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   FG Baden-Württemberg, 28.09.2005 - 3 K 181/00   

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https://dejure.org/2005,13649
FG Baden-Württemberg, 28.09.2005 - 3 K 181/00 (https://dejure.org/2005,13649)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28.09.2005 - 3 K 181/00 (https://dejure.org/2005,13649)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28. September 2005 - 3 K 181/00 (https://dejure.org/2005,13649)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erzielung von inländischen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung durch eine niederländische Kapitalgesellschaft; Gleichbehandlung von beschränkt und unbeschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaften durch die Besteuerung des Veräußerungsgewinns; Erfüllung des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einkünfte einer beschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaft aus einem inländischen Grundstück; Anschaffungskosten

  • rechtsportal.de

    Einkünfte einer beschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaft aus einem inländischen Grundstück; Anschaffungskosten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Einkünfte einer beschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaft aus einem inländischen Grundstück - Anschaffungskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2006, 804
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 05.06.2002 - I R 81/00

    Veräußerung bei Forderungsgutschrift

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 28.09.2005 - 3 K 181/00
    Die Beteiligten gehen übereinstimmend und zutreffend davon aus, dass die aufgrund von § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f) Satz 2 i.V.m. Satz 1 EStG fingierten Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach den für gewerbliche Einkünfte geltenden allgemeinen Grundsätzen zu ermitteln sind (vgl. BFH-Urteile vom 5. Juni 2002 I R 81/00, Sammlung der Entscheidungen des BFH -BFHE- 199, 300, BStBl II 2004, 344, und I R 105/00, BFH/NV 2002, 1433).

    Diesen Gedanken hat die Rechtsprechung im Ergebnis bereits verworfen, indem bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern zur Ermittlung des "Buchwerts", der dem Veräußerungserlös gegenüber zu stellen ist, gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 EStG eine AfA für die Zeit zwischen dem 1.1.1994 und der Veräußerung berücksichtigt wurde, was eine Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen in dieser Zeit voraussetzt (vgl. BFH-Urteile vom 5. Juni 2002 a.a.O., Urteil des Finanzgerichts -FG- Düsseldorf vom 20. März 2003 15 K 7099/00 K, F, Entscheidungen der FG -EFG- 2003, 1388, bestätigt durch BFH-Entscheidung vom 19. November 2003 I B 68/03 nicht veröffentlicht -n.v.-).

  • BFH, 05.06.2002 - I R 105/00

    Veräußerungsgewinn; inländische Einkünfte i.S.d. beschränkten Steuerpflicht

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 28.09.2005 - 3 K 181/00
    Sofern entsprechend der Rechtsprechung (Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 5. Juni 2002 I R 105/00, Sammlung von Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2002, 1433) bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns gem. § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f) EStG für Grundstücke, die vor dem 1.1.1994 angeschafft worden seien, der nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 EStG vorgesehene Teilwert zum 1.1.1994 als Buchwert anzusetzen sei, ergebe sich im Fall der Klägerin keine vom angefochtenen Bescheid abweichende Ermittlung des Veräußerungsgewinns.

    Die Beteiligten gehen übereinstimmend und zutreffend davon aus, dass die aufgrund von § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f) Satz 2 i.V.m. Satz 1 EStG fingierten Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach den für gewerbliche Einkünfte geltenden allgemeinen Grundsätzen zu ermitteln sind (vgl. BFH-Urteile vom 5. Juni 2002 I R 81/00, Sammlung der Entscheidungen des BFH -BFHE- 199, 300, BStBl II 2004, 344, und I R 105/00, BFH/NV 2002, 1433).

  • FG Düsseldorf, 20.03.2003 - 15 K 7099/00

    Beschränkte Steuerpflicht; StMBG; Veräußerung; Inländischer Grundbesitz; Fiktiver

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 28.09.2005 - 3 K 181/00
    Diesen Gedanken hat die Rechtsprechung im Ergebnis bereits verworfen, indem bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern zur Ermittlung des "Buchwerts", der dem Veräußerungserlös gegenüber zu stellen ist, gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 EStG eine AfA für die Zeit zwischen dem 1.1.1994 und der Veräußerung berücksichtigt wurde, was eine Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen in dieser Zeit voraussetzt (vgl. BFH-Urteile vom 5. Juni 2002 a.a.O., Urteil des Finanzgerichts -FG- Düsseldorf vom 20. März 2003 15 K 7099/00 K, F, Entscheidungen der FG -EFG- 2003, 1388, bestätigt durch BFH-Entscheidung vom 19. November 2003 I B 68/03 nicht veröffentlicht -n.v.-).
  • BFH, 23.02.2012 - IV R 19/08

    Schuldzinsenabzug bei auf ein Kontokorrentkonto ausgezahltem Investitionsdarlehen

    Das bedeutet, dass sie vorab von den insgesamt entstandenen betrieblichen Schuldzinsen abgezogen und nur die übrigen betrieblich veranlassten Zinsen der Abzugsbeschränkung nach § 4 Abs. 4a EStG unterworfen werden (ebenso FG Münster, Urteil vom 29. März 2006  1 K 3456/04 F, EFG 2006, 1152; FG Nürnberg, Urteil vom 27. September 2005 I 309/2002, EFG 2006, 804; Schmidt/Heinicke, EStG, 30. Aufl., § 4 Rz 533).
  • BFH, 22.08.2006 - I R 6/06

    Ermittlung des Veräußerungsgewinns gemäß § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f EStG 1997 -

    Sein Urteil vom 28. September 2005 3 K 181/00 ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2006, 804 veröffentlicht.
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