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   FG München, 03.02.2006 - 4 V 2881/05   

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FG München, 03.02.2006 - 4 V 2881/05 (https://dejure.org/2006,17470)
FG München, Entscheidung vom 03.02.2006 - 4 V 2881/05 (https://dejure.org/2006,17470)
FG München, Entscheidung vom 03. Februar 2006 - 4 V 2881/05 (https://dejure.org/2006,17470)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schenkungsteuerpflichtigkeit von jeglichen Vermögensbewegungen zwischen Lebenspartnern ; Steuerpflichtigkeit geringer unbenannter Zuwendungen im Rahmen laufender Haushaltsführung

  • bdsr.de PDF

    Unbekannte Zuwendungen (Zins und Tilgung für Miteigentumsanteil) nicht Schenkungssteuerpflichtig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unbenannte Zuwendungen im Rahmen laufender Haushaltsführung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Unbenannte Zuwendungen im Rahmen laufender Haushaltsführung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2006, 686
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 15.01.1998 - IX B 25/97

    Antragsbefugnis bei Antrag auf Aussetzung der Vollziehung von Bescheiden über die

    Auszug aus FG München, 03.02.2006 - 4 V 2881/05
    Bei der im Aussetzungsverfahren gebotenen und auch ausreichenden summarischen Beurteilung des aktenkundigen Sachverhalts treten neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, dagegen sprechende Gründe zu Tage, die eine Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Streitsache in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht bewirken (§ 69 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 i.V.m. Abs. 2 Satz 2 Finanzgerichtsordnung - FGO - Bundesfinanzhof - BFH - Beschlüsse vom 15. Januar 1998 IX B 25/97, BFH/NV 1998, 994 ; vom 24. Februar 2000 IV B 83/99, BStBl II 2000, 298 ).
  • BFH, 15.01.1986 - II R 14/84

    Festsetzung von Erbschaftsteuer

    Auszug aus FG München, 03.02.2006 - 4 V 2881/05
    Ob unter Umständen gar von einer Innengesellschaft bis zur Verehelichung ausgegangen werden kann (s. Troll, a.a.O., § 7 Rz. 79; BFH-Urteil vom 15. Januar 1986 II R 14/84, BFH/NV 1987, 302), brauchte der Senat nicht mehr zu überprüfen.
  • BFH, 02.03.1994 - II R 59/92

    Schenkungsteuerpflicht unbenannter Zuwendungen an Ehegatten (§ 7 ErbStG )

    Auszug aus FG München, 03.02.2006 - 4 V 2881/05
    Die vom BFH grundsätzlich bejahte Steuerbarkeit ehebezogener Verwendungen, einschließlich der sog. unbenannten Zuwendungen (s. BFH-Urteil vom 2. März 1994 II R 59/92, BStBl II 1994, 336), die auch für Zuwendungen von Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gilt (s. Troll, Erbschaftsteuergesetz - ErbStG -, § 7 Rz. 172 m.w.N.), bedeutet nach Auffassung des Senats nicht, dass Vermögensbewegungen zwischen Lebenspartnern stets Schenkungsteuer auslösen (Troll, a.a.O., § 7 Rz. 172 sowie Meincke, ErbStG , 14. Aufl., § 7 Rz. 86).
  • BFH, 25.11.1993 - V R 59/91

    Auto- und Motorradakrobatik - Eigenveranstaltlung

    Auszug aus FG München, 03.02.2006 - 4 V 2881/05
    Die vom BFH grundsätzlich bejahte Steuerbarkeit ehebezogener Verwendungen, einschließlich der sog. unbenannten Zuwendungen (s. BFH-Urteil vom 2. März 1994 II R 59/92, BStBl II 1994, 336), die auch für Zuwendungen von Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gilt (s. Troll, Erbschaftsteuergesetz - ErbStG -, § 7 Rz. 172 m.w.N.), bedeutet nach Auffassung des Senats nicht, dass Vermögensbewegungen zwischen Lebenspartnern stets Schenkungsteuer auslösen (Troll, a.a.O., § 7 Rz. 172 sowie Meincke, ErbStG , 14. Aufl., § 7 Rz. 86).
  • BGH, 26.11.1981 - IX ZR 91/80

    Rückabwicklung von Zuwendungen unter Ehegatten

    Auszug aus FG München, 03.02.2006 - 4 V 2881/05
    Das gemeinsame Wohnen ist so eng mit dem Wesen der Lebensgemeinschaft verbunden, zu der beide Partner ihren jeweiligen Beitrag im Rahmen der gemeinsamen Haushaltsführung leisten, dass hierbei nicht ein Wille zur Unentgeltlichkeit unterstellt werden kann (zivilrechtlich eindeutig vom BGH mit Urteil vom 26. November 1981 IX ZR 91/80, NJW 1982, 1093 verneint; s. auch Troll, a.a.O., § 7 Rz. 172).
  • BFH, 24.02.2000 - IV B 83/99

    Nachträgliche Fahrtenbuchaufzeichnungen

    Auszug aus FG München, 03.02.2006 - 4 V 2881/05
    Bei der im Aussetzungsverfahren gebotenen und auch ausreichenden summarischen Beurteilung des aktenkundigen Sachverhalts treten neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, dagegen sprechende Gründe zu Tage, die eine Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Streitsache in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht bewirken (§ 69 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 i.V.m. Abs. 2 Satz 2 Finanzgerichtsordnung - FGO - Bundesfinanzhof - BFH - Beschlüsse vom 15. Januar 1998 IX B 25/97, BFH/NV 1998, 994 ; vom 24. Februar 2000 IV B 83/99, BStBl II 2000, 298 ).
  • BFH, 27.10.2010 - II R 37/09

    Steuerfreiheit von Zuwendungen unter Lebenden bezüglich

    Dies gilt sowohl für die Übertragung des Eigentums oder Miteigentumsanteils an dem Familienwohnheim als auch bei der Freistellung von eingegangenen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung des Familienwohnheims (ebenso Beschluss des FG München vom 3. Februar 2006  4 V 2881/05, Entscheidungen der Finanzgerichte 2006, 686; Jülicher in Troll/Gebel/Jülicher, ErbStG, § 13 Rz 66).
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