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   FG Hamburg, 15.06.2006 - 2 K 267/04   

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https://dejure.org/2006,16127
FG Hamburg, 15.06.2006 - 2 K 267/04 (https://dejure.org/2006,16127)
FG Hamburg, Entscheidung vom 15.06.2006 - 2 K 267/04 (https://dejure.org/2006,16127)
FG Hamburg, Entscheidung vom 15. Juni 2006 - 2 K 267/04 (https://dejure.org/2006,16127)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Bildung gewillkürten Betriebsvermögens

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zur Bildung gewillkürten Betriebsvermögens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vermögensrechtliche Einordnung von Eigentumswohnungen; Beschwer als Voraussetzung der Zulässigkeit einer Klage; Anforderungen an eine Rechtsverletzung i.S.v. § 40 Abs. 2 Finanzgerichtsordnung (FGO); Jegliche Wirtschaftsgüter als mögliche Bestandteile von Betriebsvermögen; ...

  • FG Hamburg (Leitsatz)

    Einkommensteuer: Zur Bildung gewillkürten Betriebsvermögens

Papierfundstellen

  • DB 2006, 2718
  • EFG 2006, 1652
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 07.11.1995 - III B 66/93

    Zuordnungswahlrecht hinsichtlich der Wirtschaftsgüter des gewillkürten

    Auszug aus FG Hamburg, 15.06.2006 - 2 K 267/04
    Gewillkürtes Betriebsvermögen setzt einen durch die tatsächliche Nutzung des Wirtschaftsgutes vermittelten objektiven Zurechnungszusammenhang mit dem Betrieb voraus (BFH-Beschluss vom 7. November 1995, III B 66/93, BFH/NV 1996, 327).

    Das ist bei einer Stärkung der Wirtschaftskraft durch Grundvermögen nur der Fall, wenn die Erträge dem Betrieb seiner Art. und seinem konkreten Liquiditätsbedarf nach zu dienen geeignet sind (BFH-Beschluss vom 7. November 1995, III B 66/93, BFH/NV 1996, 327).

  • BFH, 07.04.1992 - VIII R 86/87

    Fremdvermietete Grundstücke als gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen

    Auszug aus FG Hamburg, 15.06.2006 - 2 K 267/04
    Ebenso trifft es zu, dass fremdvermietete Grundstücke kein notwendiges Privatvermögen und grundsätzlich geeignet sind, zu gewillkürtem Betriebsvermögen gemacht zu werden, weil sie Vermögenswerte darstellen, die der finanziellen Absicherung des Betriebes dienen und seine Ertragsfähigkeit steigern können (BFH-Urteil vom 7. April 1992, VIII R 86/87, BFHE 168, 572 , BStBl II 1993, 21 ).
  • BFH, 28.07.1994 - IV R 80/92

    Mietwohngrundstück kein Betriebsvermögen eines Land- und Forstwirts

    Auszug aus FG Hamburg, 15.06.2006 - 2 K 267/04
    Zwar ist dem Kläger zuzugeben, dass ein Gewerbetreibender, wie auch in der Vermutung des § 344 Abs. 1 HGB bzgl. des umfassenden betrieblichen Bereichs eines Handelsgewerbes zum Ausdruck kommt, in der Willkürung von Betriebsvermögen prinzipiell freier ist als etwa ein Freiberufler oder ein Landwirt (BFH-Urteil vom 28. Juli 1994, IV R 80/92, BFH/NV 1995, 288).
  • BFH, 15.07.1960 - VI 10/60 S

    Zulässigkeit der Bildung von gewillkürtem Betriebsvermögen bei Angehörigen freier

    Auszug aus FG Hamburg, 15.06.2006 - 2 K 267/04
    Ein Wirtschaftsgut kann jedoch nur dann zum (gewillkürten) Betriebsvermögen gehören, wenn es objektiv geeignet und vom Betriebsinhaber subjektiv dazu bestimmt ist, den Betrieb zu fördern und ihm zu dienen (BFH-Urteile vom 15. Juli 1960, VI 10/60 S, BFHE 71, 625, BStBl III 1960, 484; vom 15. April 1981, IV R 129/78, BFHE 133, 282 , BStBl II 1981, 618 ).
  • BFH, 23.10.1990 - VIII R 142/85

    1. Personenhandelsgesellschaft auch für Sonderbetriebsvermögen ihrer

    Auszug aus FG Hamburg, 15.06.2006 - 2 K 267/04
    Die subjektive Bestimmung eines Wirtschaftsgutes, dem Betrieb zu dienen, erfordert eine eindeutige Dokumentation des entsprechenden Einlagewillens, die regelmäßig durch einen Ausweis in der Buchführung erfolgt (BFH-Urteil vom 23. Oktober 1990, VIII R 142/85, BFHE 162, 99 , BStBl II 1991, 401 ; Heinicke in Schmidt, EStG , 25. Aufl., § 4 Rz. 316 und 360 "Buchung").
  • BFH, 15.04.1981 - IV R 129/78

    Gewillkürtes Betriebsvermögen eines freiberuflichen Ingenieurs

    Auszug aus FG Hamburg, 15.06.2006 - 2 K 267/04
    Ein Wirtschaftsgut kann jedoch nur dann zum (gewillkürten) Betriebsvermögen gehören, wenn es objektiv geeignet und vom Betriebsinhaber subjektiv dazu bestimmt ist, den Betrieb zu fördern und ihm zu dienen (BFH-Urteile vom 15. Juli 1960, VI 10/60 S, BFHE 71, 625, BStBl III 1960, 484; vom 15. April 1981, IV R 129/78, BFHE 133, 282 , BStBl II 1981, 618 ).
  • FG München, 13.12.2007 - 11 K 133/03

    Übergang zur linearen Absetzung für Abnutzung (Afa) bei Einlage eines Gebäudes in

    Aus diesem Grund hat beispielsweise das FG Hamburg im Urteil vom 15. Juni 2001 2 K 267/04, EFG 2006, 1652, ein fremd vermietetes Grundstück nicht als gewillkürtes Betriebsvermögen angesehen, da die Anschaffung des Grundstücks zu fast 100 v.H. fremd finanziert und die Fremdkapitalzinsen höher als die Mieterträge waren.

    Der Senat lässt dahinstehen, ob insoweit die neue Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs einschlägig ist (vgl. Urteil vom 14. Dezember 2004 IX R 1/04, BStBI II 2005, 211), wonach bei der Vermietung von bebauten Grundstücken grundsätzlich vom Vorliegen einer Einkünfteerzielungsabsicht auszugehen ist (dagegen Urteil des FG Hamburg in EFG 2006, 1652).

  • FG Hamburg, 21.07.2014 - 6 K 273/13

    Einkommensteuer: GmbH-Geschäftsanteile weder notwendiges noch gewillkürtes

    Für die Bestimmung des Steuerpflichtigen, das Wirtschaftsgut zur Erzielung betrieblicher Einkünfte zu verwenden, ist ein eindeutig nach außen verbindlich manifestierter, d. h. unmissverständlich, zeitnah und unumkehrbar dokumentierter Widmungsakt erforderlich (BFH-Urteil vom 08.02.2011 VIII R 18/09, BFH/NV 2011, 1847), der regelmäßig in einem Ausweis in der Buchführung zu sehen ist (BFH-Urteil vom 25.11.1997 VIII R 4/94, BFHE 184, 255, BStBl II 1998, 461; FG Hamburg, Urteil vom 15.06.2006 2 K 267/04, EFG 2006, 1652).
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