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   FG München, 06.12.2006 - 10 K 5528/04   

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https://dejure.org/2006,13196
FG München, 06.12.2006 - 10 K 5528/04 (https://dejure.org/2006,13196)
FG München, Entscheidung vom 06.12.2006 - 10 K 5528/04 (https://dejure.org/2006,13196)
FG München, Entscheidung vom 06. Dezember 2006 - 10 K 5528/04 (https://dejure.org/2006,13196)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung der Kosten für einen Apothekerkongress als Werbungskosten; Anforderungen an eine Weiterbildungsmaßnahme hinsichtlich der Geltendmachung als Werbungskosten; Ausnahme privat veranlasster Kosten aus den Werbungskosten für eine Fortbildungsmaßnahme; Bestimmung ...

  • Judicialis

    EStG § 9 Abs. 1 S. 1; ; EStG § 12 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 § 12 Nr. 1
    Werbungskostenabzug für sechstägigen Apothekerkongress in Meran; Auf die Gesamtdauer des Kongresses und nicht auf den einzelnen Tag bezogene Gesamtwürdigung der beruflichen bzw. privaten Veranlassung

  • rechtsportal.de

    EStG § 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 § 12 Nr. 1
    Werbungskostenabzug für sechstägigen Apothekerkongress in Meran; Auf die Gesamtdauer des Kongresses und nicht auf den einzelnen Tag bezogene Gesamtwürdigung der beruflichen bzw. privaten Veranlassung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Werbungskostenabzug für sechstägigen Apothekerkongress in Meran - Auf die Gesamtdauer des Kongresses und nicht auf den einzelnen Tag bezogene Gesamtwürdigung der beruflichen bzw. privaten Veranlassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Betriebsausgaben - Neues zu gemischten Aufwendungen bei der Teilnahme an Apotheker-Fachkongressen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 835
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 20.07.2006 - VI R 94/01

    Aufteilung der Aufwendungen für die Hinreise und Rückreise bei gemischt

    Auszug aus FG München, 06.12.2006 - 10 K 5528/04
    Ist - wie im Streitfall - ein solcher unmittelbarer Anlass der Reise nicht gegeben, liegen Werbungskosten nur dann vor, wenn die berufliche Veranlassung bei weitem überwiegt und die Befriedigung privater Interessen (vgl. § 12 Nr. 1 EStG), wie z.B. Erholung, Bildung und Erweiterung des allgemeinen Gesichtskreises, nach dem Anlass der Reise, dem vorgesehenen Programm und der tatsächlichen Durchführung nicht ins Gewicht fällt und nur von untergeordneter Bedeutung ist (vgl. BFH-Beschluss vom 20. Juli 2006 VI R 94/01, BFH/NV 2006, 1968).

    Jedenfalls bei einer privaten Veranlassung von 15% hat der BFH Werbungskosten verneint (vgl. BFH vom 20.7.2006, VI R 94/01, a.a.O.).

    Die Ausführungen des BFH-Beschlusses vom 20.7.2006 VI R 94/01, a.a.O., unter B III 5. c versteht der Senat dahin, dass sich an dieser Betrachtung nichts ändern soll.

  • BFH, 16.01.1974 - I R 81/72

    Anerkennung von Aufwendungen eines Apothekers für die Teilnahme an einer

    Auszug aus FG München, 06.12.2006 - 10 K 5528/04
    Aufgrund der gesamten Verhältnisse des Streitfalles bewertet der Senat das private Interesse des Klägers an den Wanderungen im Verhältnis zur beruflichen Veranlassung der Teilnahme am gesamten Kongress als geringfügig (vgl. BFH-Urteil vom 16. Januar 1974 I R 81/72, BStBl II 1974, 291).
  • BFH, 22.07.2008 - VI R 2/07

    Aufwendungen für Teilnahme an Kongressen in Meran als Werbungskosten -

    Das Urteil des Finanzgerichts (FG) ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 835 veröffentlicht.
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