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   FG Düsseldorf, 18.10.2005 - 6 K 1200/05 K, F   

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https://dejure.org/2005,16967
FG Düsseldorf, 18.10.2005 - 6 K 1200/05 K, F (https://dejure.org/2005,16967)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.10.2005 - 6 K 1200/05 K, F (https://dejure.org/2005,16967)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Oktober 2005 - 6 K 1200/05 K, F (https://dejure.org/2005,16967)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen einer verdeckten Gewinnausschüttung im Sinne des § 8 Abs. 3 S. 2 Körperschaftsteuergesetz (KStG) und einer anderen Ausschüttung im Sinne des § 27 Abs. 3 S. 2 KStG a.F; Ermittlung der Höhe einer Eigenkapitalverzinsung; Zulässigkeit des Ansatzes eines ...

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    KStG § 8 Abs. 3 S. 2; ; KStG a.F. § 27 Abs. 3 S. 2; ; II. BV § 20 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verdeckte Gewinnausschüttung; Verbilligte Wohnungsvermietung; Gesellschafter-Geschäftsführer; Kostenmiete; Marktmiete; Eigenkapitalverzinsung; Mittelabfluss; Zeitpunkt - Zur Höhe der Eigenkapitalverzinsung bei verbilligter Überlassung privater Wohnräume an einen ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zur Höhe der Eigenkapitalverzinsung bei verbilligter Überlassung privater Wohnräume an einen Gesellschafter-Geschäftsführer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Mietverträge zwischen Kapitalgesellschaften und Gesellschaftern
    Vermietung an den Gesellschafter
    Angemessenheit

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 442
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 31.10.1990 - I R 47/88

    1. Zur Weitergabe zuvor erworbener eigener Anteile unter Preis an andere

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.10.2005 - 6 K 1200/05
    Eine verdeckte Gewinnausschüttung i.S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG ist zugleich eine andere Ausschüttung i.S. des § 27 Abs. 3 Satz 2 KStG a.F., wenn sie sich in der Form eines Mittelabflusses konkretisiert hat (vgl. BFH-Urteil vom 31.Oktober 1990 I R 47/88, BStBl II 1991, 255).
  • FG Düsseldorf, 11.06.2002 - 6 K 5287/99

    Verdeckte Gewinnausschüttung; Wohnungsvermietung; Gesellschafter-Geschäftsführer;

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.10.2005 - 6 K 1200/05
    Die nach erfolglosem Einspruchsverfahren für die Jahre 1991 und 1992 erhobene Klage hat das Finanzgericht Düsseldorf mit Urteil vom 11.06.2002 6 K 5287/99 (Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2003, 1405) als im wesentlichen unbegründet abgewiesen.
  • BFH, 17.11.2004 - I R 56/03

    Bemessung der vGA bei verlustbringender Vermietung eines Einfamilienhauses an den

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.10.2005 - 6 K 1200/05
    Auf die Revision der Klägerin hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 17.11.2004 (I R 56/03, BFHE 208, 519) das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 11.06.2002 aufgehoben und das Verfahren an das Finanzgericht Düsseldorf zurückverwiesen.
  • BFH, 04.12.1996 - I R 54/95

    Steuerbilanz - Nichtabziehbare Betriebsausgabe - Kapitalgesellschaft -

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.10.2005 - 6 K 1200/05
    Der Beklagte vertrat unter Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 04.12.1996 (I R 54/95, Sammlung der amtlich veröffentlichten Entscheidungen des BFH -BFHE- 182, 123) die Ansicht, ein ordentlich und gewissenhaft handelnder Geschäftsleiter wäre nicht bereit gewesen, aus der Vermietung des Einfamilienhauses einen laufenden Verlust zu tragen.
  • BFH, 20.01.1993 - I R 55/92

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei einer Genossenschaft

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.10.2005 - 6 K 1200/05
    Wenn also ein Wirtschaftsgut zu einem unangemessen niedrigen Preis auf den Gesellschafter übertragen wird, tritt der Mittelabfluss in dem Augenblick ein, in dem das zu übertragende Wirtschaftsgut aus dem Vermögen der Körperschaft ausscheidet (BFH Urteil vom 20. Januar 1993 I R 55/92, BStBl II 1993, 376).
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