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   FG Niedersachsen, 16.03.2006 - 16 K 359/05   

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https://dejure.org/2006,18228
FG Niedersachsen, 16.03.2006 - 16 K 359/05 (https://dejure.org/2006,18228)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 16.03.2006 - 16 K 359/05 (https://dejure.org/2006,18228)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 16. März 2006 - 16 K 359/05 (https://dejure.org/2006,18228)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage wegen Nichtigkeit eines Umsatzsteuervorauszahlungsbescheids nach Antragstellung gemäß § 125 Abs. 5 AO

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 41 FGO; § 125 Abs. 5 AO
    Anforderungen an das Vorliegen eines baldigen berechtigten Interesses als Voraussetzung einer Feststellungsklage gemäß § 41 Finanzgerichtsordnung (FGO); Antrag nach § 125 Abs. 5 Abgabenordnung (AO) als Altenative zur Klageerhebung; Rechtscharakter einer verwaltungsbehörlichen ...

  • Judicialis

    FGO § 41; ; AO 1977 § 125 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 41; AO § 125 Abs. 5
    Umsatzsteuervorauszahlung; Feststellungsklage; Nichtigkeit; Steuerfestsetzung; Konkurseröffnung - Berechtigtes Interesse an der baldigen Feststellung für Feststellungsklage bei nichtigem Bescheid

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Berechtigtes Interesse an der baldigen Feststellung für Feststellungsklage bei nichtigem Bescheid

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an das Vorliegen eines baldigen berechtigten Interesses als Voraussetzung einer Feststellungsklage gemäß § 41 Finanzgerichtsordnung (FGO); Antrag nach § 125 Abs. 5 Abgabenordnung (AO) als Altenative zur Klageerhebung; Rechtscharakter einer verwaltungsbehörlichen ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 139
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 17.10.1985 - VII R 185/83

    Feststellung der Nichtigkeit eines Haftungsbescheids

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.03.2006 - 16 K 359/05
    Die Klage sei zulässig, da nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. Urteil vom 17.10.1985 VII R 185/83, BFH/NV 1986, 720) die Klage wegen Feststellung der Nichtigkeit keinen Antrag nach § 125 Abs. 5 AO voraussetze.

    Als Alternative zur Klageerhebung hat der BFH den Antrag nach § 125 Abs. 5 AO ausdrücklich zugelassen, auch wenn er darauf hingewiesen hat, dass die Entscheidung der Verwaltungsbehörde lediglich den Rechtscharakter einer Auskunft hat (vgl. BFH, Urteil vom 17.10.1985, VII R 185/83, BFH/NV 1986/720).

  • BFH, 20.02.1990 - IX R 83/88

    Kein berechtigtes Interesse an Feststellung der Nichtigkeit oder Unwirksamkeit

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.03.2006 - 16 K 359/05
    Die Feststellungsklage ist nicht gegeben, wenn er sein Prozessziel auf anderem Wege schneller, einfacher und billiger erreichen kann (vgl. BFH, Urteil vom 20.02.1990, IX R 83/88, BFHE 160, 391, BStBl II 1990, 789 m.w.N. aus Rechtsprechung und Literatur).
  • BFH, 20.08.2014 - X R 15/10

    Feststellung der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts durch die Finanzbehörde;

    Das Niedersächsische FG hatte im Urteil vom 16. März 2006  16 K 359/05 (EFG 2007, 139, Vorinstanz zur Entscheidung des V. Senats in BFHE 220, 208, BStBl II 2008, 686) die Frage nicht entschieden.
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