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   FG Rheinland-Pfalz, 23.03.2007 - 4 K 2892/04   

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https://dejure.org/2007,15272
FG Rheinland-Pfalz, 23.03.2007 - 4 K 2892/04 (https://dejure.org/2007,15272)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23.03.2007 - 4 K 2892/04 (https://dejure.org/2007,15272)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23. März 2007 - 4 K 2892/04 (https://dejure.org/2007,15272)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung einer im Rahmen einer Grundstücksübertragung eingegangenen Pflegeverpflichtung als Gegenleistung bei der Schenkungsteuer; Schenkungsteuer bei einer gemischten freigebigen Zuwendung; Bewertung der Gegenleistungsverpflichtung der Pflege und Betreuung im ...

  • Judicialis

    ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1; ; ErbStG § 10 Abs. 1 S. 1; ; ErbStG § 12 Abs. 1; ; BewG § 5 Abs. 2; ; BewG § 6 Abs. 1; ; BewG § 6 Abs. 2; ; BGB § 611; ; BGB § 612 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bewertung von Pflegeleistungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Bewertung von Pflegeleistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Gemischte Schenkung - Pflegeleistung als Gegenleistung

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 1095
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 29.10.1997 - II R 60/94

    Zuwendungen bei Geschäftsbeziehungen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.03.2007 - 4 K 2892/04
    Eine solche freigebige Zuwendung unter Lebenden verlangt in objektiver Hinsicht, dass der Bedachte auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird, in subjektiver Hinsicht, dass der Zuwendende in dem Bewusstsein handelt, die Zuwendung unentgeltlich oder teilentgeltlich vorzunehmen (vgl. z.B.: BFH vom 29. Oktober 1997 II R 60/94, BStBl II 1997 Seite 832).

    Eine gemischte freigebige Zuwendung liegt vor, wenn einer höherwertigeren Leistung eine Leistung von geringerem Wert gegenüber steht und die höherwertigere Zuwendung neben Elementen der Freigebigkeit auch Elemente eines Austauschvertrages enthält, ohne dass sich die höherwertige Leistung in zwei selbstständige Leistungen aufteilen lässt (vgl. z.B.: BFH vom 14. Juli 1982 II R 125/79, BStBl II 1982 Seite 714; BFH vom 29. Oktober 1997 II R 60/94, a.a.O.).

  • BFH, 14.07.1982 - II R 125/79

    Zur gemischten Schenkung bei Erbauseinandersetzung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.03.2007 - 4 K 2892/04
    Eine gemischte freigebige Zuwendung liegt vor, wenn einer höherwertigeren Leistung eine Leistung von geringerem Wert gegenüber steht und die höherwertigere Zuwendung neben Elementen der Freigebigkeit auch Elemente eines Austauschvertrages enthält, ohne dass sich die höherwertige Leistung in zwei selbstständige Leistungen aufteilen lässt (vgl. z.B.: BFH vom 14. Juli 1982 II R 125/79, BStBl II 1982 Seite 714; BFH vom 29. Oktober 1997 II R 60/94, a.a.O.).
  • BFH, 24.11.2005 - II R 11/04

    Gemischte Schenkung: Ermittlung des Verkehrswerts

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.03.2007 - 4 K 2892/04
    Dieser Teil ist die Bereicherung i.S. von § 10 Absatz 1 Satz 1 ErbStG und bestimmt sich nach dem Verhältnis des Verkehrswerts der Bereicherung des Bedachten zum Verkehrswert der Leistung des Schenkers (st. Rspr.; vgl. z.B.: am 24. November 2005 II R 11/04, BFH/NV 2006 Seite 744; BFH vom 12. April 1989 II R 37/87, BStBl II 1989 Seite 524).
  • FG Rheinland-Pfalz, 22.11.2002 - 4 K 2068/01

    Eine Vorausleistungen ausgleichende Zuwendung unterliegt der Schenkungsteuer

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.03.2007 - 4 K 2892/04
    Pflege- und Betreuungsleistungen, die einer Grundstücksübertragung vorangehen, sind nur ausnahmsweise Gegenleistungen im schenkungsteuerrechtlichen Sinn und zwar dann, wenn sie mit der späteren Zuwendung im Rahmen eines vertraglich begründeten Gegenseitigkeitsverhältnisses (synallagmatisch), oder aber durch Setzung einer Bedingung (konditional), oder einen entsprechenden Rechtszweck (kausal) verknüpft sind (vgl. z.B.: Urteil des erkennenden Senats vom 22. November 2002, DStRE 2003 Seite 551; Gebel in Troll/Gebel/Jülicher, ErbStG, Loseblatt Stand März 2006, Rz 146 zu § 7; Moench, ErbStG, Loseblatt Stand 12.05, Rz 100 zu § 7).
  • BFH, 08.02.2006 - II R 38/04

    Bei gemischter Schenkung aufschiebend bedingte Gegenleistungspflichten des

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.03.2007 - 4 K 2892/04
    Dies ergibt sich aus § 7 Absatz 1 Nr. 1 sowie auf § 12 Absatz 1 ErbStG i.V.m. § 6 Absatz 1 und 2 und § 5 Absatz 2 BewG, wonach Regelungen mit stichtagsdurchbrechender Wirkung erst dann zu berücksichtigen, wenn sie tatsächlich eingetreten sind (vgl. z.B.: BFH vom 8. Februar 2006 II R 38/04, BStBl II 2006 Seite 475).
  • BFH, 06.03.1985 - II R 19/84

    Schenkung eines zu errichtenden Gebäudes

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.03.2007 - 4 K 2892/04
    In Anbetracht der deutlichen Unausgewogenheit von Leistung und Gegenleistung liegt eine Vermögensverschiebung zu Gunsten der Klägerin und somit der objektive Tatbestand der freigebigen Zuwendung vor (siehe dazu näher BFH vom 6. März 1985 II R 19/84, BStBl II 1985 Seite 382).
  • BFH, 12.04.1989 - II R 37/87

    Besteuerung einer Auflagenschenkung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.03.2007 - 4 K 2892/04
    Dieser Teil ist die Bereicherung i.S. von § 10 Absatz 1 Satz 1 ErbStG und bestimmt sich nach dem Verhältnis des Verkehrswerts der Bereicherung des Bedachten zum Verkehrswert der Leistung des Schenkers (st. Rspr.; vgl. z.B.: am 24. November 2005 II R 11/04, BFH/NV 2006 Seite 744; BFH vom 12. April 1989 II R 37/87, BStBl II 1989 Seite 524).
  • BFH, 12.01.2006 - II B 66/05

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Rechtsfortbildung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.03.2007 - 4 K 2892/04
    Maßgeblich sind dabei die Wertverhältnisse im Zeitpunkt der Ausführung der gemischten Schenkung (§ 11 i.V.m. § 9 Absatz 1 Nr. 2 ErbStG), hier also die Wertverhältnisse zum 22. November 2002, denn bei einer Grundstücksübertragung entsteht die Schenkungsteuer in Abweichung zum Zivilrecht bereits dann, wenn die Auflassung in gehöriger Form beurkundet worden ist und der Schenker die Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch bewilligt (vgl. z.B.: BFH vom 12. Januar 2006 II B 66/05, BFH/NV 2006 Seite 947; BFH vom 27. April 2005 II R 52/02, BStBl II 2005 Seite 892).
  • BFH, 27.04.2005 - II R 52/02

    Rückwirkender Wegfall der Steuer für Grundstücksschenkungen bei endgültigem

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.03.2007 - 4 K 2892/04
    Maßgeblich sind dabei die Wertverhältnisse im Zeitpunkt der Ausführung der gemischten Schenkung (§ 11 i.V.m. § 9 Absatz 1 Nr. 2 ErbStG), hier also die Wertverhältnisse zum 22. November 2002, denn bei einer Grundstücksübertragung entsteht die Schenkungsteuer in Abweichung zum Zivilrecht bereits dann, wenn die Auflassung in gehöriger Form beurkundet worden ist und der Schenker die Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch bewilligt (vgl. z.B.: BFH vom 12. Januar 2006 II B 66/05, BFH/NV 2006 Seite 947; BFH vom 27. April 2005 II R 52/02, BStBl II 2005 Seite 892).
  • FG Baden-Württemberg, 06.07.2012 - 11 K 4190/11

    Begriff der Pflegeleistung in § 13 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG - Schätzung der

    Dabei kann im Streitfall nicht die Pauschalvergütung bei Inanspruchnahme von Pflegesachleistungen (§ 36 Abs. 3 SGB XI) angesetzt werden, da der Kläger nach seinen eigenen Angaben gerade keine Hilfeleistungen bei den Verrichtungen im Sinne von § 14 Abs. 4 SGB XI geleistet hat (vgl. auch OFD Frankfurt, Verfügung vom 9. Mai 2011, a.a.O.: Ansatz der Pauschalvergütung bei Personen ohne Pflegestufe nur bei umfassender Betreuung; und H E 7.4 (1) "Übernommene Pflegeleistungen als Gegenleistung" ErbStH 2011: wird die Pflegestufe nicht erreicht, ist der Wert der monatlichen Pflegeleistungen zu schätzen; sowie FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. März 2007 4 K 2892/04, EFG 2007, 1095).
  • OLG Schleswig, 07.09.2018 - 14 UF 169/17

    Zugewinnausgleich bei privilegiertem Erwerb einer Immobilie

    Dem Senat erscheint es unter Berücksichtigung dieser Vorgaben sachgerecht, einen Vergleich zu hauswirtschaftlichen Tätigkeiten anzustellen, denn auch von den in diesem Bereich tätigen Personen werden oftmals Hilfsleistungen im Bereich der Pflege erbracht (vgl. FG Rheinland-Pfalz Urteil vom 23. März 2007 - 4 K 2892/04 - DStRE 2007, 1388).
  • FG Düsseldorf, 15.11.2023 - 4 K 1227/23

    Schenkungsteuer: Mehrfache Berücksichtigung des Pflegefreibetrages; belohnende

    Ein erst nachträglich vereinbartes Entgelt oder eine tatsächliche Leistung sind nicht ausreichend (vgl. FG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 22.11.2002 - 4 K 2068/01, Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst - DStRE - 2003, 551; FG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 23.3.2007 - 4 K 2892/04, DStRE 2007, 1388; Curdt in: Kapp/Ebeling, ErbStG, § 7 Rn. 168 (8/2021)).
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