Rechtsprechung
FG Niedersachsen, 16.03.2006 - 16 K 359/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Zulässigkeit einer Feststellungsklage wegen Nichtigkeit eines Umsatzsteuervorauszahlungsbescheids nach Antragstellung gemäß § 125 Abs. 5 AO
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 41 FGO; § 125 Abs. 5 AO
Anforderungen an das Vorliegen eines baldigen berechtigten Interesses als Voraussetzung einer Feststellungsklage gemäß § 41 Finanzgerichtsordnung (FGO); Antrag nach § 125 Abs. 5 Abgabenordnung (AO) als Altenative zur Klageerhebung; Rechtscharakter einer verwaltungsbehörlichen ... - Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 41; AO § 125 Abs. 5
Umsatzsteuervorauszahlung; Feststellungsklage; Nichtigkeit; Steuerfestsetzung; Konkurseröffnung - Berechtigtes Interesse an der baldigen Feststellung für Feststellungsklage bei nichtigem Bescheid - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Berechtigtes Interesse an der baldigen Feststellung für Feststellungsklage bei nichtigem Bescheid
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anforderungen an das Vorliegen eines baldigen berechtigten Interesses als Voraussetzung einer Feststellungsklage gemäß § 41 Finanzgerichtsordnung (FGO); Antrag nach § 125 Abs. 5 Abgabenordnung (AO) als Altenative zur Klageerhebung; Rechtscharakter einer verwaltungsbehörlichen ...
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 16.03.2006 - 16 K 359/05
- BFH, 24.01.2008 - V R 36/06
Papierfundstellen
- EFG 2007, 139
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 17.10.1985 - VII R 185/83
Feststellung der Nichtigkeit eines Haftungsbescheids
Auszug aus FG Niedersachsen, 16.03.2006 - 16 K 359/05
Die Klage sei zulässig, da nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. Urteil vom 17.10.1985 VII R 185/83, BFH/NV 1986, 720) die Klage wegen Feststellung der Nichtigkeit keinen Antrag nach § 125 Abs. 5 AO voraussetze.Als Alternative zur Klageerhebung hat der BFH den Antrag nach § 125 Abs. 5 AO ausdrücklich zugelassen, auch wenn er darauf hingewiesen hat, dass die Entscheidung der Verwaltungsbehörde lediglich den Rechtscharakter einer Auskunft hat (vgl. BFH, Urteil vom 17.10.1985, VII R 185/83, BFH/NV 1986/720).
- BFH, 20.02.1990 - IX R 83/88
Kein berechtigtes Interesse an Feststellung der Nichtigkeit oder Unwirksamkeit …
Auszug aus FG Niedersachsen, 16.03.2006 - 16 K 359/05
Die Feststellungsklage ist nicht gegeben, wenn er sein Prozessziel auf anderem Wege schneller, einfacher und billiger erreichen kann (vgl. BFH, Urteil vom 20.02.1990, IX R 83/88, BFHE 160, 391, BStBl II 1990, 789 m.w.N. aus Rechtsprechung und Literatur).
- BFH, 20.08.2014 - X R 15/10
Feststellung der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts durch die Finanzbehörde; …
Das Niedersächsische FG hatte im Urteil vom 16. März 2006 16 K 359/05 (EFG 2007, 139, Vorinstanz zur Entscheidung des V. Senats in BFHE 220, 208, BStBl II 2008, 686) die Frage nicht entschieden.