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   FG Sachsen, 07.02.2007 - 6 K 2076/06   

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https://dejure.org/2007,10835
FG Sachsen, 07.02.2007 - 6 K 2076/06 (https://dejure.org/2007,10835)
FG Sachsen, Entscheidung vom 07.02.2007 - 6 K 2076/06 (https://dejure.org/2007,10835)
FG Sachsen, Entscheidung vom 07. Februar 2007 - 6 K 2076/06 (https://dejure.org/2007,10835)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bindungswirkung einer denkmalschutzrechtlichen Feststellung der Gemeindebehörde über das Vorliegen von Modernisierungsmaßnahmen und Instandsetzungsmaßnahmen; Anspruch auf einen Abzugsbetrag aufgrund getätigter Aufwendungen für Modernisierungsmaßnahmen und ...

  • Judicialis

    EStG § 7h Abs. 2 S. 1; ; EStG § 10f; ; AO 1977 § 171 Abs. 10 S. 1; ; BauGB § 177

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bindung des Finanzamts an die gemeindliche Bescheinigung über das Vorliegen von Maßnahmen i.S. von § 177 BauGB bei der Prüfung der Steuerbegünstigung nach § 10f EStG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Bindung des Finanzamts an die gemeindliche Bescheinigung über das Vorliegen von Maßnahmen i.S. von § 177 BauGB bei der Prüfung der Steuerbegünstigung nach § 10f EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2007, 1993
  • EFG 2007, 1150
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 22.09.2005 - IX R 13/04

    Bindungswirkung einer Bescheinigung der Gemeindebehörde nach § 7h Abs. 2 EStG

    Auszug aus FG Sachsen, 07.02.2007 - 6 K 2076/06
    Dies habe auch der BFH in dem Urteil vom 22. September 2005 IX R 13/04 (BFH/NV 2006, 284) so gesehen.

    Die Kläger könnten sich nicht auf die Entscheidung des BFH in BFH/NV 2006, 284 berufen, weil dort die Bescheinigung keine solche Einschränkung enthalten habe.

    Vertritt die Finanzbehörde eine von der Gemeindebehörde abweichende Auffassung, so hat sie nur die Möglichkeit, bei der Gemeinde darauf hinzuwirken, dass diese gegebenenfalls ihre Bescheinigung zurücknimmt oder ändert, und ist nach erfolgloser Remonstration auf den Verwaltungsrechtsweg verwiesen (vgl. BFH-Urteile vom 22. September 2005 in BFH/NV 2006, 284; vom 4. Mai 2004 XI R 38/01, BFHE 207, 100, BStBl II 2005, 171 zur insoweit entsprechenden Frage bei § 82g Satz 1 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung).

    c) Die knappen, den Gesetzeswortlaut aufgreifenden Angaben der Gemeindebehörde zum Vorliegen von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen in der Bescheinigung sind ausreichend (vgl. dazu BFH-Urteil vom 22. September 2005 in BFH/NV 2006, 284).

  • BFH, 14.01.2004 - X R 19/02

    Zu eigenen Wohnzwecken genutztes Baudenkmal

    Auszug aus FG Sachsen, 07.02.2007 - 6 K 2076/06
    Der Beklagte könne sich nicht auf die Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) X R 19/02 vom 14. Januar 2004 (BFHE 205, 87, BStBl II 2004, 711) berufen, weil sie zu § 7i EStG ergangen sei.

    Dies ergebe sich auch aus dem BFH-Urteil in BFHE 205, 87, BStBl II 2004, 711.

    d) Die zu § 7i EStG ergangene Entscheidung des BFH vom 14. Januar 2004 (in BFHE 205, 87, BStBl II 2004, 711) steht der Gewährung des Abzugsbetrages nicht entgegen.

  • BFH, 04.05.2004 - XI R 38/01

    Begünstigte Herstellungskosten für die erhöhte Absetzung nach §§ 82g EStDV , 7h

    Auszug aus FG Sachsen, 07.02.2007 - 6 K 2076/06
    Vertritt die Finanzbehörde eine von der Gemeindebehörde abweichende Auffassung, so hat sie nur die Möglichkeit, bei der Gemeinde darauf hinzuwirken, dass diese gegebenenfalls ihre Bescheinigung zurücknimmt oder ändert, und ist nach erfolgloser Remonstration auf den Verwaltungsrechtsweg verwiesen (vgl. BFH-Urteile vom 22. September 2005 in BFH/NV 2006, 284; vom 4. Mai 2004 XI R 38/01, BFHE 207, 100, BStBl II 2005, 171 zur insoweit entsprechenden Frage bei § 82g Satz 1 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung).
  • BFH, 18.09.2002 - X R 183/96

    Gewerblicher Grundstückshandel in Errichtungsfällen

    Auszug aus FG Sachsen, 07.02.2007 - 6 K 2076/06
    Dann entfaltet sie keine Bindungswirkung gegenüber der Finanzbehörde, weil sie zu der Frage, ob Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Sinne des § 7h Abs. 1 EStG durchgeführt worden sind, nichts besagt (vgl. BFH-Urteil vom 18. September 2002 X R 183/96, BFHE 200, 293, BStBl II 2003, 238).
  • BFH, 02.09.2008 - X R 7/07

    Umfang der Bindungswirkung einer Bescheinigung nach § 7h Abs. 2 EStG - keine

    Das Finanzgericht (FG) gab der nach erfolglosem Einspruchsverfahren erhobenen Klage mit in Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 1150 veröffentlichtem Urteil statt.
  • VGH Baden-Württemberg, 25.06.2010 - 3 S 2856/08

    Rücknahme einer Bescheinigung für die Inanspruchnahme von Steuervergünstigungen

    Bei der Bescheinigung nach § 7h Abs. 2 Satz 1 EStG - in der hier maßgeblichen Fassung vom 16.04.1997 - handelt es sich um einen außersteuerlichen Verwaltungsakt in Form eines Grundlagenbescheids nach § 171 Abs. 10 und § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO (vgl. BFH, Urteil vom 21.08.2001 - IX R 20/99 -, BFHE 196, 191 = BStBl II 2003, 910; Sächsisches FG, Urteil vom 07.02.2007 - 6 K 2076/06 -, EFG 2007, 1150).

    Der Regelungscharakter einer Bescheinigung nach § 7h Abs. 2 EStG besteht darin, dass sie das Vorliegen der in § 7h Abs. 1 EStG aufgeführten Umstände feststellend bescheinigt und insoweit auf Herbeiführung einer unmittelbaren Rechtsfolge gerichtet ist, als sie als Grundlagenbescheid gegenüber den Finanzbehörden grundsätzlich Bindungswirkung entfaltet (vgl. BFH, Urteil vom 02.09.2008 - X R 7/07 - BFHE 224, 484 = DStR 2009, 1305; Beschluss vom 22.10.2008 - X B 91/08 -, BFH/NV 2009, 155; Urteil vom 22.09.2005 - IX R 13/04 -, BFH/NV 2006, 284; Urteil vom 04.05.2004 - XI R 38/01 -, BFHE 207, 100; Urteil vom 21.08.2001 - IX R 20/99 -, BFH/NV 2002, 105; BVerwG, Beschluss vom 08.06.2005 - 10 B 29.05 u.a. -, juris; Erhard, in: Blümich, EStG-KStG-GewStG, § 7h EStG Rn. 41; Kulosa, in: Schmidt, EStG, § 7h Rn. 5; FG Bad.-Württ., Urteil vom 24.10.1996 - 2 K 44/95 -, EFG 1997, 338; Urteil vom 24.02.1999 - 10 K 350/96 -, EFG 1999, 426; Sächsisches FG, Urteil vom 07.02.2007 - 6 K 2076/06 -, EFG 2007, 1150; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 05.04.2007 - 8 S 2090/06 -, VBlBW 2007, 347 = DStRE 2007, 1430; [BVerwG, Beschluss vom 07.05.2008 - 9 B 35.07 -, Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 75 < Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen>]).

  • VG Freiburg, 21.06.2007 - 4 K 374/06

    Teilweise Rücknahme einer Bescheinigung für Steuervergünstigungen von

    Nicht abschließend geklärt ist jedoch der Umfang der Bindungswirkung ( vgl. BFH, Urteil vom 21.08.2001 - IX R 20/99 -, BFH/NV 2002, 105 = DB 2001, 2587; FG Sachsen, Urteil vom 07.02.2007 - 6 K 2076/06-; Schmidt, a.a.O. ), insbesondere ist eine Formulierung des Bundesverwaltungsgerichts ( im Beschluss vom 08.06.2005, a.a.O .) geeignet, den Eindruck zu erwecken, als bezöge sich die Bindungswirkung nur auf die Feststellungen nach § 7h Abs. 2 Satz 1 EStG und nicht auch auf die von Satz 2 dieser Vorschrift und damit nicht auf die Angaben über die Zuschüsse und deren Höhe in der Bescheinigung ( i. Ü. auch Schmidt, a.a.O. ).
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