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   FG Köln, 18.10.2006 - 14 K 5952/04   

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https://dejure.org/2006,11287
FG Köln, 18.10.2006 - 14 K 5952/04 (https://dejure.org/2006,11287)
FG Köln, Entscheidung vom 18.10.2006 - 14 K 5952/04 (https://dejure.org/2006,11287)
FG Köln, Entscheidung vom 18. Oktober 2006 - 14 K 5952/04 (https://dejure.org/2006,11287)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Änderung der Einkommensteuerfestsetzung hinsichtlich vom Steuerschuldner geltend gemachter Unterhaltsaufwendungen; Einordnung von Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung; Steuerliche Wirkung für die Vergangenheit; Steuerliche Rückwirkung für die ...

  • Judicialis

    AO 1977 § 173 Abs. 1; ; AO 1977 § 175 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Änderung des Einkommensteuerbescheids wegen nachträglicher, rückwirkender, teilweiser Aufhebung des Kindergeldbescheids

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verfahren/Kindergeld: - Keine Änderung des Einkommensteuerbescheids wegen nachträglicher, rückwirkender, teilweiser Aufhebung des Kindergeldbescheids

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 427
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 19.07.1993 - GrS 2/92

    Nachträgliche Änderungen des Veräußerungspreises für die Veräußerung eines

    Auszug aus FG Köln, 18.10.2006 - 14 K 5952/04
    Dem Ereignisbegriff unterfallen nur sachverhaltsändernde Geschehnisse (allgemeine Ansicht, grundlegend Beschlüsse des Großen Senats des BFH vom 19.07.1993 GrS 1/92 und GrS 2/92, BStBl II 1993, 894 und 897; s. a. Tipke/Kruse, AO/FGO, § 175 AO Tz. 25 m. w. N.).

    Ob dies der Fall ist, lässt sich nur auf der Grundlage der den betreffenden Sachverhalt maßgeblichen Normen des materiellen Steuerrechts beantworten (Beschluss des Großen Senats des BFH in BStBl II 1993, 897; Tipke/Kruse, § 175 AO Tz. 26).

  • BFH, 19.07.1993 - GrS 1/92

    Nachträgliche Änderungen des Veräußerungspreises für die Veräußerung eines

    Auszug aus FG Köln, 18.10.2006 - 14 K 5952/04
    Dem Ereignisbegriff unterfallen nur sachverhaltsändernde Geschehnisse (allgemeine Ansicht, grundlegend Beschlüsse des Großen Senats des BFH vom 19.07.1993 GrS 1/92 und GrS 2/92, BStBl II 1993, 894 und 897; s. a. Tipke/Kruse, AO/FGO, § 175 AO Tz. 25 m. w. N.).
  • BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 167/02

    Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes in den Grenzbetrag des §

    Auszug aus FG Köln, 18.10.2006 - 14 K 5952/04
    Darin vertritt die OFD - allerdings ohne Begründung - die Ansicht, dass nachträgliche Änderungen bzw. Gewährungen der Kindergeldzahlung aufgrund des BVerfG-Beschlusses vom 10. Januar 2005 - 2 BvR 167/02, BVerfGE 112, 164, eine Änderung der Einkommensteuerfestsetzungen zu Lasten der Steuerpflichtigen nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO, soweit diese an die Kindergeldgewährung anknüpften; dies sei z.B. bei der Höhe der zumutbaren Eigenbelastung nach § 33 Abs. 3 EStG, die Übertragung ders Behinderten-Pauschabetrags nach § 33b Abs. 5 EStG und den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach § 24b EStG der Fall.
  • FG Münster, 11.09.2007 - 14 K 5023/06

    Erfordernis der Änderung eines Einkommensbescheides wegen der rückwirkenden

    Sie stellt daher ein sachverhaltsänderndes Ereignis im Sinne des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO dar (vgl. hierzu auch FG Köln Urteil vom 18. Oktober 2006 14 K 5952/04, EFG 2007, 427 zum Fall der rückwirkenden Aufhebung von Kindergeld).

    Das Ereignis ist im Streitfall auch geeignet, Rückwirkung für die Steuerfestsetzung des Streitjahres zu entfalten (anders FG Köln Urteil vom 18. Oktober 2006 14 K 5952/04, EFG 2007, 427 zum Fall der rückwirkenden Aufhebung von Kindergeld und den Auswirkungen auf die Höhe der Einkommensteuer).

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