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   FG München, 07.05.2007 - 7 K 5254/04   

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https://dejure.org/2007,14892
FG München, 07.05.2007 - 7 K 5254/04 (https://dejure.org/2007,14892)
FG München, Entscheidung vom 07.05.2007 - 7 K 5254/04 (https://dejure.org/2007,14892)
FG München, Entscheidung vom 07. Mai 2007 - 7 K 5254/04 (https://dejure.org/2007,14892)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Besteuerung von aus dem Verkauf von im Ausland (Großbritannien) gelegenem Grundbesitz durch einen inländischen Verkäufer erzieltem Gewinn ; Prozessuale Auswirkungen eines Zuständigkeitswechsels des beklagten Finanzamts bzw. innerhalb der Finanzbehörde nach Erhebung der ...

  • Judicialis

    KStG § 1 Abs. 1; ; GewStG § 2 Abs. 1 S. 1; ; GewStG § 9 Nr. 1 S. 2 Nr. 3; ; AO § 12; ; DBA-Großbritannien

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verkauf von in Großbritannien gelegenem Grundbesitz; subject-to-tax-clause gem. DBA-Großbritannien; Britische Steuerpflicht der Veräußerung von Grundbesitz; Harmonisierung des Doppelbesteuerungsrechts; Anwendbarkeit von § 9 Nr. 1 Satz 2 bzw. Nr. 3 GewStG bei Verpachtung ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verkauf von in Großbritannien gelegenem Grundbesitz - subject-to-tax-clause gem. DBA-Großbritannien - Britische Steuerpflicht der Veräußerung von Grundbesitz - Harmonisierung des Doppelbesteuerungsrechts - Anwendbarkeit von § 9 Nr. 1 Satz 2 bzw. Nr. 3 GewStG bei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 1404
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (19)

  • BFH, 09.11.2005 - I R 27/03

    Gemeinschaftsrechtliche Unbedenklichkeit der unterschiedlichen Behandlung von

    Auszug aus FG München, 07.05.2007 - 7 K 5254/04
    Sie sind an den gemeinschaftsrechtlichen Diskriminierungsverboten zu messen (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 9. November 2005 -I R 27/03, BFH/NV 2006, 995, mit weiteren Nachweisen -m.w.N.--).

    Träfe dies zu, so spräche gegen einen Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit, dass zwei Mitgliedstaaten darin frei sind, im Rahmen bilateraler Doppelbesteuerungsabkommen die Anknüpfungspunkte für die Aufteilung der Steuerhoheit festzulegen; in Ermangelung gemeinschaftsrechtlicher Maßnahmen zur Vereinheitlichung oder Harmonisierung stehen gemeinschaftsrechtliche Erfordernisse dem nicht entgegen ( vgl. z.B. BFH-Urteil vom 9. November 2005 -I R 27/03, BFH/NV 2006, 995, m.w.N.).

  • BFH, 30.06.2005 - III R 76/03

    Selbständigen Tankstellenverwaltern zum Betrieb überlassene Tankstellen keine

    Auszug aus FG München, 07.05.2007 - 7 K 5254/04
    Bei Verpachtung besteht im Allgemeinen nur eine Betriebsstätte des Pächters, der seinen Gewerbebetrieb in der gepachteten Anlage ausübt (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 30. Juni 2005 -III R 76/03, BStBl II 2006, 84, m.w.N.).
  • BFH, 13.06.2006 - I R 84/05

    Verpachteter Betrieb keine Betriebsstätte des Verpächters - Voraussetzung für

    Auszug aus FG München, 07.05.2007 - 7 K 5254/04
    Dies kann ausnahmsweise anders sein, wenn der Verpächter im Rahmen der Betriebsverpachtung eine eigenbetriebliche Tätigkeit entfaltet (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 13.06.2006 -I R 84/05, BStBl II 2007, 94).
  • BFH, 28.03.1985 - IV R 80/82

    Gewerbesteuer - Reiseveranstalter - Auslandsreisen - Betriebsstätte im Ausland -

    Auszug aus FG München, 07.05.2007 - 7 K 5254/04
    Deshalb bestimmt § 9 Nr. 3 GewStG, dass die zur Berechnung des Gewerbeertrags führende Summe des Gewinns und der Hinzurechnungen um den Teil des Gewerbeertrags des inländischen Unternehmens gekürzt wird, der auf eine nicht im Inland belegene Betriebstätte entfällt (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 28. März 1985 -IV R 80/82, BStBl II 1985, 405; BFH-Urteil vom 6. Juli 2005 -VIII R 72/02, BFH/NV 2006, 363).
  • BFH, 11.08.2004 - I R 89/03

    Erweiterte Kürzung des Gewerbeertrages trotz Veräußerung des einzigen Grundstücks

    Auszug aus FG München, 07.05.2007 - 7 K 5254/04
    Zwar hat der BFH im Urteil vom 11. August 2004 (I R 89/03, BStBl II 2004, 1080) dies in einem Fall relativiert, in dem das Grundstück zum 31. Dezember, 23.59 Uhr, veräußert worden war.
  • BFH, 17.12.1998 - I B 101/98

    Geschäftsstelle als Betriebsstätte einer ausländischen (hier: ungarischen)

    Auszug aus FG München, 07.05.2007 - 7 K 5254/04
    Geschäftsstellen sind Geschäftseinrichtungen, in denen unternehmensbezogene Tätigkeiten ausgeführt werden (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 17. Dezember 1998 -I B 101/98, BFH/NV 1999, 753).
  • BFH, 07.03.1979 - I R 145/76

    Ländererlaß - Pauschalierung der Einkommensteuer - Ausländische Einkünfte -

    Auszug aus FG München, 07.05.2007 - 7 K 5254/04
    Auszuscheiden haben Begriffsbestimmungen der Betriebstätte, wie sie in bestehenden zwischenstaatlichen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung oder im OECD-Musterabkommen verwendet werden (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 7. März 1979 I R 145/76, BStBl II 1979, 527).
  • BFH, 14.04.2000 - I B 104/99

    Erweiterte Gewerbeertragskürzung für Grundstücksverwaltungs-GmbH i. L.

    Auszug aus FG München, 07.05.2007 - 7 K 5254/04
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH kann die erweiterte Kürzung des Gewerbeertrages gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG nur der beanspruchen, der während des gesamten Erhebungszeitraumes der begünstigten Tätigkeit nachgeht (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 14. April 2000 I B 104/99, BFH/NV 2000, 1497).
  • BFH, 06.07.2005 - VIII R 72/02

    Keine Hinzurechnungen und Kürzungen hinsichtlich des Tonnage-Gewinns i.S. von §

    Auszug aus FG München, 07.05.2007 - 7 K 5254/04
    Deshalb bestimmt § 9 Nr. 3 GewStG, dass die zur Berechnung des Gewerbeertrags führende Summe des Gewinns und der Hinzurechnungen um den Teil des Gewerbeertrags des inländischen Unternehmens gekürzt wird, der auf eine nicht im Inland belegene Betriebstätte entfällt (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 28. März 1985 -IV R 80/82, BStBl II 1985, 405; BFH-Urteil vom 6. Juli 2005 -VIII R 72/02, BFH/NV 2006, 363).
  • BFH, 13.12.1989 - X R 208/87

    Eine außerhalb der Außenprüfung gegebene Auskunft des FA ist nach Treu und

    Auszug aus FG München, 07.05.2007 - 7 K 5254/04
    der von der Klägerin herangezogenen Rechtsprechung, wonach eine verbindliche Auskunft (fern-)mündlich erteilt werden kann, ist diese nur dann verbindlich, wenn sie der für die spätere Veranlagung zuständige Beamte oder der Vorsteher erteilt hat (vgl. z.B. das von der Klägerin herangezogene BFH-Urteil vom 13. Dezember 1989 -X R 208/87, BStBl II 1990, 274).
  • BFH, 29.10.1997 - X R 129/94

    Berufsausbildungskosten für Kinder als Betriebsausgaben

  • BFH, 09.08.2006 - I R 95/05

    Anwendbarkeit von § 8b Abs. 1 bis 5 i.V.m. Abs. 6 KStG 2002 a.F. bei der

  • BFH, 14.09.1994 - I R 116/93

    Vertretertätigkeit i.S.d. Art. 5 Abs. 6 OECD-Musterabkommen

  • BFH, 11.05.2005 - II R 12/02

    Pflichtteil: Abzugsfähigkeit von Zahlungen zur Abwendung eines nach

  • BFH, 27.11.1989 - GrS 1/88

    Keine Anerkennung von Arbeits- oder Mietverhältnissen zwischen Ehegatten bei

  • BFH, 25.01.2005 - I R 87/04

    Bestimmung des zuständigen Finanzgerichts bei Beklagtenwechsel

  • EuGH, 23.02.2006 - C-513/03

    van Hilten-van der Heijden - Kapitalverkehr - Artikel 73b Absatz 1 EG-Vertrag

  • EuGH, 14.11.2006 - C-513/04

    EIN MITGLIEDSTAAT KANN DIE DIVIDENDEN GEBIETSANSÄSSIGER GESELLSCHAFTEN UND DIE

  • EuGH, 14.09.2006 - C-386/04

    Centro di Musicologia Walter Stauffer - Freier Kapitalverkehr -

  • BFH, 19.12.2007 - I R 46/07

    Anwendung einer subjekt-to-tax-Klausel - Auslegung ausländischen Rechts -

    Die Klage blieb erfolglos (Urteil des Finanzgerichts --FG-- München vom 7. Mai 2007 7 K 5254/04).

    Sie beantragt sinngemäß, das Urteil des FG München vom 31. Mai 2007 7 K 5254/04 aufzuheben, den Veräußerungsgewinn außer Ansatz zu lassen und unter Änderung der angefochtenen Bescheide die Körperschaftsteuer 1996 und den Gewerbesteuermessbetrag 1996 entsprechend herabzusetzen.

  • FG Hamburg, 16.02.2016 - 2 K 54/13

    Gewerbesteuer: Sonderbetriebseinnahmen als Bestandteil des inländischen

    So hat für in Großbritannien belegenen Grundbesitz, der unter die "subject-to-tax"-Regelung fiel, das FG München (Urteil vom 7. Mai 2007 7 K 5254/04, EFG 2007, 1404) und dem nachfolgend der BFH (Urteil vom 19. Dezember 2007 I R 46/07, BFH/NV 2008, 930) die Anwendbarkeit der erweiterten Kürzung grundsätzlich bejaht und die Kürzung im Streitjahr lediglich wegen vorzeitiger Veräußerung des Grundbesitzes versagt.
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