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   FG München, 22.07.2005 - 8 K 4787/03   

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FG München, 22.07.2005 - 8 K 4787/03 (https://dejure.org/2005,6279)
FG München, Entscheidung vom 22.07.2005 - 8 K 4787/03 (https://dejure.org/2005,6279)
FG München, Entscheidung vom 22. Juli 2005 - 8 K 4787/03 (https://dejure.org/2005,6279)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Minderung des betrieblichen Gewinns durch Verluste im Aktiengeschäft und durch Abwertung von Aktien; Zuordnung von Aktien zum notwenigen Betriebsvermögen; Begriff des "gewillkürten" Betriebsvermögens; Verfassungsmäßigkeit von Regelungen zur begrenzten Verrechnung von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einlage von Wertpapieren in das gewillkürte Betriebsvermögen; Verfassungsmäßigkeit der begrenzten Verlustverrechnung nach § 23 Abs. 3 Sätze 8 und 9 EStG; Einkommensteuer 2000

  • rechtsportal.de

    Einlage von Wertpapieren in das gewillkürte Betriebsvermögen; Verfassungsmäßigkeit der begrenzten Verlustverrechnung nach § 23 Abs. 3 Sätze 8 und 9 EStG ; Einkommensteuer 2000

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Einlage von Wertpapieren in das gewillkürte Betriebsvermögen - Verfassungsmäßigkeit der begrenzten Verlustverrechnung nach § 23 Abs. 3 Sätze 8 und 9 EStG - Einkommensteuer 2000

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Spekulationsgeschäfte - Vorsicht bei Verlagerung von Verlusten in Agentur!

  • IWW (Kurzinformation)

    Vorsicht bei Verlagerung von Verlusten in Gewerbebetrieb

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2006, 27
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 08.02.1985 - III R 169/82

    Verwertung von Betriebsprüfungsfeststellungen, denen eine rechtswidrige

    Auszug aus FG München, 22.07.2005 - 8 K 4787/03
    Wertpapiere sind in der Regel Wirtschaftsgüter, die ein Kaufmann dem gewillkürten Betriebsvermögen widmen kann, weil sie grundsätzlich wie Bankguthaben geeignet sind, als sog. Liquiditätsreserve die Betriebszwecke zu fördern (vgl. BFH-Urteil vom 8.2.1985 III R 169/82, BFH/NV 1985, 80).

    Wertpapiere scheiden auch nicht allein deshalb als gewillkürtes Betriebsvermögen aus, weil sie in spekulativer Absicht erworben und Kursverluste billigend in Kauf genommen wurden (BFH-Urteil III R 169/82, a.a.O.).

    Der Umstand, dass die Geschäfte eines Kaufmanns risikobehaftet sind, kann für sich allein noch nicht dazu führen, ihnen den betrieblichen Charakter abzusprechen (BFH-Urteil III R 169/82, a.a.O.).

  • BFH, 25.02.1982 - IV R 25/78

    Abgrenzung des Gewerbebetriebs gegenüber der Vermögensverwaltung; hier: Ankauf

    Auszug aus FG München, 22.07.2005 - 8 K 4787/03
    Wenn auch die Herkunft der Mittel bekanntermaßen nicht den betrieblichen Zusammenhang bestimme, so sei nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) aber der Indizcharakter in Zweifelsfällen anerkannt (BFH VI R 25/78, BStBl II 1982, 461 ; FG Hamburg, EFG 1996, 1021).

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist allerdings die Einlage von Wirtschaftsgütern in das (gewillkürte) Betriebsvermögen dann nicht mehr zulässig, wenn bereits erkennbar ist, dass sie dem Betrieb keinen Nutzen, sondern nur noch Verluste bringen werden (so auch das vom Kläger zitierte BFH-Urteil vom 25.2.1982 IV R 25/78, a.a.O., m.w.N.).

  • BFH, 15.11.1990 - IV R 97/82

    Buchung von Betriebseinnahmen, Betriebsausgaben und Einlagen auf privatem und

    Auszug aus FG München, 22.07.2005 - 8 K 4787/03
    Dementsprechend ist eine rückwirkende Einbuchung unzulässig (vgl. BFH-Urteil vom 15.11.1990 IV R 97/82, BFHE 162/557, BStBl II 1991, 226 , m.w.N.).

    Der in der Stornierung vom Oktober 2001 liegenden Einlagehandlung des Klägers kann aber keine Rückwirkung auf das Jahr 2000 beigemessen werden (BFH IV R 97/82, a.a.O.).

  • BFH, 20.11.1979 - VI R 25/78

    Aufwendungen für bürgerliche Kleidung - Werbungskosten - Nutzung zur

    Auszug aus FG München, 22.07.2005 - 8 K 4787/03
    Wenn auch die Herkunft der Mittel bekanntermaßen nicht den betrieblichen Zusammenhang bestimme, so sei nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) aber der Indizcharakter in Zweifelsfällen anerkannt (BFH VI R 25/78, BStBl II 1982, 461 ; FG Hamburg, EFG 1996, 1021).
  • BFH, 06.03.2007 - IX R 31/04

    Vertikaler Verlustausgleich; Verfassungsmäßigkeit

    Auszug aus FG München, 22.07.2005 - 8 K 4787/03
    Im Übrigen weist der Kläger darauf hin, dass beim BFH zwei Revisionsverfahren (IX R 45/04 und IX R 31/04) anhängig seien, die die eingeschränkte Verlustausgleichsregelung des § 23 Abs. 3 Sätze 8 und 9 EStG zum Gegenstand hätten.
  • BFH, 22.09.1993 - X R 37/91

    Zuordnung zum gewillkürten Betriebsvermögen muß unmißverständlich bekundet

    Auszug aus FG München, 22.07.2005 - 8 K 4787/03
    Die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), nach der die für notwendiges Betriebsvermögen eingetauschten Wirtschaftsgüter zunächst (notwendiges) Betriebsvermögen bleiben, bis sie entnommen werden (BFH-Urteil vom 9.8.1989 X R 20/86, BFHE 158/316, BStBl II 1990, 128 ) gilt nicht für den entgeltlichen Erwerb von Wirtschaftsgütern mit betrieblichen Geldmitteln (BFH-Urteil vom 22.9.1993 X R 37/91, BFHE 172/354, BStBl II 1994, 172 ).
  • FG Köln, 15.09.2004 - 7 K 1268/03

    Begrenzte Verlustverrechnung bei privaten Veräußerungsgeschäften

    Auszug aus FG München, 22.07.2005 - 8 K 4787/03
    Zur Begründung im Einzelnen wird auf die Entscheidung des FG Köln vom 15.9.2004 (7 K 1268/03, EFG 2004, 1460) hingewiesen.
  • BFH, 11.10.1979 - IV R 125/76

    Sonderbetriebsvermögen des Mitunternehmers einer Personengesellschaft

    Auszug aus FG München, 22.07.2005 - 8 K 4787/03
    Dem gewillkürten Betriebsvermögen können in der Regel Wirtschaftsgüter zugerechnet werden, wenn sie objektiv dazu geeignet und erkennbar dazu bestimmt sind, den Betrieb (mittelbar) zu fördern (BFH-Urteil vom 11.10.1979 IV R 125/76, BStBl II 1980, 40 ).
  • BFH, 26.10.1999 - X B 40/99

    Kein wirtschaftliches Eigentum beim Nießbraucher

    Auszug aus FG München, 22.07.2005 - 8 K 4787/03
    In diesem Zusammenhang kommt dem Umstand besondere Bedeutung zu, dass die Zuordnung zum Betriebsvermögen unmissverständlich in einer solchen Weise kundgetan werden muss, dass ein sachverständiger Dritter ohne weitere Erklärung des Steuerpflichtigen die Zugehörigkeit des erworbenen oder eingelegten Wirtschaftsguts zum Betriebsvermögen erkennen kann (BFH-Beschluss vom 26.10.1999 X B 40/99, BFH/NV 2000, 563 , m.w.N.).
  • BFH, 09.08.1989 - X R 20/86

    1. Anschaffung eines Wirtschaftsgutes als betrieblicher Vorgang - 2.

    Auszug aus FG München, 22.07.2005 - 8 K 4787/03
    Die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), nach der die für notwendiges Betriebsvermögen eingetauschten Wirtschaftsgüter zunächst (notwendiges) Betriebsvermögen bleiben, bis sie entnommen werden (BFH-Urteil vom 9.8.1989 X R 20/86, BFHE 158/316, BStBl II 1990, 128 ) gilt nicht für den entgeltlichen Erwerb von Wirtschaftsgütern mit betrieblichen Geldmitteln (BFH-Urteil vom 22.9.1993 X R 37/91, BFHE 172/354, BStBl II 1994, 172 ).
  • BFH, 28.10.1981 - I R 25/79

    Zu den Voraussetzungen der Behandlung einer sog. Innengesellschaft als

  • FG Berlin, 08.11.1984 - I 350/82
  • FG Hamburg, 31.03.2004 - I 275/02

    EStG, GewStG: Einkommensteuerliche Tarifbegrenzung bei zu kürzenden gewerblichen

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