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   FG Köln, 16.03.2006 - 2 K 2916/02   

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https://dejure.org/2006,9982
FG Köln, 16.03.2006 - 2 K 2916/02 (https://dejure.org/2006,9982)
FG Köln, Entscheidung vom 16.03.2006 - 2 K 2916/02 (https://dejure.org/2006,9982)
FG Köln, Entscheidung vom 16. März 2006 - 2 K 2916/02 (https://dejure.org/2006,9982)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    EStG § 50d Abs. 2, 3 ; AO § 42
    Freistellungsbescheinigung aufgrund eines DBA

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verfahren: - Freistellungsbescheinigung aufgrund eines DBA

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Erteilung einer Freistellungsbescheinigung nach § 50d Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) ; Voraussetzungen der Tatbestandsmerkmale beachtliche Gründe und eigene Wirtschaftlichkeit

Papierfundstellen

  • EFG 2006, 980
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 31.05.2005 - I R 74/04

    Ausschluss der Kapitalertragsteuererstattung gemäß § 50d Abs. 1a EStG 1990/1994

    Auszug aus FG Köln, 16.03.2006 - 2 K 2916/02
    Die beiden letzten Negativerfordernisse des Tatbestandes ("beachtliche Gründe" / "eigene Wirtschaftstätigkeit") müssen nach Auffassung des erkennenden Senates freilich kumulativ vorliegen, um die Steuerentlastung zu versagen (vgl. so auch z.B. Hahn-Joecks in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, Einkommensteuergesetz, § 50d Rdnr. G 11; BFH-Urteil vom 31. Mai 2005 - I R 74, 88/04, I R 74/04, I R 88/04, BFHE 210, 117; BStBl II 2006, 118).

    Denn die Vorschrift hat - wie bereits dargelegt - gerade zum Zweck, durch ergänzende tatbestandliche Voraussetzungen und Rechtsfolgen einer möglichen Unvollständigkeit von § 42 AO zu begegnen (vgl. auch BFH-Urteil vom 31. Mai 2005 a.a.O.).

  • Drs-Bund, 07.09.1993 - BT-Drs 12/5630
    Auszug aus FG Köln, 16.03.2006 - 2 K 2916/02
    (1) Die Vorschrift dient, wie der Gesetzesbegründung (Entwurf der Fraktionen der CDU/CSU und der F.D.P. in BT-Drucks 12/5630, S. 65; entspricht BT-Drucks 12/5764, S. 26) zu entnehmen ist, der sondergesetzlichen Konkretisierung des Grundsatzes, dass bilaterale Abkommen unter einem Umgehungsvorbehalt stehen.
  • BFH, 07.03.1994 - V B 95/93

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision wegen falscher Rechtsprechung

    Auszug aus FG Köln, 16.03.2006 - 2 K 2916/02
    Eine Grundsatzrevision ist dementsprechend zuzulassen, wenn eine vom Kläger aufgeworfenen Rechtsfrage klärungsbedürftig ist (vgl. hierzu BFH vom 07. März 1994 V B 95/93, BFH/NV 1995, 650).
  • BFH, 23.10.1991 - I R 52/90

    Vermutung einer Alibitätigkeit durch mißbräuchlichen passiven Erwerb eines

    Auszug aus FG Köln, 16.03.2006 - 2 K 2916/02
    Der I. Senat des Bundesfinanzhofes (Urteile vom 05. März 1986 - I R 201/82, BFHE 146, 158; BStBl II 1986, 496 und vom 23. Oktober 1991 - I R 52/90, BFH/NV 1992, 271) hat die Auffassung vertreten, dass dann, wenn eine zwischengeschaltete ausländische Gesellschaft eine eigenständige erwerbswirtschaftliche Funktion hat und sie dieser Funktion nachkommt, im Regelfall steuerrechtlich keine Möglichkeit besteht, von einem Gestaltungsmissbrauch auszugehen.
  • BFH, 17.09.1974 - VII B 112/73

    Grundsätzliche Bedeutung - Rechtssache - Gerichtliche Entscheidung -

    Auszug aus FG Köln, 16.03.2006 - 2 K 2916/02
    Eine Sache hat grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, wenn die für die Beurteilung des Streitfalles maßgebende Rechtsfrage das Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Fortentwicklung und Handhabung des Rechts berührt (vgl. BFH vom 17. September 1974 VII B 112/73, BStBl II 1975, 196).
  • BFH, 29.01.1975 - I R 135/70

    Ausländische Basisgesellschaft - Rechtsmißbrauch - Errichtung - Wirtschaftliche

    Auszug aus FG Köln, 16.03.2006 - 2 K 2916/02
    Hierzu wird beispielsweise im Urteil des Bundesfinanzhofes vom 29. Januar 1975 (I R 135/70, BStBl II 1975, 553) wörtlich ausgeführt:.
  • BFH, 05.03.1986 - I R 201/82

    Rechtsmißbrauch - Zwischenschaltung von Basisgesellschaften - Niedrig besteuertes

    Auszug aus FG Köln, 16.03.2006 - 2 K 2916/02
    Der I. Senat des Bundesfinanzhofes (Urteile vom 05. März 1986 - I R 201/82, BFHE 146, 158; BStBl II 1986, 496 und vom 23. Oktober 1991 - I R 52/90, BFH/NV 1992, 271) hat die Auffassung vertreten, dass dann, wenn eine zwischengeschaltete ausländische Gesellschaft eine eigenständige erwerbswirtschaftliche Funktion hat und sie dieser Funktion nachkommt, im Regelfall steuerrechtlich keine Möglichkeit besteht, von einem Gestaltungsmissbrauch auszugehen.
  • BFH, 28.01.1992 - VIII R 7/88

    Vermutung für rechtsmissbräuchliche Zwischenschaltung von Basisgesellschaft im

    Auszug aus FG Köln, 16.03.2006 - 2 K 2916/02
    Demgegenüber ist der 8. Senat (BFH-Urteil vom 28. Januar 1992 - VIII R 7/88, BFHE 167, 273; BStBl II 1993, 84) davon ausgegangen, dass ein den Gestaltungsmissbrauch ausschließender Zusammenhang bestehen muss: Übt die zwischengeschaltete ausländische Gesellschaft neben einer lediglich vermögensverwaltenden eine eigene erwerbswirtschaftliche Tätigkeit aus, ist danach jeweils im Einzelfall zu prüfen, ob beide Tätigkeiten als Einheit behandelt werden können.
  • BFH, 29.04.2020 - XI R 14/18

    Prozesszinsen und Erstattungsanspruch "auf Grund" einer gerichtlichen

    Nachdem das BfF den Einspruch der Klägerin gegen die Ablehnung der Erteilung einer Freistellungsbescheinigung zurückgewiesen hatte, verpflichtete das Finanzgericht (FG) Köln das BfF mit Urteil vom 16.03.2006 - 2 K 2916/02 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2006, 980) zur Erteilung der Freistellungsbescheinigung.

    Weder wurde mit der gerichtlichen Entscheidung des FG Köln vom 28.11.2012 - 7 K 2640/08 (EFG 2013, 705) noch mit dem Urteil des FG Köln vom 16.03.2006 - 2 K 2916/02 (EFG 2006, 980) bzw. vom 22.11.2017 - 9 K 2661/15 (EFG 2018, 429) über eine Herabsetzung der Steuer entschieden.

  • BFH, 29.01.2015 - I R 11/13

    Erstattungsanspruch (Kapitalertragsteuer)

    Auf die hiergegen erhobene Klage verpflichtete das Finanzgericht (FG) Köln (Urteil vom 16. März 2006  2 K 2916/02) das BZSt dazu, der Klägerin die beantragte Freistellungsbescheinigung zu erteilen.
  • FG Köln, 22.11.2017 - 9 K 2661/15

    Abgabenordnung: Keine Prozesszinsen bei Zuordnung eines

    Nachdem das BfF den Einspruch der Klägerin gegen die Ablehnung der Erteilung einer Freistellungsbescheinigung zurückgewiesen hatte, verpflichtete der 2. Senat des FG Köln das BfF mit Urteil vom 16. März 2006 (2 K 2916/02, Klageerhebung am 29. Mai 2002) zur Erteilung der beantragten Freistellungsbescheinigung.

    2.              Eine Verzinsung des Erstattungsanspruchs nach § 236 FGO kommt auch nicht unter dem Gesichtspunkt der Rechtshängigkeit der Klage der Klägerin wegen der nicht erteilten Freistellungsbescheinigung vor dem 2. Senat des FG Köln (2 K 2916/02) in Betracht.

  • FG Köln, 28.11.2012 - 7 K 2640/08

    Erstattungsberechtigung, Freistellungsbescheinigung, Abrechnungsbescheid

    Auf die hiergegen erhobene Klage verpflichtete das FG Köln das Bundeszentralamt für Steuern mit Urteil vom 16.3.2006 (Az.: 2 K 2916/02) dazu, der Klägerin die beantragte Freistellungsbescheinigung zu erteilen.
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