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   FG Münster, 07.12.2006 - 14 K 5248/04 E   

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FG Münster, 07.12.2006 - 14 K 5248/04 E (https://dejure.org/2006,6911)
FG Münster, Entscheidung vom 07.12.2006 - 14 K 5248/04 E (https://dejure.org/2006,6911)
FG Münster, Entscheidung vom 07. Dezember 2006 - 14 K 5248/04 E (https://dejure.org/2006,6911)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten; Begriff des häuslichen Arbeitszimmers; Bestimmung des Mittelpunkts der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung eines Steuerpflichtigen; Tätigkeit als Hochschullehrer und ...

  • Judicialis

    EStG § 4 Abs. 4; ; EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6b; ; EStG § 9 Abs. 1; ; EStG § 9 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Häusliches Arbeitszimmer: Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit - Kriterien

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Werbungskosten - Häusliches Arbeitszimmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Aufwendungen für ein Arbeitszimmer

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 663
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • FG München, 26.10.2005 - 1 K 3540/05

    Zum inhaltlich-qualitativen Schwerpunkt der beruflichen und betrieblichen

    Auszug aus FG Münster, 07.12.2006 - 14 K 5248/04
    Maßgeblich ist insoweit der inhaltliche, qualitative Schwerpunkt der betrieblichen und beruflichen Tätigkeit (BFH, Urteil vom 21.02.2003 VI R 14/02, BFHE 201, 305, BStBl. II 2004, 68; Finanzgericht (FG) München, Urteil vom 26.10.2005 1 K 3540/05, nicht veröffentlicht).

    Vielmehr setzt der unbeschränkte Abzug von Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer voraus, dass der Mittelpunkt der gesamten Betätigung im häuslichen Arbeitszimmer liegt (BFH, Urteil vom 21.02.2003 VI R 14/02, BFHE 201, 305, BStBl. II 2004, 68; FG München, Urteil vom 26.10.2005 1 K 3540/05, nicht veröffentlicht).

    Angesichts dessen kann der Mittelpunkt der gesamten Tätigkeit als Hochschulprofessor nicht in einem häuslichen Arbeitszimmer liegen (so auch: FG München, Urteil vom 26.10.2005 1 K 3540/05, nicht veröffentlicht; Heinicke in Schmidt, EStG, Kommentar, 25. Auflage 2006, § 4 Rdnr. 595; gleiche Auffassung für einen Fachhochschulprofessor: FG Köln, Urteil vom 13.10.2004 10 K 1408/99, EFG 2004, 1755).

    Einrichtungsgegenständen fehlt eine derartige unmittelbar arbeitsfördernde Bestimmung (FG München, Urteil vom 26.10.2005 1 K 3540/05, nicht veröffentlicht; FG Köln, Urteil vom 04.12.2002 10 K 5858/98, EFG 2003, 518; Heinicke in Schmidt, EStG, Kommentar, 25. Auflage 2006, § 4 Rdnr. 591).

  • BFH, 21.02.2003 - VI R 14/02

    Häusliches Arbeitszimmer eines Außendienst-Mitarbeiters

    Auszug aus FG Münster, 07.12.2006 - 14 K 5248/04
    Maßgeblich ist insoweit der inhaltliche, qualitative Schwerpunkt der betrieblichen und beruflichen Tätigkeit (BFH, Urteil vom 21.02.2003 VI R 14/02, BFHE 201, 305, BStBl. II 2004, 68; Finanzgericht (FG) München, Urteil vom 26.10.2005 1 K 3540/05, nicht veröffentlicht).

    Dem zeitlichen Umfang der Nutzung des häuslichen Arbeitszimmers kommt im Rahmen dieser Würdigung nur eine indizielle Bedeutung zu (BFH, Urteil vom 21.02.2003 VI R 14/02, BFHE 201, 305, BStBl. II 2004, 68 mit weiteren Nachweisen).

    Vielmehr setzt der unbeschränkte Abzug von Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer voraus, dass der Mittelpunkt der gesamten Betätigung im häuslichen Arbeitszimmer liegt (BFH, Urteil vom 21.02.2003 VI R 14/02, BFHE 201, 305, BStBl. II 2004, 68; FG München, Urteil vom 26.10.2005 1 K 3540/05, nicht veröffentlicht).

  • BFH, 28.08.2003 - IV R 38/01

    Selbstgenutztes EFH; häusliches Arbeitszimmer

    Auszug aus FG Münster, 07.12.2006 - 14 K 5248/04
    Ein häusliches Arbeitszimmer ist ein Arbeitsraum, der seiner Lage, Funktion und Ausstattung nach in die häusliche Sphäre eingebunden ist und vorwiegend der Erledigung gedanklicher, schriftlicher oder verwaltungstechnischer Arbeiten dient (Bundesfinanzhof (BFH), Urteile vom 18.08.2005 VI R 39/04, Sammlung der Entscheidungen des BFH (BFHE) 211, 447, Bundessteuerblatt (BStBl.) II 2006, 428; vom 28.08.2003 IV R 38/01, Sammlung der nicht veröffentlichten Entscheidungen des BFH (BFH/NV) 2004, 327 mit weiteren Nachweisen).

    Ein Arbeitszimmer in einem selbst genutzten Einfamilienhaus ist grundsätzlich ein häusliches Arbeitszimmer (BFH, Urteile vom 18.08.2005 VI R 39/04, BFHE 211, 447, BStBl. II 2006, 428; vom 28.08.2003 IV R 38/01, BFH/NV 2004, 327 mit weiteren Nachweisen).

  • BFH, 18.08.2005 - VI R 39/04

    Häusliches Arbeitszimmer im Dachgeschoss eines Mehrfamilienhauses -

    Auszug aus FG Münster, 07.12.2006 - 14 K 5248/04
    Ein häusliches Arbeitszimmer ist ein Arbeitsraum, der seiner Lage, Funktion und Ausstattung nach in die häusliche Sphäre eingebunden ist und vorwiegend der Erledigung gedanklicher, schriftlicher oder verwaltungstechnischer Arbeiten dient (Bundesfinanzhof (BFH), Urteile vom 18.08.2005 VI R 39/04, Sammlung der Entscheidungen des BFH (BFHE) 211, 447, Bundessteuerblatt (BStBl.) II 2006, 428; vom 28.08.2003 IV R 38/01, Sammlung der nicht veröffentlichten Entscheidungen des BFH (BFH/NV) 2004, 327 mit weiteren Nachweisen).

    Ein Arbeitszimmer in einem selbst genutzten Einfamilienhaus ist grundsätzlich ein häusliches Arbeitszimmer (BFH, Urteile vom 18.08.2005 VI R 39/04, BFHE 211, 447, BStBl. II 2006, 428; vom 28.08.2003 IV R 38/01, BFH/NV 2004, 327 mit weiteren Nachweisen).

  • FG Köln, 13.05.2004 - 10 K 1408/99

    Berücksichtigung eines häuslichen Arbeitszimmers; Definition des Begriffs des

    Auszug aus FG Münster, 07.12.2006 - 14 K 5248/04
    Angesichts dessen kann der Mittelpunkt der gesamten Tätigkeit als Hochschulprofessor nicht in einem häuslichen Arbeitszimmer liegen (so auch: FG München, Urteil vom 26.10.2005 1 K 3540/05, nicht veröffentlicht; Heinicke in Schmidt, EStG, Kommentar, 25. Auflage 2006, § 4 Rdnr. 595; gleiche Auffassung für einen Fachhochschulprofessor: FG Köln, Urteil vom 13.10.2004 10 K 1408/99, EFG 2004, 1755).
  • BFH, 24.05.1993 - V B 33/93

    Identität zwischen Rechnungsaussteller und leistendem Unternehmer als

    Auszug aus FG Münster, 07.12.2006 - 14 K 5248/04
    Ein Unterliegen ist gering im Sinne des § 136 Abs. 1 Satz 3 FGO, wenn der unterliegende Beteiligte weniger als fünf Prozent der Kosten des Verfahrens zu tragen hätte und kein ungewöhnlich hoher Streitwert vorliegt (BFH, Beschluss vom 24.05.1993 V B 33/93, BFH/NV 1994, 133).
  • FG Köln, 04.12.2002 - 10 K 5858/98

    Abzug von Aufwendungen für Gebrauchskunst bei den Arbeitszimmerkosten

    Auszug aus FG Münster, 07.12.2006 - 14 K 5248/04
    Einrichtungsgegenständen fehlt eine derartige unmittelbar arbeitsfördernde Bestimmung (FG München, Urteil vom 26.10.2005 1 K 3540/05, nicht veröffentlicht; FG Köln, Urteil vom 04.12.2002 10 K 5858/98, EFG 2003, 518; Heinicke in Schmidt, EStG, Kommentar, 25. Auflage 2006, § 4 Rdnr. 591).
  • FG Niedersachsen, 17.12.2009 - 14 K 125/08

    Abzug von Aufwendungen i.R.d. Werbungskosten für ein häusliches Arbeitszimmer und

    Angesichts dessen kann der Mittelpunkt der gesamten Tätigkeit der Klägerin als Hochschulprofessorin nicht in ihrem häuslichen Arbeitszimmer liegen (im Ergebnis ebenso: Finanzgericht -FG- Münster, Urteil vom 7. Dezember 2006 14 K 5248/04 E, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2007, 663, m.w.N.).
  • FG Rheinland-Pfalz, 25.02.2010 - 6 K 2045/09

    Häusliches Arbeitszimmer bei Hochschullehrer

    Bei einem Lehrer, Dozenten, oder Professor befindet sich der Mittelpunkt der betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit dort, wo der Unterricht stattfindet, also nicht im häuslichen Arbeitszimmer (vgl. FG Baden-Württemberg v. 19.11.1996 - 6 K 238/95, EFG 1997, 728; FG Köln v. 21.06.2001 - 10 K 1408/99, EFG 2002, 808; FG Münster v. 07.12.2006 - 14 K 5248/04, EFG 2007, 663; FG Baden-Württemberg v. 22.11.2006 - 7 K 194/03, EFG 2007, 903; BFH v. 21.11.1997 - VI R 4/97, BStBl II 1998, 351, BFH/NV 1998, 657; BFH v. 28.02.2003 - VI R 125/01, BStBl II 2004, 72, BFH/NV 2003, 988); das gilt selbst dann, wenn im Arbeitszimmer die Lehrkonzepte und Unterlagen erarbeitet werden (vgl. BFH v. 24.02.2005 - IV R 29/03, BFH/NV 2005, 1271 für einen selbstständigen Trainer).
  • FG Münster, 05.07.2010 - 15 K 4254/06

    Kriterien für den "Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen

    Anders als ein herkömmlicher Hochschulprofessor (für den der Mittelpunkt der gesamten Tätigkeit in finanzgerichtlichen Verfahren bereits mehrfach in der Hochschule gesehen wurde, FG Münster, Urteil vom 07.12.2006, 14 K 5248/04 E, EFG 2007, 663; FG München, Urteil vom 26.10.2005, 1 K 3540/05, juris; für einen Fachhochschulprofessor FG Köln, Urteil vom 13.10.2004, 10 K 1408/99, EFG 2004, 1755) hat die Klin. ihren Lehrauftrag in Form von Vorlesungen nicht auch in der Hochschule erfüllt, da die Vorlesungen vollständig durch die für die berufsbegleitenden Verbundstudiengänge charakteristischen und an die Studierenden versandten Studienbriefe ersetzt werden.
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