ist (Urteil des Finanzgerichtes Münster vom 22. August 2000, Az.: 6 K 2712/00, a.a.O.; Beschluss des Thüringer Finanzgerichtes vom 20. April 2005, Az.: III 46/05 V, EFG 2005, 1406 ).

    Insofern unterscheidet sich der Sachverhalt des Streitfalles von dem der Entscheidung des Finanzgerichtes Münster (Urteil vom 22. August 2000, a.a.O.) zugrunde liegenden in entscheidungserheblicher Weise, denn dort war die Vorlage der angeforderten Kostenstellenpläne (die im Streitfall vorgelegt wurden) deshalb erforderlich, weil sich für die Frage der Weiterberechnung von Kosten zwischen verschiedenen Betriebsabteilungen der dortigen Klägerin aus der Finanzbuchhaltung nichts entnehmen ließ.

  • FG Rheinland-Pfalz, 20.01.2005 - 4 K 2167/04

    Überlassung eines Datenträgers im Rahmen einer Betriebsprüfung; Bestimmung des

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 13.06.2006 - 1 K 1743/05
    Sofern dies jedoch innerhalb des SAP- oder eines anderen EDV-Systems - im Wege des Z 1-Zugriffes - nicht oder nur schwerlich umsetzbar sein sollte, hält der Senat den Weg über den den Steuerpflichtigen weniger belastenden Z 3-Zugriff (vgl. dazu Urteil des Finanzgerichtes Rheinland-Pfalz vom 20. Januar 2005, Az.: 4 K 2167/04, EFG 2005, 667 mit Hinweis auf T/K, AO § 147 Rz 80a; so auch Warnke, AO -StB 2005, 296 ff) für grundsätzlich denkbar.
  • BFH, 22.11.1988 - VII R 173/85

    Ein Lohnsteuerhaftungsbescheid, der mangels zeitraumbezogener Aufgliederung des

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 13.06.2006 - 1 K 1743/05
    Kann aus einer inhaltlichen Unbestimmtheit eines Verwaltungsaktes im allgemeinen zwar dessen Nichtigkeit nach § 125 Abs. 1 AO folgen (vgl. dazu Tipke/Kruse § 119 AO Rz 6 m.w.N.), so hält der Senat im Streitfall die aufgezeigten Mängel jedoch nicht für solche, die als besonders schwerwiegende und offenkundige im Sinne der der Vorschrift des § 125 Abs. 1 AO zugrunde liegenden Evidenztheorie zu werten wären mit der Folge, dass der streitige Verwaltungsakt nicht nichtig, sondern lediglich anfechtbar ist (vgl. BFH-Urteil vom 22. November 1988, Az.: VII R 173/85, BStBl II 1989, 220 ).
  • BFH, 15.03.1985 - VI R 30/81

    Als Haftungsbescheid bezeichneter Bescheid, in dem Lohnsteuer pauschal

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 13.06.2006 - 1 K 1743/05
    Tenor und Begründung dürfen sich dabei nicht widersprechen oder gar ausschließen (BFH-Urteil vom 15. März 1985, Az.: VI R 30/81, BStBl II 1985, 581 ).
  • BFH, 13.02.1968 - GrS 5/67

    Vorstand - Aufsichtsrat - Protokolle über Sitzungen - AG - Betriebsprüfung -

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 13.06.2006 - 1 K 1743/05
    Nach der Rechtsprechung des BFH, der sich der Senat insoweit anschließt, sind auch solche steuerlich bedeutsamen Aufzeichnungen und Urkunden vorzulegen, die weder durch Gesetz noch durch die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung gefordert werden, wenn sie tatsächlich geführt werden (BFH-Beschluss vom 13. Februar 1968, Az.: GrS 5/67 (V), BStBl 1968, 365; BFH-Beschluss vom 17. März 1982, Az.: II B 58/81, BStBl II 1982, 510 ).
  • BFH, 17.03.1982 - II B 58/81

    Verpflichtung eines Notars zur Vorlage von Handakten

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 13.06.2006 - 1 K 1743/05
    Nach der Rechtsprechung des BFH, der sich der Senat insoweit anschließt, sind auch solche steuerlich bedeutsamen Aufzeichnungen und Urkunden vorzulegen, die weder durch Gesetz noch durch die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung gefordert werden, wenn sie tatsächlich geführt werden (BFH-Beschluss vom 13. Februar 1968, Az.: GrS 5/67 (V), BStBl 1968, 365; BFH-Beschluss vom 17. März 1982, Az.: II B 58/81, BStBl II 1982, 510 ).
  • FG Thüringen, 20.04.2005 - III 46/05

    (Rechtmäßigkeit einer Aufforderung zur Datenträgerüberlassung im Rahmen einer

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 13.06.2006 - 1 K 1743/05
    Der Datenzugriff und die Mitwirkung des Steuerpflichtigen darf nur verlangt werden, soweit dies zur Feststellung des steuerlich erheblichen Sachverhaltes notwendig, verhältnismäßig, erfüllbar und zumutbar ist (Urteil des Finanzgerichtes Münster vom 22. August 2000, Az.: 6 K 2712/00, a.a.O.; Beschluss des Thüringer Finanzgerichtes vom 20. April 2005, Az.: III 46/05 V, EFG 2005, 1406 ).
  • LG Dortmund, 18.05.2001 - 18 O 162/99
    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 13.06.2006 - 1 K 1743/05
    Im Hinblick auf die steuerliche Relevanz der in einem EDV-System eines Betriebes implementierten Kostenrechnung kommt dieser somit insofern eine besondere Stellung zu, als sie zum einen steuerlich relevante Daten, zum anderen aber auch eine Fülle von entscheidungserheblichem Zahlenmaterial enthält, das ausschließlich der Unternehmensführung und -kontrolle dient und der Betriebsprüfung nicht vorzuzeigen ist (vgl. Taetzner/Büssow, Betriebs-Berater 2002, 69 ff).
  • FG Hessen, 24.04.2013 - 4 K 422/12

    Keine Pflicht zur Vorlage von freiwillig geführten Kasseneinzelaufzeichnungen der

    Selbst Kostenstellenrechnungen unterlägen dem Datenzugriff (Verweis auf FG Rheinland-Pfalz vom 13.06.2006 - 1 K 1743/06, EFG 2006, 1634).

    Soweit das FA der angeführten Entscheidung des FG Rheinland-Pfalz etwas anderes entnimmt (FG Rheinland-Pfalz vom 13.03.2006 - 1 K 1743/05, EFG 2006, 1550), sind die dort zu Grunde gelegten Erwägungen jedenfalls durch die Entscheidung des BFH vom 24.06.2009 (VIII R 80/06, BStBl. II 2010, 452) überholt.

  • FG Hamburg, 13.11.2006 - 2 K 198/05

    Abgabenordnung: Zur Nutzung digitalisierter Daten

    zu § 147 Abs. 6 AO Rn. 11; zu § 147 Abs. 6 AO auch Hantzsch Hefte zur Internationalen Besteuerung Nr. 138 S. 9; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.06.2006, 1 K 1743/05, StE 2006, 632 Tz. 57 juris jedenfalls im Sinne einer Vorlagepflicht aller tatsächlich vorhandenen Aufzeichnungen, sofern sie für die Besteuerung von Bedeutung sind, aber unter strenger Prüfung der Verhältnismäßigkeit/Erforderlichkeit im Einzelfall).
  • FG Münster, 16.05.2008 - 6 K 879/07

    Pflicht eines Steuerpflichtigen zur Bereitstellung der gesamten Finanzbuchhaltung

    Aus einer Entscheidung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz (Urteil vom 13. Juni 2006, 1 K 1743/05, EFG 2006, 1634) ergebe sich nichts anderes.

    Aus dem Grundsatz, dass der Datenzugriff nach § 147 Abs. 6 AO nur alle steuerrelevanten Daten betrifft, die Gegenstand der Prüfung sind (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13. Juni 2006, 1 K 1743/05, EFG 2006, 1643 und FG Rheinland-Pfalz Urteil vom 20. Januar 2005, 4 K 2167/04, EFG 2005, 667) ergibt sich nichts anderes (Intemann/Cöster, DSTR 2004, 1981, 1982, Schaumburg, DStR 2002, 829, 832, jeweils mwN).

    Aus dem von der Klin. genannten Urteil des FG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 13. Juni 2006, 1 K 1743/05, EFG 2006, 1634) ergeben sich keine anderen, hiervon abweichenden Grundsätze.

  • FG Münster, 01.07.2010 - 6 K 357/10

    Betriebsprüfung: Zugriff des Prüfers auf das DMS-System

    Schließlich verweist die Kl. auf das Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 13.06.2006 (1 K 1743/05, EFG 2006, 1634).

    Das von der Kl. zitierte Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 13.06.2006 (1 K 1743/05, EFG 2006, 1634) sei nicht einschlägig, da es dort um die Einräumung eines Lesezugriffs auf Kostenstellen gegangen sei.

    d) Das von der Kl. in Bezug genommene Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 13.06.2006 (1 K 1743/05, EFG 2006, 1634) ist nach Ansicht des erkennenden Senats auf den Streitfall nicht übertragbar.

  • FG Münster, 10.10.2013 - 2 K 4112/12

    Pflicht zur Vorlage elektronischer Aufzeichnungen über den Warenausgang einer

    Soweit das FA der angeführten Entscheidung des FG Rheinland-Pfalz etwas anderes entnimmt (FG Rheinland-Pfalz vom 13.03.2006 - 1 K 1743/05, EFG 2006, 1550), sind die dort zu Grunde gelegten Erwägungen jedenfalls durch die Entscheidung des BFH vom 24.06.2009 (VIII R 80/06, BStBl. II 2010, 452) überholt.
  • FG Düsseldorf, 05.02.2007 - 16 V 3454/06

    Differenzierung zwischen ursprünglich in Papierform angefallenen

    Erst jüngst habe zudem das FG Rheinland-Pfalz in seinem Urteil vom 13. Juni 2006 1 K 1743/05 (EFG 2006, 1634) entschieden, dass der Umstand, dass eine Ermittlung der Daten über den Weg der Finanzbuchhaltung umständlicher und zeitaufwendiger sei, die Gewährung des Datenzugriffs nicht notwendig im Sinne der vorzunehmenden Ermessensentscheidung mache.
  • FG Hamburg, 23.03.2023 - 2 K 172/19

    Reichweite des Datenzugriffsrechts der Finanzverwaltung im Rahmen einer

    Das hiesige Vorlageverlangen ist insofern mit dem Zugriff auf Kostenstellen vergleichbar, welcher jedenfalls in Betracht kommt, soweit die Kostenstellen für die Besteuerung bzw. die Bewertung von Wirtschaftsgütern oder Passiva oder für die Bemessung von Verrechnungspreisen von Bedeutung sind (vgl. FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13. Juni 2006, 1 K 1743/05, EFG 2006, 1634; FG Münster, Urteil vom 22. August 2000, 6 K 2712/00, EFG 2001, 4; BMF, BStBl. I 2014, 1450, Rn. 5, 6).

    Vielmehr bleibt es der Klägerin weiterhin überlassen, welche E-Mails bzw. Daten sie im Einzelnen vorlegt und damit dem Datenzugriff unterliegen (vgl. Drüen in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 147 AO Rn. 76a m.w.N., Stand April 2018, FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13. Juni 2006, 1 K 1743/05, EFG 2006, 1634).

  • FG Düsseldorf, 05.02.2007 - 16 V 3457/06

    Erstellung von aufbewahrungspflichtigen Unterlagen mit Hilfe eines

    Die von der Astin vertretene Auffassung entspreche im Übrigen der Entscheidung des FG Rheinland-Pfalz vom 13. Juni 2006 1 K 1743/05, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2006, 1634.
  • FG Baden-Württemberg, 16.11.2011 - 4 K 4819/08

    Pflicht eines der ärztlichen Schweigepflicht unterliegenden Steuerpflichtigen zur

    In seinem Urteil vom 13. Juni 2006 habe das FG Rheinland-Pfalz (Az. 1 K 1743/05 - rechtskräftig durch Rücknahme der Revision, BFH I R 71/06) festgestellt, dass verwaltungsökonomische Gesichtspunkte für die konkrete Entscheidung der Finanzverwaltung sprächen, sie aber nicht notwendig im Sinne der vorzunehmenden Ermessensausübung machten.
  • FG Düsseldorf, 02.11.2007 - 16 V 3454/06

    Recht des Finanzamts zur Einsichtnahme in digitale Belege aus dem System des

    Erst jüngst habe zudem das FG Rheinland-Pfalz in seinem Urteil vom 13. Juni 2006 1 K 1743/05 (EFG 2006, 1634) entschieden, dass der Umstand, dass eine Ermittlung der Daten über den Weg der Finanzbuchhaltung umständlicher und zeitaufwendiger sei, die Gewährung des Datenzugriffs nicht notwendig im Sinne der vorzunehmenden Ermessensentscheidung mache.
  • FG Münster, 07.11.2014 - 14 K 2901/13

    Datenträgerüberlassungsverlangen von Daten des Warenwirtschaftssystems einer

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Rechtsprechung
   FG Hamburg, 10.05.2006 - 3 K 216/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,10955
FG Hamburg, 10.05.2006 - 3 K 216/05 (https://dejure.org/2006,10955)
FG Hamburg, Entscheidung vom 10.05.2006 - 3 K 216/05 (https://dejure.org/2006,10955)
FG Hamburg, Entscheidung vom 10. Mai 2006 - 3 K 216/05 (https://dejure.org/2006,10955)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de

    Grundbesitzwert-Feststellung zum Schenkungs-Stichtag als Bruttorohbauland

  • datenbank.nwb.de

    Grundbesitzwert-Feststellung zum Schenkungs-Stichtag als Bruttorohbauland

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verbindliche Entscheidung über den Zeitpunkt der Entstehung der Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer in den Bescheiden zur gesonderten Feststellung der Grundbesitzwerte; Bedarfsbewertung für die Schenkungsteuer für den Grundbesitzwert eines unbebauten Grundstücks; ...

  • FG Hamburg (Leitsatz)

    Bewertungsgesetz/Erbschaftsteuergesetz: Grundbesitzwert-Feststellung zum Schenkungs-Stichtag als Bruttorohbauland

Papierfundstellen

  • EFG 2006, 1643
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BFH, 27.01.2006 - II B 6/05

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Feststellung des Grundbesitzwerts auf falschen

    Auszug aus FG Hamburg, 10.05.2006 - 3 K 216/05
    Die Bewertung durch das Lagefinanzamt auf einen bestimmten Stichtag bindet jedoch nicht das (Schenker-)Wohnsitzfinanzamt bei der Beurteilung der Frage, ob die Steuer gemäß § 12 Abs. 3 BewG an diesem oder an einem anderen Stichtag entstanden ist (BFH vom 27. Januar 2006, II B 6/05, BFH/NV 2006, 908 ).

    Erst wenn danach feststeht oder wenn sonst offensichtlich ist, dass auf den in der (ursprünglichen) Bewertungs-Anforderung bezeichneten Stichtag für die Besteuerung keine Feststellung (mehr) erforderlich ist, so ist diese aufzuheben (vgl. BFH vom 27. Januar 2006, II B 6/05, BFH/NV 2006, 908 ).

  • BFH, 18.08.2005 - II R 62/03

    Feststellung eines Grundbesitzwerts bei unzureichendem Bodenrichtwert (hier:

    Auszug aus FG Hamburg, 10.05.2006 - 3 K 216/05
    Soweit der Gutachterausschuss Richtwerte nicht für jedes einzelne Grundstück, sondern auf einer Richtwertkarte festgelegt hat (wie in Hamburg), kann der für ein entsprechendes benachbartes Grundstück angegebene Richtwert für die Bedarfsbewertung übernommen werden - wie hier, oben A II 2 - (vgl. BFH vom 18. August 2005, II R 62/03, BFHE 210, 368 , BStBl II 2006, 5 ; Abschnitt R 160 Abs. 1-2 Erbschaftsteuerrichtlinien - ErbStR -).

    Der Richtwert ist in bestimmten Fällen umzurechnen, sei es etwa wegen abweichender möglicher Geschossflächenzahl (vgl. FG München vom 19. November 2003, 4 K 1461/03, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2004, 552, Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst -DStRE- 2004, 1155 m.w.N., Revision BFH, II R 1/04) oder wegen der Differenzierung bei Bauerwartungsland oder bei Rohbauland bzw. bei der Erschließungsbeitragspflicht - wie hier - (vgl. BFH vom 18. August 2005, II R 62/03, BFHE 210, 368 , BStBl II 2006, 5 ; FG München vom 26. Juni 2002, 4 K 1428/99, EFG 2002, 1360 ; FG Nürnberg vom 27. Januar 2000, IV 261/1999, EFG 2000, 610 , DStRE 2000, 868; Schaffner in Kreutziger/Lindberg/Schaffner, BewG , § 145 Rd. 17).

  • FG Hessen, 23.06.2004 - 3 K 1712/01

    Grundbesitzwert; Grundstück; Rohbauland; Umlegungsgebiet; Schenkung;

    Auszug aus FG Hamburg, 10.05.2006 - 3 K 216/05
    Durch den niedrigeren 50 %-Wert für das Bruttorohbauland wird der - noch von den Klägern angeführte - Bedarf an Flächen für die öffentlichen Zwecke der Erschließung hinreichend mindernd berücksichtigt (vgl. zum Bruttorohbauland-Grundbesitzwert Hessisches FG vom 23. Juni 2004, 3 K 1712/01, EFG 2004, 1793 , Revision BFH II R 58/04).
  • BFH, 26.04.2006 - II R 58/04

    Finanzamt nicht zur Ableitung des für Rohbauland maßgebenden Bodenrichtwerts aus

    Auszug aus FG Hamburg, 10.05.2006 - 3 K 216/05
    Durch den niedrigeren 50 %-Wert für das Bruttorohbauland wird der - noch von den Klägern angeführte - Bedarf an Flächen für die öffentlichen Zwecke der Erschließung hinreichend mindernd berücksichtigt (vgl. zum Bruttorohbauland-Grundbesitzwert Hessisches FG vom 23. Juni 2004, 3 K 1712/01, EFG 2004, 1793 , Revision BFH II R 58/04).
  • BVerwG, 01.08.2002 - 4 C 5.01

    Factory Outlet Center; Einkaufszentrum; Außenbereichsvorhaben; Beeinträchtigung

    Auszug aus FG Hamburg, 10.05.2006 - 3 K 216/05
    Schon deswegen können auch aus der klägerseits angeführten Rechtsprechung der Verwaltungsgerichtsbarkeit keine bewertungsrelevanten Schlüsse für den Streitfall gezogen werden, auch nicht aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 1. August 2002, 4 C 5/01, betreffend eine ausdrückliche Hinausschiebung der Inkraftsetzung eines Bebauungsplans bis zum Abschluss des dortigen Revisionsverfahrens (BVerwGE 117, 25 , DVBl 2003, 62 zu 2.2.2, Juris Rd. 42).
  • FG Hamburg, 21.01.2002 - III 62/01

    Vorliegen eines einheitlichen Vertragswerks hinsichtlich der Einbeziehung des für

    Auszug aus FG Hamburg, 10.05.2006 - 3 K 216/05
    (vgl. zur Vorweggenehmigungsreife FG Hamburg vom 21. Januar 2002, III 62/01, EFG 2002, 934, DStRE 2002, 1080, m. Bespr. Hardt, Kommentierte Finanzrechtsprechung -KFR- F. 8 GrEStG § 8, 1/02, S. 333).
  • BFH, 28.11.1967 - II 72/63

    Scheidungsvereinbarung - Unterhalt - Scheidungsurteil - Unterhaltspflicht -

    Auszug aus FG Hamburg, 10.05.2006 - 3 K 216/05
    Der Abschluss eines nach § 518 Bürgerliches Gesetzbuch ( BGB ) formwirksamen Schenkungsvertrages gilt dagegen noch nicht als Zuwendung und führt daher nicht zum Entstehen einer Steuerpflicht (vgl. Reichsfinanzhof -RFH- vom 7. Januar 1921, I D 3/20, RFHE 4, 243, 245; BFH vom 28. November 1967, II 72/63, BFHE 91, 104, BStBl II 1968, 239, 240 zu I 1).
  • BFH, 12.01.2006 - II B 66/05

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Rechtsfortbildung

    Auszug aus FG Hamburg, 10.05.2006 - 3 K 216/05
    Die Schenkung eines Grundstücks ist nach ständiger Rechtsprechung zwar nicht erst bei Grundbuchumschreibung (§ 873 BGB ) ausgeführt i.S.v. § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG ; jedoch muss der Schenker alles zur Bewirkung der Leistung Erforderliche getan haben, indem die Auflassung (§ 925 BGB ) in gehöriger Form beurkundet und die Eintragung gemäß § 19 Grundbuchordnung ( GBO ) vom Schenker bewilligt worden ist (BFH vom 12. Januar 2006, II B 66/05, BFH/NV 2006, 947 ; vom 27. April 2005, II R 52/02, BFH/NV 2005, 2312 ; vom 2. Februar 2005, II R 26/02, BFHE 208, 438 , BStBl II 2005, 312 ).
  • BFH, 26.10.2005 - II R 53/02

    Grundstücksschenkung: rückwirkendes Entfallen der Steuer

    Auszug aus FG Hamburg, 10.05.2006 - 3 K 216/05
    Der Zeitpunkt der Entstehung der (Erbschaft-) oder Schenkungsteuer gehört nämlich nicht zu den Besteuerungsgrundlagen, über die in den Bescheiden zur gesonderten Feststellung der Grundbesitzwerte nach § 12 Abs. 3 ErbStG i.V.m. § 138 Abs. 5 BewG verbindlich zu entscheiden ist (Bundesfinanzhof -BFH- vom 26. Januar 2006, II B 61/05, BFH/NV 2006, 921 ; vom 26. Oktober 2005, II R 53/02, BFH/NV 2006, 551 m.w.N.; ständ. Rspr.).
  • FG München, 26.06.2002 - 4 K 1428/99

    Erschließungskosten als Grundlage der Bodenrichtwerte; Erschließungskosten bei

    Auszug aus FG Hamburg, 10.05.2006 - 3 K 216/05
    Der Richtwert ist in bestimmten Fällen umzurechnen, sei es etwa wegen abweichender möglicher Geschossflächenzahl (vgl. FG München vom 19. November 2003, 4 K 1461/03, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2004, 552, Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst -DStRE- 2004, 1155 m.w.N., Revision BFH, II R 1/04) oder wegen der Differenzierung bei Bauerwartungsland oder bei Rohbauland bzw. bei der Erschließungsbeitragspflicht - wie hier - (vgl. BFH vom 18. August 2005, II R 62/03, BFHE 210, 368 , BStBl II 2006, 5 ; FG München vom 26. Juni 2002, 4 K 1428/99, EFG 2002, 1360 ; FG Nürnberg vom 27. Januar 2000, IV 261/1999, EFG 2000, 610 , DStRE 2000, 868; Schaffner in Kreutziger/Lindberg/Schaffner, BewG , § 145 Rd. 17).
  • FG München, 19.11.2003 - 4 K 1461/03

    Anpassung des Bodenrichtwerts; Anpassung des Bodenrichtwertes bei vom

  • FG Nürnberg, 27.01.2000 - IV 261/99

    Bewertung eines bebauten Grundstücks mit dem

  • BFH, 26.01.2006 - II B 61/05

    Bedarsfwert; Prüfungskompetenz des Lage-FA

  • BFH, 27.04.2005 - II R 52/02

    Rückwirkender Wegfall der Steuer für Grundstücksschenkungen bei endgültigem

  • BFH, 12.07.2006 - II R 1/04

    Bedarfsbewertung: Anpassung des auf Grundlage des Bodenrichtwerts

  • BFH, 02.02.2005 - II R 26/02

    Ausführung einer Grundstücksschenkung

  • RFH, 07.01.1921 - I D 3/20
  • FG Hamburg, 28.08.2014 - 3 K 134/13

    Bewertungsgesetz: Grundbesitz- und Erbbaurechts-Bedarfswert

    b) Ob ausnahmsweise etwas anderes gelten könnte, wenn die Anforderung des Grundbesitzwerts unvertretbar, objektiv willkürlich, völlig aus der Luft gegriffen oder offensichtlich nicht erforderlich wäre, kann dahinstehen, wenn dafür - wie hier - keine Anhaltspunkte bestehen (Urteile BFH vom 24.05.2005 II R 57/03, DStRE 2005, 1216, BFH/NV 2005, 1982; FG Hamburg vom 10.05.2006 3 K 216/05, EFG 2006, 1643, DStRE 2007, 846).

    b) Für die vorliegende Bewertung nach der vor 2007 geltenden Fassung von § 145 Abs. 3 Satz 1-2 BewG ist dagegen nach ständiger Rechtsprechung geklärt, dass ein FA keine "eigenen" Bodenwerte aus den vom Gutachterausschuss mitgeteilten Bodenrichtwerten ableiten und nicht hinausgehen darf über die bloße Beachtung der jeweils vom Gutachterausschuss vorgegebenen Differenzierung, wie zum Beispiel bei der Anpassung an eine von ihm angegebene Geschossflächenzahl (BFH-Beschluss vom 25.11.2010 II B 3/10, BFH/NV 2011, 415, Juris Rz. 4-5 m. w. N.; vgl. insoweit z. T. noch FG Hamburg, Urteil vom 10.05.2006 3 K 216/05, EFG 2006, 1643, DStRE 2007, 846, Juris Rz. 34 m. w. N.).

    Insoweit folgt das FG der zwischenzeitlich veröffentlichten Judikatur unter Änderung seiner früheren Rechtsprechung (z. T. entgegen Urteil vom 10.05.2006 3 K 216/05, EFG 2006, 1643, DStRE 2007, 846, Juris Rz. 34 m. w. N.).

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