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   FG München, 21.02.2007 - 3 K 2219/06   

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https://dejure.org/2007,19207
FG München, 21.02.2007 - 3 K 2219/06 (https://dejure.org/2007,19207)
FG München, Entscheidung vom 21.02.2007 - 3 K 2219/06 (https://dejure.org/2007,19207)
FG München, Entscheidung vom 21. Februar 2007 - 3 K 2219/06 (https://dejure.org/2007,19207)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung des Abtretungsempfängers nach § 13 c Umsatzsteuergesetz (UStG); Haftung eines kreditgebenden Kreditinstitutes für Umsatzsteuerschulden einer GmbH

  • Judicialis

    UStG § 13c; ; UStG § 27 Abs. 7; ; RL 77/388/EWG Art. 21 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung des Abtretungsempfängers; Vorausabtretung; Maßgeblicher Zeitpunkt für die Anwendung von § 13c UStG

  • rechtsportal.de

    Haftung des Abtretungsempfängers; Vorausabtretung; Maßgeblicher Zeitpunkt für die Anwendung von § 13c UStG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Haftung des Abtretungsempfängers - Vorausabtretung - Maßgeblicher Zeitpunkt für die Anwendung von § 13c UStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 961
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 08.06.2004 - VII B 363/03

    Vertreterhaftung: Inhaftungnahme einer Bank

    Auszug aus FG München, 21.02.2007 - 3 K 2219/06
    Davon gehe auch der Bundesfinanzhof in seinem Beschluss vom 8. Juni 2004 (BFH/NV 2004, 1369) aus.

    Angesichts des eindeutigen Wortlauts bleibt kein Raum für eine erweiternde Auslegung des Begriffs (vgl. auch BFH-Beschluss vom 8. Juni 2004 VII B 363/03, BFH/NV 2004, 1369, allerdings für den Fall von schuldrechtlichem Vertrag und Wirksamwerden vor dem 7. November 2003).

  • BFH, 25.02.1997 - VII R 15/96

    Werden in einem Haftungsbescheid festgesetzte Haftungsschulden bei Fälligkeit

    Auszug aus FG München, 21.02.2007 - 3 K 2219/06
    Zudem ist zu berücksichtigen, dass das Steuerrecht (und auch das Haftungsrecht) Eingriffscharakter hat mit der Folge, dass eine Auslegung zu Lasten des Haftungsschuldners zumindest dann ausgeschlossen ist, wenn sich nicht aus dem Gesetz und den Gesetzesmaterialien klar ergibt, dass der Gesetzgeber auch den nach dem Wortlaut nicht geregelten Fall tatsächlich entsprechend hat regeln wollen (vgl. BFH 7. Senat, Urteil vom 25. Februar 1997 VII R 15/96, BStBl II 1998, 2 m.w.N.).
  • BGH, 16.03.1995 - IX ZR 72/94

    Sittenwidrigkeit der Abtretung sämtlicher Kundenforderungen unmittelbar vor dem

    Auszug aus FG München, 21.02.2007 - 3 K 2219/06
    Zwar handelte es sich vorliegend um die Abtretung künftiger Forderungen (sog. Vorausabtretung), bei der die Abtretung erst mit dem Zeitpunkt wirksam wurde, in dem die Forderungen entstanden, und bei der die Forderungen von der Klägerin erst mit deren Entstehen erworben wurden, im Streitfall also nach dem 7. November 2003 (vgl. hierzu Roth in Münchner Kommentar, Bürgerliches Gesetzbuch, § 398 Rz. 74; Grüneberg in Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, § 398 Rz. 11; Bundesgerichtshof - BGH - Urteil vom 16. März 1995 IX ZR 72/94, NJW 1995, 1668).
  • Drs-Bund, 23.09.2003 - BT-Drs 15/1562
    Auszug aus FG München, 21.02.2007 - 3 K 2219/06
    Denn der Gesetzgeber beabsichtigte, den betroffenen Unternehmen Vertrauensschutz zu bieten; deshalb sollten Unternehmer nicht in Anspruch genommen werden können, wenn die maßgeblichen Rechtsgeschäfte am oder vor dem 7. November 2003 getätigt wurden (vgl. Begründung des Gesetzesentwurfs BT-Drucksache 15/1562, dort S. 54).
  • BFH, 03.06.2009 - XI R 57/07

    Keine Haftung für Umsatzsteuer aus Globalzession vor dem 8. November 2003 -

    Das Urteil ist veröffentlicht in Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 961.
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