Rechtsprechung
   FG München, 25.04.2007 - 5 V 343/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,11450
FG München, 25.04.2007 - 5 V 343/07 (https://dejure.org/2007,11450)
FG München, Entscheidung vom 25.04.2007 - 5 V 343/07 (https://dejure.org/2007,11450)
FG München, Entscheidung vom 25. April 2007 - 5 V 343/07 (https://dejure.org/2007,11450)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,11450) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aussetzung der Vollziehung in Sachen gesonderter und einheitlicher Feststellung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bei rückwirkender Geltung der gesetzlichen Bestimmung; Verfassungsmäßigkeit einer rückwirkenden Inkraftsetzung eines Gesetzes; Frage nach dem ...

  • Judicialis

    FGO § 69 Abs. 2 S. 2; ; FGO § 69 Abs. 3 S. 1 Hs. 2; ; EStG § 11 Abs. 2 S. 3; ; EStG § 52 Abs. 30; ; GG Art. 20 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aussetzung der Vollziehung bei rückwirkender Geltung der geänderten Bestimmung zum "Abfluss" langfristiger Miet- bzw. Pachtvorauszahlungen; Gestaltungsmissbrauch bei langfristigem Pachtvertrag und Pachtvorauszahlung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Aussetzung der Vollziehung bei rückwirkender Geltung der geänderten Bestimmung zum "Abfluss" langfristiger Miet- bzw. Pachtvorauszahlungen - Gestaltungsmissbrauch bei langfristigem Pachtvertrag und Pachtvorauszahlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 1398
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 16.12.2003 - IX R 46/02

    Rückwirkende Verlängerung der Spekulationsfrist

    Auszug aus FG München, 25.04.2007 - 5 V 343/07
    In der letztgenannten Situation darf das steuerbegründende oder -erhöhende Gesetz regelmäßig auch diejenigen Sachverhalte erfassen, die auf einer vor ihrem Inkrafttreten getätigten Disposition des Steuerpflichtigen beruhen (BFH-Urteil vom 8. November 2006 I R 69, 70/05, BFH/NV 2007, 616 unter Verweis auf die BFH-Beschlüsse vom 6. November 2002 XI R 42/01, BStBl II 2003, 257 und vom 16. Dezember 2003 IX R 46/02, BStBl II 2004, 284).

    Vielmehr bedürfe es auch in einer solchen Konstellation einer Abwägung zwischen dem durch eine Disposition betätigten Vertrauen des Bürgers in den Fortbestand des geltenden Rechts einerseits und dem Änderungsinteresse des Staates andererseits (BFH-Beschluss in BStBl II 2004, 284 unter B. III. 2. e a.A. der Entscheidungsgründe).

    Bei unechter Rückwirkung ist im Einzelfall zu prüfen, in welchem Maß das Vertrauen in die bestehende günstige Rechtslage schützenswert ist und ob die öffentlichen Belange, die eine nachteilige Änderung rechtfertigen, dieses Vertrauen überwiegen (BFH-Beschluss in BStBl II 2004, 284).

  • BFH, 29.07.1997 - VIII S 1/97

    Annahme eines öffentlichen Interesses an einer Sicherheitsleistung

    Auszug aus FG München, 25.04.2007 - 5 V 343/07
    Der ausdrückliche Ausschluss der Sicherheitsleistung bei der Aussetzung der Vollziehung des Grundlagenbescheids kommt nur dann in Betracht, wenn der Rechtsbehelf gegen den Grundlagenbescheid mit großer Wahrscheinlichkeit erfolgreich sein wird (BFH-Beschluss vom 29. Juli 1997 VIII S 1/97, BFH/NV 1998, 186).
  • BFH, 27.05.2004 - III B 127/03

    Verfassungswidrige Rückwirkung des InvZulÄndG i.d.F. v. 20.12.2000

    Auszug aus FG München, 25.04.2007 - 5 V 343/07
    Im Übrigen reicht die bloße Absicht, staatliche Mehreinkünfte zu erzielen, für sich genommen nicht aus, um ein den Vertrauensschutz des Bürgers überwiegendes Gemeinwohlinteresse zu begründen (BFH-Beschlüsse vom 11. Juni 2003 IV B 47/03, BStBl II 2003, 661 und vom 27. Mai 2004 III B 127/03, BFH/NV 2005, 382).
  • BFH, 11.06.2003 - IV B 47/03

    Tarifbegünstigung für gewerbliche Einkünfte in Organschaftsfällen

    Auszug aus FG München, 25.04.2007 - 5 V 343/07
    Im Übrigen reicht die bloße Absicht, staatliche Mehreinkünfte zu erzielen, für sich genommen nicht aus, um ein den Vertrauensschutz des Bürgers überwiegendes Gemeinwohlinteresse zu begründen (BFH-Beschlüsse vom 11. Juni 2003 IV B 47/03, BStBl II 2003, 661 und vom 27. Mai 2004 III B 127/03, BFH/NV 2005, 382).
  • BFH, 03.02.2005 - I B 208/04

    Ausschluss des Ausgleichs von Verlusten aus stillen Beteiligungen an

    Auszug aus FG München, 25.04.2007 - 5 V 343/07
    (BFH-Beschluss vom 3. Februar 2005 I B 208/04, BStBl II 2005, 351, m.w.N.).
  • BFH, 18.05.2001 - VIII B 25/01

    Zinszufluss bei Schneeballsystem; Schuldumschaffung

    Auszug aus FG München, 25.04.2007 - 5 V 343/07
    Die Rechtmäßigkeit eines angefochtenen Verwaltungsakts ist ernstlich zweifelhaft, wenn bei überschlägiger Prüfung der Sach- und Rechtslage aufgrund der präsenten Beweismittel, der gerichtsbekannten Tatsachen und des unstreitigen Sachverhalts erkennbar wird, dass aus gewichtigen Gründen eine Unklarheit in der Beurteilung von Tatsachen oder eine Unsicherheit oder Unentschiedenheit in der Beurteilung von Rechtsfragen besteht und sich bei abschließender Klärung dieser Fragen der Verwaltungsakt als rechtswidrig erweisen könnte (BFH-Beschluss vom 18. Mai 2001 VIII B 25/01, BFH/NV 2001, 1119).
  • BFH, 08.11.2006 - I R 69/05

    Körperschaftsteuer-Moratorium ist verfassungsgemäß

    Auszug aus FG München, 25.04.2007 - 5 V 343/07
    In der letztgenannten Situation darf das steuerbegründende oder -erhöhende Gesetz regelmäßig auch diejenigen Sachverhalte erfassen, die auf einer vor ihrem Inkrafttreten getätigten Disposition des Steuerpflichtigen beruhen (BFH-Urteil vom 8. November 2006 I R 69, 70/05, BFH/NV 2007, 616 unter Verweis auf die BFH-Beschlüsse vom 6. November 2002 XI R 42/01, BStBl II 2003, 257 und vom 16. Dezember 2003 IX R 46/02, BStBl II 2004, 284).
  • BFH, 02.08.2006 - XI R 34/02

    Zur Verfassungsmäßigkeit der durch das StEntlG 1999/2000/2002 rückwirkend

    Auszug aus FG München, 25.04.2007 - 5 V 343/07
    Er vertritt die Meinung, dass die Verkündung des Änderungsgesetzes derjenige Zeitpunkt sei, "bis zu dem das Vertrauen des Steuerpflichtigen in die alte Rechtslage nach den Grundsätzen einer echten Rückwirkung schutzwürdig ist" (BFH-Beschlüsse vom 2. August 2006 XI R 34/02, BStBl II 2006, 887 und XI R 30/03, BStBl II 2006, 895).
  • BFH, 23.09.2003 - IX R 65/02

    Absetzbarkeit von Erbbauzinsen

    Auszug aus FG München, 25.04.2007 - 5 V 343/07
    Anlass für die neu eingeführte Regelung des § 11 Abs. 2 Satz 3 EStG war ein Urteil des BFH zur Abziehbarkeit von im Voraus bezahlten Erbbauzinsen (BFH-Urteil vom 23. September 2003 IX R 65/02, BStBl II 2005, 159).
  • BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97

    Schiffbauverträge

    Auszug aus FG München, 25.04.2007 - 5 V 343/07
    Nach einer neueren Entscheidung des BVerfG zu "Verschonungssubventionen" im Schiffsbau (BVerfG-Beschluss vom 3. Dezember 1997 2 BvR 882/97, BVerfGE 97, 67) ist jedoch die Diskussion über die Zulässigkeit von rückwirkenden Gesetzen im Steuerrecht wieder in Gang gekommen.
  • BFH, 02.08.2006 - XI R 30/03

    Zur Verfassungsmäßigkeit der durch das StEntlG 1999/2000/2002 rückwirkend

  • BFH, 07.06.1994 - IX R 141/89

    Ernstliche Zweifel, ob erhöhte Absetzungen für einzelne Modernisierungsmaßnahmen

  • BFH, 06.11.2002 - XI R 42/01

    Entlassungsentschädigung: 1998 vereinbart und 1999 ausgezahlt

  • BFH, 07.12.2010 - IX R 70/07

    Zur verfassungsrechtlich unzulässigen rückwirkenden Anwendung des § 11 Abs. 2

    Das FG München hat in einer Aussetzungssache ernstliche Zweifel daran, ob die rückwirkende Geltung des § 11 Abs. 2 Satz 3 EStG verfassungsmäßig ist (FG München, Beschluss vom 25. April 2007  5 V 343/07, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2007, 1398).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht