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   FG München, 15.04.2005 - 8 K 2890/03   

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https://dejure.org/2005,8906
FG München, 15.04.2005 - 8 K 2890/03 (https://dejure.org/2005,8906)
FG München, Entscheidung vom 15.04.2005 - 8 K 2890/03 (https://dejure.org/2005,8906)
FG München, Entscheidung vom 15. April 2005 - 8 K 2890/03 (https://dejure.org/2005,8906)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung für die Nichtabführung von auf durch das Dienstverhältnis veranlasste geldwerte Vorteilen entfallende Lohnsteuer; Ermittlung des geldwerten Vorteils für die Überlassung eines betrieblichen Fahrzeugs für die Fahrten zur Arbeitsstätte; Ermittlung des geldwerten ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 8 Abs. 2
    Geldwerter Vorteil einer Kraftfahrzeugüberlassung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, wenn der Arbeitnehmer das Fahrzeug nur für Fahrten bis zum Bahnhof benutzt und mit der Bahn weiterfährt

  • rechtsportal.de

    EStG § 8 Abs. 2
    Geldwerter Vorteil einer Kraftfahrzeugüberlassung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, wenn der Arbeitnehmer das Fahrzeug nur für Fahrten bis zum Bahnhof benutzt und mit der Bahn weiterfährt

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Geldwerter Vorteil einer Kraftfahrzeugüberlassung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, wenn der Arbeitnehmer das Fahrzeug nur für Fahrten bis zum Bahnhof benutzt und mit der Bahn weiterfährt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2006, 958
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 11.03.2004 - VII R 52/02

    Haftung des "Strohmann-Geschäftsführers"

    Auszug aus FG München, 15.04.2005 - 8 K 2890/03
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH ist die Entscheidung über die Inanspruchnahme eines Haftungsschuldners zweigliedrig (vgl. BFH-Urteil vom 11.03.2004 VII R 52/02, BStBl II 2004, 579).
  • FG Sachsen-Anhalt, 14.10.2002 - 1 K 159/98

    Vorrangige Inhaftungsnahme des Arbeitnehmers bei Zweifeln an dessen

    Auszug aus FG München, 15.04.2005 - 8 K 2890/03
    Für die Position des FA spricht weiter, dass der Kläger noch im Einspruchsverfahren erklärt hatte, die hier relevante Streitfrage selbst gerichtlich klären zu wollen (vgl. Urteil des Finanzgerichts Sachsen-Anhalt vom 14. Oktober 2002 Az. 1 K 159/98, EFG 2003, 355 ).
  • BFH, 04.04.2008 - VI R 68/05

    Zuschlag für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte richtet sich nach

    Das Finanzgericht (FG) wies die nach erfolglosem Vorverfahren erhobene Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2006, 958 veröffentlichten Gründen ab.

    a) Der Senat schließt sich damit für den Streitfall nicht der in der Rechtsprechung der Finanzgerichte, im Schrifttum und der von der Finanzverwaltung vertretenen Auffassung an, dass der Umfang der tatsächlichen Nutzung des Dienstwagens für die Anwendung des § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG unerheblich sei, da es nach dem Wortlaut der Vorschrift allein darauf ankomme, ob der Arbeitnehmer die objektive Möglichkeit habe, den Dienstwagen auch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu nutzen (FG Münster, Urteil vom 28. April 2004 1 K 3214/01 E, EFG 2005, 775; FG München, Urteil vom 15. April 2005 8 K 2890/03, EFG 2006, 958; Hessisches FG, Urteil vom 26. März 2007 11 K 1844/05, EFG 2007, 1327; Blümich/Glenk, § 8 EStG Rz 114, m.w.N.; Gröpl, in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 8 Rz C 25; H 8.1 Abs. 9-10 des Amtlichen Lohnsteuer-Handbuchs 2008 "Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte bei pauschaler Nutzungswertermittlung").

  • BFH, 04.04.2008 - VI R 85/04

    Zuschlag für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte richtet sich nach

    Der Senat schließt sich damit für den Streitfall nicht der in der Rechtsprechung der Finanzgerichte, im Schrifttum und von der Finanzverwaltung vertretenen Auffassung an, dass der Umfang der tatsächlichen Nutzung des Dienstwagens für die Anwendung des § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG unerheblich sei, da es nach dem Wortlaut der Vorschrift allein darauf ankomme, ob der Arbeitnehmer die objektive Möglichkeit habe, den Dienstwagen auch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu nutzen (FG Münster, Urteil vom 28. April 2004 1 K 3214/01 E, EFG 2005, 775; FG München, Urteil vom 15. April 2005 8 K 2890/03, EFG 2006, 958; Hessisches FG, Urteil vom 26. März 2007 11 K 1844/05, EFG 2007, 1327; Blümich/Glenk, § 8 EStG Rz 114, m.w.N.; Gröpl, in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 8 Rz C 25; H 8.1 Abs. 9-10 des Amtlichen Lohnsteuer-Handbuchs 2008 "Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte bei pauschaler Nutzungswertermittlung").
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