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   FG Hamburg, 22.08.2006 - 7 K 134/03   

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https://dejure.org/2006,15381
FG Hamburg, 22.08.2006 - 7 K 134/03 (https://dejure.org/2006,15381)
FG Hamburg, Entscheidung vom 22.08.2006 - 7 K 134/03 (https://dejure.org/2006,15381)
FG Hamburg, Entscheidung vom 22. August 2006 - 7 K 134/03 (https://dejure.org/2006,15381)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    DBA Spanien Art. 5; ; DBA Spanien Art. 22 Abs. 1; ; DBA Spanien Art. 22 Abs. 4; ; DBA Spanien Art. 23 Abs. 1; ; AO § 180 Abs. 1 Nr. 3; ; VStG § 1 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Besteuerung eines in Deutschland ansässigen Gesellschafters einer spanischen Personengesellschaft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Besteuerung eines in Deutschland ansässigen Gesellschafters einer spanischen Personengesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für den Erlass eines Feststellungsbescheides ; Vermögenssteuerpflicht einer Kommanditgesellschaft; Voraussetzungen einer inländischen Besteuerung von in Spanien belegenem Vermögen nach dem Doppelbesteuerungsabkommen Spanien

  • FG Hamburg (Leitsatz)

    Doppelbesteuerungsabkommen: Besteuerung eines in Deutschland ansässigen Gesellschafters einer spanischen Personengesellschaft

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 96
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 17.07.1968 - I 121/64

    Steuerrechtliche Beurteilung sogenannter Basisgesellschaften

    Auszug aus FG Hamburg, 22.08.2006 - 7 K 134/03
    Eine solche Prüfung ist insbesondere dann erforderlich, wenn die im Ausland als juristische Person anerkannte Gesellschaft inländischen Gesellschaftstypen entspricht, die nicht oder nur beschränkt rechtsfähig sind (BFH, Urteil vom 3.2.1988 - I R 134/84, BStBl II 1988, 588, m.w.N.; Urteil vom 17.7.1968 - I R 121/64, BStBl II 1968, 695).
  • BFH, 03.02.1988 - I R 134/84

    Zur beschränkten Körperschaftsteuerpflicht nach § 2 Nr. 1 KStG einer

    Auszug aus FG Hamburg, 22.08.2006 - 7 K 134/03
    Eine solche Prüfung ist insbesondere dann erforderlich, wenn die im Ausland als juristische Person anerkannte Gesellschaft inländischen Gesellschaftstypen entspricht, die nicht oder nur beschränkt rechtsfähig sind (BFH, Urteil vom 3.2.1988 - I R 134/84, BStBl II 1988, 588, m.w.N.; Urteil vom 17.7.1968 - I R 121/64, BStBl II 1968, 695).
  • BFH, 10.08.1989 - III R 5/87

    Betriebsprüfung bei einer Personengesellschaft hemmt auch die Verjährung von

    Auszug aus FG Hamburg, 22.08.2006 - 7 K 134/03
    Dies gilt auch, soweit Gesellschafter der Personengesellschaft nicht nur natürliche oder juristische Personen sind, sondern wiederum - wie im vorliegenden Fall - eine Personengesellschaft ist (vgl. BFH, Urteil vom 10.8.1989 - III R 5/87, BStBl II 1990 S. 38).
  • BFH, 01.10.2008 - II R 73/06

    Voraussetzung einer gesonderten Feststellung gemäß § 180 Abs. 1 Nr. 3 AO

    Das FG gab der Klage mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2007, 96 veröffentlichten Urteil statt.
  • FG Köln, 23.02.2011 - 9 K 286/06

    Spanische Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft; abkommensrechtlicher Begriff

    Es ist für den Senat vor diesem Hintergrund nicht erkennbar, weshalb bei Vorliegen einer Betriebsstätte im ausländischen Vertragsstaat daraus bezogene gewerbliche Unternehmensgewinne von der deutschen Steuer befreit sein sollen, nicht jedoch, wenn Unternehmensgegenstand die Land- und Forstwirtschaft ist (ebenso FG Hamburg v. 22.08.2006 7 K 134/03, EFG 2007, 96 v. 22.08.2006 7 K 139/03, EFG 2007, 101; Debatin, DB 1988, 1285, 1291).
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