Weitere Entscheidung unten: FG Münster, 11.11.2005

Rechtsprechung
   FG Köln, 15.12.2005 - 10 K 2143/04   

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https://dejure.org/2005,15122
FG Köln, 15.12.2005 - 10 K 2143/04 (https://dejure.org/2005,15122)
FG Köln, Entscheidung vom 15.12.2005 - 10 K 2143/04 (https://dejure.org/2005,15122)
FG Köln, Entscheidung vom 15. Dezember 2005 - 10 K 2143/04 (https://dejure.org/2005,15122)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Steuerfreiheit von Ausgaben eine Arbeitgebers für die Zukunftssicherung eines Arbeitnehmers; Voraussetzungen für eine Kranken- und Pflegeversicherungspflichtigkeit; Begriff "Beschäftigung" im Sinne des Sozialgesetzbuches; Voraussetzungen für eine steuerfreie Gewährung ...

Papierfundstellen

  • EFG 2006, 953
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 14.12.1999 - B 2 U 38/98 R

    Keine Versicherungspflicht für Vorstandsmitglieder in der gesetzlichen

    Auszug aus FG Köln, 15.12.2005 - 10 K 2143/04
    Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 14. Dezember 1999 - B 2 U 38/98 R (Der Betrieb 2000, 329) entschieden:.
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Rechtsprechung
   FG Münster, 11.11.2005 - 9 K 6525/01 K   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,15735
FG Münster, 11.11.2005 - 9 K 6525/01 K (https://dejure.org/2005,15735)
FG Münster, Entscheidung vom 11.11.2005 - 9 K 6525/01 K (https://dejure.org/2005,15735)
FG Münster, Entscheidung vom 11. November 2005 - 9 K 6525/01 K (https://dejure.org/2005,15735)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Steuerrechtliche Berechnung des rücklagenfähigen Gewinns im Sinne von § 52 Abs. 16 S. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG; Anforderungen an die steuerrechtliche Berechnung einer gebildeten Wertaufholungsrücklage einer Klinik; Ermittlung des ...

Papierfundstellen

  • EFG 2006, 953
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 12.10.1995 - I R 179/94

    1. Kein steuerliches Wertaufholungsgebot für eine auf den Teilwert abgeschriebene

    Auszug aus FG Münster, 11.11.2005 - 9 K 6525/01
    Die Beurteilung durch den Bekl. stehe ferner nicht im Einklang mit der BFH-Rechtsprechung (Urteil vom 12. Oktober 1995 I R 179/94, BFHE 180, 30, BStBl II 1996, 402), wonach der niedrige Teilwert einer Forderung zunächst um den Tilgungsbetrag zu ermäßigen sei, wenn der Schuldner die Forderung teilweise erfülle.

    Das von der Klin. zitierte BFH-Urteil (vom 12. Oktober 1995 I R 179/94, BFHE 180, 30, BStBl II 1996, 402) sei für den vorliegenden Fall nicht einschlägig, denn zum einen betreffe das Urteil die hier nicht streitige Ermittlung von Teilwerten, zum anderen seien die Ausführungen des BFH zur Verrechnung von Teiltilgungen mit dem niedrigen Teilwert einer Forderung ab dem 01.01.1999 nicht mehr anwendbar.

    Diese Verminderung der Einzelwertberichtigungen stellt auch eine durch die Anwendung von § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG n. F. verursachte Wertaufholung dar, denn nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG a. F. hätte die Klin. bei der Bewertung des Forderungsbestandes zum 31.12.1999 die - um die Tilgungsbeträge verminderten - niedrigeren Teilwerte beibehalten können (vgl. BFH-Urteil vom 12. Oktober 1995 I R 179/94, BFHE 180, 30, BStBl II 1996, 402).

    Denn Tilgungsleistungen, die auf einzelwertberichtigte Forderungen eingehen, sind nicht mit dem teilwertberichtigten Betrag zu verrechnen, sondern zunächst von den Buchwerten der Forderungen abzuziehen (s. BFH-Urteil vom 12. Oktober 1995 I R 179/94, BFHE 180, 30, BStBl II 1996, 402).

  • FG Rheinland-Pfalz, 20.08.2003 - 3 K 2970/00

    Die Bewertung von GmbH - Anteilen gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG

    Auszug aus FG Münster, 11.11.2005 - 9 K 6525/01
    Auch der Senat geht in Anbetracht des Umstandes, dass durch die Wertaufholungsrücklage (§ 52 Abs. 16 Satz 3 EStG n. F.) eine Abmilderung erstmalig nach dem 31.12.1998 auf der Grundlage von § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG n. F. zu erfassender Wertaufholungsgewinne erreicht wird, davon aus, dass die Neuregelungen verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sind (vgl. auch Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 20. August 2003 3 K 2970/00, EFG 2003, 1681 sowie Schmidt/Glanegger, Einkommensteuergesetz, 24. Aufl. § 6 Rz. 53).
  • Drs-Bund, 13.01.1999 - BT-Drs 14/265
    Auszug aus FG Münster, 11.11.2005 - 9 K 6525/01
    Die Auffassung des Bekl. entspreche auch nicht dem Willen des Gesetzgebers, denn aus der Begründung zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung (BT-DrS 14/265, S. 187) sei zu entnehmen, dass die Rücklage dazu dienen solle, Gewinne auf fünf Jahre zu verteilen, die sich im ersten nach dem 31.12.1998 endenden Wirtschaftsjahr aus der durch § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG n. F. vorgeschriebenen Neubewertung des Anlage- und Umlaufvermögens, also aus der Zuschreibung früher vorgenommener Teilwertabschreibungen, ergäben.
  • Drs-Bund, 02.02.2000 - BT-Drs 14/2645
    Auszug aus FG Münster, 11.11.2005 - 9 K 6525/01
    Zum anderen widerspricht die Ermittlung des rücklagefähigen Gewinns durch den vom Bekl. vorgenommenen Buchwertvergleich auch der Intention des Gesetzgebers, eine Verteilung derjenigen Gewinne auf einen Zeitraum von fünf Jahren zu ermöglichen, die sich im Erstjahr durch Wertaufholung, also durch Rückgängigmachung früher vorgenommener Teilwertabschreibungen ergeben (vgl. die Gesetzesbegründung in BT-DrS 14/2645, S. 187).
  • BFH, 27.03.2012 - I R 62/08

    Abzugsbeschränkung für Verluste aus stillen Beteiligungen an

    Der Verlustanteil der Klägerin ist deshalb --gleich dem Fall der teilweisen Tilgung eines auf Geld gerichteten Anspruchs-- vom Buchwert des forderungsähnlichen Rechts abzusetzen (vgl. zur Forderungstilgung Senatsurteil vom 12. Oktober 1995 I R 179/94, BFHE 180, 30, BStBl II 1996, 402; BFH-Urteil vom 1. Oktober 1996 VIII R 88/94, BFHE 182, 320, BStBl II 1997, 424; FG Münster, Urteil vom 11. November 2005  9 K 6525/01 K, Entscheidungen der Finanzgerichte 2006, 953).
  • FG Schleswig-Holstein, 05.06.2007 - 5 K 357/02

    Wertaufholungsgebot verfassungsgemäß

    FG, Beschl. v. 9. September 2005, Az: 1 V 330/02, S. 14, n. v.; FG Münster, EFG 2006, 953; Schmidt/Glanegger, EStG, 26. Aufl., § 6 Rn 53; Stobbe/ Loose, FR 1999, 407, 408; Schwenke, BB 1997, 2408, 2409 f.; Blümich/Ehmcke, EStG/KStG/GewStG, § 6 Rn 579 b; a. A.: Schön, BB 1997, 1333, 1335; Pickhardt, DStZ 1997, 671, 673; differenzierend nach dem Zeitpunkt der Wertaufholung: Stobbe in: Hermann/Heuer/Raupach, EStG/KStG, § 6 EStG Rn 625).
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