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   FG Nürnberg, 05.10.2006 - IV 292/2003   

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https://dejure.org/2006,16432
FG Nürnberg, 05.10.2006 - IV 292/2003 (https://dejure.org/2006,16432)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 05.10.2006 - IV 292/2003 (https://dejure.org/2006,16432)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 05. Oktober 2006 - IV 292/2003 (https://dejure.org/2006,16432)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übertragung eines Miteigentumsanteils an einem Wohnhaus; Teilweise Vermietung des Untergeschosses an eine GmbH; Festsetzung von Schenkungsteuer; Überwiegen der Wohnnutzung

  • Judicialis

    ErbStG § 13 Abs. 1 Nr. 4a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eigenschaft eines Gebäudes als Familienwohnheim

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Eigenschaft eines Gebäudes als Familienwohnheim

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Schenkungsteuerbefreiung für Familienwohnheim trotz Teilvermietung

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Schenkungsteuer - Steuerfreie Übertragung eines Familienwohnheims trotz Fremdvermietung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 207
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • FG Rheinland-Pfalz, 18.02.1999 - 4 K 2180/98

    Ehebedingte Schenkung eines Familienwohnheims mit Einliegerwohnung

    Auszug aus FG Nürnberg, 05.10.2006 - IV 292/03
    Ferner sei nach dem Urteil des Finanzgerichts Rheinland Pfalz vom 18.02.1999 4 K 2180/98 (EFG 1999, 619) eine entgeltliche oder unentgeltliche Nutzungsüberlassung an fremde Dritte für die Befreiungsvorschrift auch dann schädlich, wenn es sich dabei nur um einzelne Räume innerhalb einer Wohnung oder um eine Wohneinheit von untergeordneter Bedeutung handle.

    Der Schenkungsteuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG steht nicht entgegen, wenn untergeordnete Räume des Hauses aufgrund einer Vermietung für gewerbliche, berufliche oder freiberufliche Zwecke genutzt werden (ebenso Jülicher, a.a.O., § 13 Rn. 65 f.; a.A. FG-Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.02.1999 4 K 2180/98, EFG 1999, 619, FG München, Beschluss vom 11.04.2005 4 V 4452/04, EFG 2005, 1727, R 43 Abs. 1 Satz 6 ErbStR).

  • FG Berlin, 28.01.2003 - 5 K 5267/01

    Zur Auslegung des Begriffs Familienwohnheim (§ 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG )

    Auszug aus FG Nürnberg, 05.10.2006 - IV 292/03
    Die Rechtsprechung hat aber auch bei Getrenntleben von Ehegatten für die Befreiung als ausreichend angesehen, wenn einer der Ehegatten gemeinsam mit Kindern das Haus bewohnt (vgl. FG-Berlin, Urteil vom 28.01.2003 5 K 5267/01, DStRE 2004, 217).
  • FG München, 11.04.2005 - 4 V 4452/04

    Zum Begriff des Familienwohnheims i.S.v. 13 Abs. 1 Nr. 4 a ErbStG

    Auszug aus FG Nürnberg, 05.10.2006 - IV 292/03
    Der Schenkungsteuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG steht nicht entgegen, wenn untergeordnete Räume des Hauses aufgrund einer Vermietung für gewerbliche, berufliche oder freiberufliche Zwecke genutzt werden (ebenso Jülicher, a.a.O., § 13 Rn. 65 f.; a.A. FG-Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.02.1999 4 K 2180/98, EFG 1999, 619, FG München, Beschluss vom 11.04.2005 4 V 4452/04, EFG 2005, 1727, R 43 Abs. 1 Satz 6 ErbStR).
  • BFH, 26.02.2009 - II R 69/06

    Schenkungsteuerbefreiung bei Übertragung des Eigentums an einem nur teilweise als

    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage durch das in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2007, 207 veröffentlichte Urteil mit der Begründung statt, die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG seien erfüllt.
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