Rechtsprechung
FG Niedersachsen, 07.03.2007 - 3 K 386/04 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Listenpreis als Ausgangspunkt für die Berechnung des geldwerten Vorteils beim Bezug von Jahreswagen durch Arbeitnehmer eines Automobilherstellers
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Besteuerung von geldwerten Vorteilen nach Inkrafttreten des Rabattgesetzes (RabattG); Abstellen auf den Listenpreis als Endpreis bei fabrikneuen Fahrzeugen; Verstoß gegen das Gleichheitsgebot durch Berücksichtigung des Listenpreises als Ausgangspunkt für die Berechnung ...
- IWW
- Judicialis
EStG § 8 Abs. 2 S. 1; ; EStG § 8 Abs. 3 S. 1; ; EStG § 8 Abs. 3 S. 2; ; EStG § 40; ; GG Art. 3 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 8 Abs. 3; GG Art. 3 Abs. 1
Geldwerter Vorteil; Rabattgesetz; Kauf verbilligter Waren; Dienstverhältnisses; Jahreswagen - Weiterhin zulässige Besteuerung geldwerter Vorteile - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Weiterhin zulässige Besteuerung geldwerter Vorteile
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Besteuerung des geldwerten Vorteils beim Jahreswagenkauf ist verfassungskonform
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- IWW (Kurzinformation)
Neues Verfahren beim BFH - Möglicherweise doch Wahlrecht bei Belegschaftsrabatten
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Besteuerung des geldwerten Vorteils bei Jahreswagen ist zulässig
Besprechungen u.ä.
- IWW (Kurzanmerkung)
Einsprüche ruhen - Neues Verfahren beim BFH - besteht bei Belegschaftsrabatten doch ein Wahlrecht?
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 07.03.2007 - 3 K 386/04
- BFH, 17.06.2009 - VI R 18/07
Papierfundstellen
- DB 2008, 159
- DB 2008, 159 (Kurzinformation)
- EFG 2007, 1866
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 05.09.2006 - VI R 41/02
Zur Bewertung geldwerter Vorteile bei sog. Jahreswagen
Auszug aus FG Niedersachsen, 07.03.2007 - 3 K 386/04
(vgl. hierzu z.B. Urteil des BFH vom 5. September 2006 VI R 41/02, BFH/NV 2006, 2202; Hermann/Heuer/Raupach-Birk/Kister § 8 EStG, RdNr. 169; Littmann/Bitz/Pust-Pust § 8 EStG, RdNr. 622ff; Lademann/Söffing-Steiner § 8 EStG, RdNr. 212; Blümich-Glenk § 8 EStG Rd. Nr. 200; Schmidt-Drenseck § 8 EStG, RdNr. 71; a. A. zu den üblichen Rabatten Kirchhoff/Söhn-Gröpl § 8 EStG, RdNr. D 27, D 29; Eismann, Die lohnsteuerrechtliche Behandlung von Personal-Rabatten nach Wegfall des Rabattgesetzes, DStR 2001, 1514f).c) Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass der Kläger ausweislich des Urteils des BFH vom 5. September 2006 (VI R 41/02, BFH/NV 2006, 2202) das Wahlrecht zwischen einer Besteuerung nach § 8 Abs. 2 EStG unter Besteuerung nach § 8 Abs. 3 EStG hat.
- BFH, 17.06.2009 - VI R 18/07
Keine Jahreswagenbesteuerung allein auf Grundlage der unverbindlichen …
Das Finanzgericht (FG) wies aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 1866 veröffentlichten Gründen die dagegen erhobene Klage ab. - FG Düsseldorf, 30.04.2009 - 15 K 4357/08
Bewertung des geldwerten Vorteils für einen sog. Jahreswagen in Übereinstimmung …
Deren Anwendung ist indes nach dem genannten Sinn und Zweck der Bestimmung nicht sachgerecht in den Fällen, in denen die Bewertung nach § 8 Abs. 3 EStG nicht mehr dem Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit entspräche; um hier Abhilfe zu schaffen, hat auch die Finanzverwaltung im Rahmen des § 8 Abs. 3 EStG mit BMF-Schreiben vom 30.01.1996, BStBl I 1996, 114, den Abzug eines - allerdings nur hälftigen und insoweit dem Wortlaut des Gesetzes (erst recht) kaum zu entnehmenden - Preisnachlasses zugelassen (Bergkemper in jurisPR-SteuerR 46/2006;… Drenseck in Schmidt, EStG, 27. A., § 8 Rdn. 71; Thomas in INF 2006, 846; ebenso im Ergebnis Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts -FG- vom 07.03.2007 3 K 386/04, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2007, 1866, Rev. VI R 18/07;… Pust in Littmann/Bitz/Pust, EStG, § 8 Rdn. 565).