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   FG Niedersachsen, 24.10.2007 - 12 K 611/04   

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FG Niedersachsen, 24.10.2007 - 12 K 611/04 (https://dejure.org/2007,3837)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 24.10.2007 - 12 K 611/04 (https://dejure.org/2007,3837)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 24. Oktober 2007 - 12 K 611/04 (https://dejure.org/2007,3837)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Zur Abgrenzung Dienstreisen/Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte - zur Bestimmung der regelmäßigen Arbeitsstätte bei out-gesourceten Arbeitnehmern

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO; § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6 EStG; § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG
    Abgrenzung zwischen innerbetrieblichen Fahrten i. S. einer Dienstreise und Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte; Möglichkeit einer Aufhebung eines Steuerbescheides aufgrund nachträglich bekannt gewordener Tatsachen; Folgen einer Versäumung der ...

  • IWW
  • Judicialis

    AO § 173 Abs. 1 Nr. 1; ; EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6; ; EStG § 9 Abs. 1 Nr. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Outsourcing; Betriebliche Betätigung; Mittelpunkt der Tätigkeit; Regelmäßige Arbeitsstätte - Zur Bestimmung der regelmäßigen Arbeitsstätte bei outgesourceten Arbeitnehmern

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zur Bestimmung der regelmäßigen Arbeitsstätte bei outgesourceten Arbeitnehmern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abgrenzung zwischen innerbetrieblichen Fahrten i. S. einer Dienstreise und Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte; Möglichkeit einer Aufhebung eines Steuerbescheides aufgrund nachträglich bekannt gewordener Tatsachen; Folgen einer Versäumung der ...

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Regelmäßige Arbeitsstätte eines Beraters mit nur einem Auftraggeber im Fall des Outsourcing ist das Büro des Auftraggebers

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Fahrtkostenerstattung von Arbeitgeber bei Home-Office-Tätigkeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 1115
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (25)

  • BFH, 14.09.2005 - VI R 93/04

    Rettungsassistent - Verpflegungsmehraufwand

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.10.2007 - 12 K 611/04
    Entscheidend ist, ob ein Arbeitnehmer den Betriebssitz des Arbeitgebers oder sonstige ortsfeste dauerhafte betriebliche Einrichtungen, denen er zugeordnet ist, nicht nur gelegentlich, sondern mit einer gewissen Nachhaltigkeit, d.h. fortdauernd und immer wieder aufsucht (vgl. BFH-Urteil vom 11. Mai 2005 - VI R 25/04, BStBl II 2005, 791; BFH-Urteil vom 14. September 2005 VI R 93/04, BFH/NV 2006, 53; vgl. auch Bergkemper in Herrmann/Heuer Raupach, EStG/KStG, § 9 Rz. 287 Stichwort: "regelmäßige Arbeitsstätte" mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).

    Ein Arbeitnehmer kann innerhalb eines Arbeitsverhältnisses mehrere regelmäßige Arbeitsstätten haben (BFH-Urteil vom 11. Mai 2005 VI R 15/04, BStBl. II 2005, 788: mehrere Busdepots; BFH-Urteil vom 14. September 2005 VI R 93/04, BFH/NV 2006, 53: mehrere Rettungswachen).

  • FG Köln, 21.06.2006 - 7 K 5826/03

    Steuerliche Berücksichtigung von Fahrten zur Weiterbildung als Aufwendungen für

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.10.2007 - 12 K 611/04
    Das FG Köln ist im Urteil vom 21. Juni 2006 (7 K 5826/03, EFG 2007, 1070; Revision beim BFH unter Az. VI R 71/06) zum Ergebnis gelangt, dass eine weitere Tätigkeitsstätte neben der hauptberuflichen Angestelltentätigkeit nur dann als regelmäßige Arbeitsstätte beurteilt werden kann, wenn die weitere Tätigkeit im Vergleich zur Haupttätigkeit zumindest als gleichgeordnet angesehen werden kann.

    Dies lässt auf jeden Fall die Auslegung zu, dass auch eine andere ortsfeste Einrichtung, die nicht dem Arbeitgeber zuzurechnen ist, regelmäßige Arbeitsstätte oder Tätigkeitsmittelpunkt sein kann (so auch FG Köln im Urteil vom 21. Juni 2006, a.a.O., wo grundsätzlich geprüft wurde, ob die Fachhochschule einen Tätigkeitsmittelpunkt bilden kann).

  • BFH, 16.02.1994 - XI R 52/91

    Begrenzter Betriebsausgabenabzug (Kilometerpauschale) bei Aufwendungen für

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.10.2007 - 12 K 611/04
    Im Ergebnis können daher derartige betriebliche Räume nicht als Betriebsstätte und auch nicht als Ausgangs- oder Endpunkt einer Fahrt zu einer anderen Betriebsstätte anerkannt werden (so zur Betriebsstätte eines Bezirksschornsteinfegers: BFH-Beschluss vom 1. März 2004 X B 151/02, BFHN/NV 2004, 951; BFH-Urteil vom 22. April 1998 XI R 59/97, BFH/NV 1998, 1216; zu einem Detekteiunternehmen mit einer Zweigstelle im o.g. des Wohnhauses neben auswärtigem Hauptbüro: BFH - Urteil vom 16. Februar 1994 XI R 52/91, BStBl. II 1994, 468).

    Etwas anderes kann nach der vorstehenden BFH-Rechtsprechung nur dann gelten, wenn durch nach außen erkennbare Umstände die häusliche Privatsphäre zugunsten eines eindeutig betrieblichen Bereichs zurücktritt (BFH-Urteil vom 16. Februar 1994 XI R 52/91, BStBl. II 1994, 468).

  • BFH, 25.08.2008 - VI R 71/06
    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.10.2007 - 12 K 611/04
    Das FG Köln ist im Urteil vom 21. Juni 2006 (7 K 5826/03, EFG 2007, 1070; Revision beim BFH unter Az. VI R 71/06) zum Ergebnis gelangt, dass eine weitere Tätigkeitsstätte neben der hauptberuflichen Angestelltentätigkeit nur dann als regelmäßige Arbeitsstätte beurteilt werden kann, wenn die weitere Tätigkeit im Vergleich zur Haupttätigkeit zumindest als gleichgeordnet angesehen werden kann.
  • BFH, 12.01.2006 - VI B 61/05

    Fahrten vom häuslichen Büro im EFH zur regelmäßigen Arbeitsstätte

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.10.2007 - 12 K 611/04
    In gleicher Weise hat der Bundesfinanzhof auch die Fahrten eines Arbeitnehmers vom häuslichen Büro zur regelmäßigen Arbeitsstätte beurteilt (vgl. BFH-Beschluss vom 12. Januar 2006 VI B 61/05, BFH/NV 2006, 739).
  • BFH, 19.09.1990 - X R 110/88

    Begrenzter Betriebsausgabenabzug eines selbständigen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.10.2007 - 12 K 611/04
    Die Fahrten sind in diesen Fällen daher nicht als "innerbetrieblich" anzusehen (BFH-Urteile vom 7. Dezember 1988 X R 15/87, BStBl II 1989, 421;vom 19. September 1990 X R 110/88, BStBl II 1991, 208;vom 26. Mai 1992 IV B 96/91, BFH/NV 1992, 661).
  • BFH, 01.03.2004 - X B 151/02

    Betriebsstätte bei Bezirksschornsteinfegermeister

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.10.2007 - 12 K 611/04
    Im Ergebnis können daher derartige betriebliche Räume nicht als Betriebsstätte und auch nicht als Ausgangs- oder Endpunkt einer Fahrt zu einer anderen Betriebsstätte anerkannt werden (so zur Betriebsstätte eines Bezirksschornsteinfegers: BFH-Beschluss vom 1. März 2004 X B 151/02, BFHN/NV 2004, 951; BFH-Urteil vom 22. April 1998 XI R 59/97, BFH/NV 1998, 1216; zu einem Detekteiunternehmen mit einer Zweigstelle im o.g. des Wohnhauses neben auswärtigem Hauptbüro: BFH - Urteil vom 16. Februar 1994 XI R 52/91, BStBl. II 1994, 468).
  • FG Hessen, 08.10.2003 - 11 K 665/01

    Fahrtkosten; Betriebsausgaben; Betriebsstätte; Büro; Häusliche Arbeitszimmer;

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.10.2007 - 12 K 611/04
    Die Rechtslage kann in diesem Bereich als geklärt angesehen werden (BFH-Beschluss vom 28. Juni 2006 IV B 75/05, BFH/NV 2006, 2243; siehe hierzu auch Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 8. Oktober 2003 11 K 665/01, EFG 2004, 968).
  • BFH, 28.06.2006 - IV B 75/05

    Häusliches Arbeitszimmer

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.10.2007 - 12 K 611/04
    Die Rechtslage kann in diesem Bereich als geklärt angesehen werden (BFH-Beschluss vom 28. Juni 2006 IV B 75/05, BFH/NV 2006, 2243; siehe hierzu auch Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 8. Oktober 2003 11 K 665/01, EFG 2004, 968).
  • BFH, 16.09.2004 - VI R 25/02

    Vermietung eines Büroraums des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.10.2007 - 12 K 611/04
    Solche Mietverhältnisse mit dem Arbeitgeber schließen zwar die Anwendung der Abzugsbeschränkung für Arbeitszimmerkosten gemäß § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG in der für das Streitjahr geltenden Fassung aus, weil solche Räume bereits vom Typusbegriff des häuslichen Arbeitszimmers nicht erfasst werden (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 16. September 2004 VI R 25/02, BStBl II 2006, 10; zur im Sinne eines Abzugsverbots unschädlichen Nutzung durch die Ehefrau: BFH-Beschluss vom 12. Juli 2002 IV B 36/01, BFH/NV 2002, 1570; Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 7. April 2006 5 K 2287/02, n.v.).
  • BFH, 22.04.1998 - XI R 59/97

    Reisekosten bei nebenberuflicher selbständiger Tätigkeit

  • BFH, 11.05.2005 - VI R 15/04

    Busdepots als regelmäßige Arbeitsstätten eines Linienbusfahrers

  • BFH, 31.05.1978 - I R 69/76

    Abgrenzung zwischen voll abziehbaren Reisekosten und beschränkt abziehbaren

  • BFH, 19.12.2005 - VI R 30/05

    Dreimonatsfrist bei Verpflegungsmehraufwendungen - Auswärtstätigkeit eines

  • BFH, 12.07.2002 - IV B 36/01

    Arbeitszimmer, Mitnutzung durch Angehörige

  • BFH, 07.12.1988 - X R 15/87

    1. Vertrauensschutz bei Änderung der Rechtsprechung - 2. Kilometerpauschale bei

  • FG Hessen, 07.04.2006 - 5 K 2287/02

    Vermietung und Verpachtung; Abzugsbeschränkung; Arbeitszimmer; Häusliches

  • BFH, 26.05.1992 - IV B 96/91

    Qualifizierung von einen Teil der Wohnung bildenden Räumlichkeiten als

  • BFH, 15.07.1986 - VIII R 134/83

    Nur Kilometer-Pauschbetrag für Fahrten zwischen wohnung und Betriebsstätte, auch

  • BFH, 11.05.2005 - VI R 25/04

    Keine Entfernungspauschale für Wege zu ständig wechselnden Tätigkeitsstätten ab

  • BFH, 19.08.1998 - XI R 90/96

    Bezirksschornsteinfegermeister - Fahrten im Kehrbezirk - Betriebsausgaben -

  • BFH, 07.07.2004 - XI R 10/03

    Änderung eines Steuerbescheids nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO

  • BFH, 06.07.2005 - XI R 47/04

    Häusliches Arbeitszimmer - Rechtsanwalt

  • BFH, 11.05.2005 - VI R 16/04

    Verpflegungsmehraufwendungen eines Arbeitnehmers - Berechnung der

  • BFH, 28.06.2006 - XI R 58/05

    Berücksichtigung des Freibetrags nach § 3 Nr. 9 EStG bei der ersten Teilzahlung

  • BFH, 09.07.2009 - VI R 21/08

    Tätigkeitsstätte beim Kunden des Arbeitgebers keine regelmäßige Arbeitsstätte

    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 1115 veröffentlichten Gründen ab.
  • FG Düsseldorf, 04.06.2009 - 11 K 4502/07

    Kosten für Fahrten zur Fahrzeugübernahme voll absetzbar

    Der Senat schließt sich dieser Auffassung an und folgt damit - zumindest in der hier vorliegenden Fallkonstellation - nicht dem gegenteiligen Standpunkt, wonach auch eine andere ortsfeste Einrichtung, die nicht dem Arbeitgeber zuzurechnen ist, regelmäßige Arbeitsstätte sein kann (vgl. Urteil des Niedersächsischen FG vom 24. Oktober 2007 12 K 611/04, EFG 2008, 1115, Rev. unter VI R 21/08; R 9.4 Abs. 3 Satz 1 der Lohnsteuerrichtlinien).
  • FG Münster, 19.01.2010 - 1 K 4306/07

    Besteuerung eines geldwerten Vorteils für die Nutzung eines Firmenfahrzeugs in

    Dieser Rechtsprechung hat sich die Finanzgerichtsrechtsprechung (vgl. nur Niedersächsisches FG, Urteil vom 24.10.2007, 12 K 611/04, EFG 2008, 1115) und auch der erkennende Senat angeschlossen.
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