Rechtsprechung
   FG München, 21.02.2008 - 9 K 2096/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,20474
FG München, 21.02.2008 - 9 K 2096/07 (https://dejure.org/2008,20474)
FG München, Entscheidung vom 21.02.2008 - 9 K 2096/07 (https://dejure.org/2008,20474)
FG München, Entscheidung vom 21. Februar 2008 - 9 K 2096/07 (https://dejure.org/2008,20474)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,20474) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Wirkung der Berechtigtenbestimmung durch das Vormundschaftsgericht gem. § 64 Abs. 2 Satz 3 EStG: keine Bindung bei vorrangig Berechtigten, Verhältnis vorrangig Berechtigter zu bestimmt Berechtigten im Monat des Eintritts der vorrangigen Berechtigung, Rückwirkung einer ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung des vorrangig Berechtigten im Rahmen der Kindergeldzahlung durch das Vormundschaftsgericht; Vorliegen eines örtlich gebundenen Zusammenlebens sowie Gewährung von Unterhalt und Fürsorge als Voraussetzung für die "Aufnahme eines Kindes in einen Haushalt"; ...

  • Judicialis

    EStG § 64 Abs. 2 S. 3; ; EStG § 64 Abs. 3 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirkung der Bestimmung des Kindergeldberechtigten durch das Vormundschaftsgericht; Vorrang der tatsächlichen Haushaltsaufnahme

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Wirkung der Bestimmung des Kindergeldberechtigten durch das Vormundschaftsgericht - Vorrang der tatsächlichen Haushaltsaufnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 1464
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 16.12.2003 - VIII R 76/99

    Kindergeld: Wechsel der Haushaltszugehörigkeit im laufenden Monat

    Auszug aus FG München, 21.02.2008 - 9 K 2096/07
    Eine Aufteilung des Kindergelds unter mehreren Personen ist unzulässig (BFH-Urteil vom 16. Dezember 2003 VIII R 76/99, BFH/NV 2004, 933; Seewald/Felix, Kindergeldrecht, Kommentar, § 64 EStG Rz. 14; Helmke/Bauer, Familienleistungsausgleich, Kommentar, Fach A. I. Kommentierung, § 64 EStG Rz. 7).

    Dies führt dazu, dass im Falle eines Wechsels der Haushaltszugehörigkeit eines Kindes während eines laufenden Monats, der Wechsel erst mit Wirkung ab dem Folgemonat zu berücksichtigen ist (BFH-Urteil vom 16. Dezember 2003 VIII R 76/99, BFH/NV 2004, 933).

  • BFH, 28.10.2004 - VIII B 253/04

    Unterhaltsrente; Zahlung von Kindergeld an nur einen Berechtigten

    Auszug aus FG München, 21.02.2008 - 9 K 2096/07
    Eine Unterhaltsrente im Sinne des § 64 Abs. 3 EStG setzt eine laufend wiederkehrende und gleichmäßige Geldleistung voraus (BFH-Urteil vom 28. Oktober 2004 VIII B 253/04, BFH/NV 2005, 346).
  • BFH, 12.04.2007 - III B 171/06

    NZB: Kindergeld, getrennt lebende Eltern, mehrfache Haushaltsaufnahme

    Auszug aus FG München, 21.02.2008 - 9 K 2096/07
    Ein Kind kann auch in mehrere Haushalte aufgenommen sein (BFH-Beschluss vom 12. April 2007 III B 171/6, BFH/NV 2007, 1310).
  • BFH, 14.11.2001 - X R 24/99

    Baukindergeld für behindertes Kind bei Heimunterbringung

    Auszug aus FG München, 21.02.2008 - 9 K 2096/07
    Zwar führt eine auswärtige Unterbringung nicht automatisch zur Beendigung einer bestehenden Haushaltsaufnahme (BFH-Urteile vom 14. November 2001 X R 24/99, BStBl II 2002, 244 undvom 16. Dezember 2003 VIII R 67/00, BFH/NV 2004, 934).
  • BFH, 19.10.2000 - VI B 68/99

    Aufnahme des Kindes in den Haushalt; Kindergeld

    Auszug aus FG München, 21.02.2008 - 9 K 2096/07
    Ob dem aufnehmenden Berechtigten das Sorgerecht für das Kind zusteht, ist nicht entscheidend (BFH-Urteil vom 19. Oktober 2000 VI B 68/99, BFH/NV 2001, 441).
  • BFH, 16.12.2003 - VIII R 67/00

    Kindergeld: mehrere Berechtigte

    Auszug aus FG München, 21.02.2008 - 9 K 2096/07
    Zwar führt eine auswärtige Unterbringung nicht automatisch zur Beendigung einer bestehenden Haushaltsaufnahme (BFH-Urteile vom 14. November 2001 X R 24/99, BStBl II 2002, 244 undvom 16. Dezember 2003 VIII R 67/00, BFH/NV 2004, 934).
  • BFH, 19.04.2012 - III R 42/10

    Rückwirkende Änderung einer Berechtigtenbestimmung - Grundsätzlich keine

    Der Senat schließt sich damit der höchstrichterlichen Sozialrechtsprechung an, die zur Regelung in § 3 Abs. 3 des Bundeskindergeldgesetzes a.F. ergangen ist (BSG-Urteil vom 28. Februar 1980  8b RKg 5/79, Sozialrecht 5870 § 3 Nr. 2, juris; gleicher Auffassung hinsichtlich der Rückwirkung einer vormundschaftsgerichtlichen Berechtigtenbestimmung Urteil des FG München vom 21. Februar 2008  9 K 2096/07, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2008, 1464).

    Auch dessen Entscheidung würde nur insoweit zurückwirken, als eine Bestimmung des Berechtigten bislang gefehlt hat (Urteil des FG München in EFG 2008, 1464; Beschluss des FG Baden-Württemberg vom 24. November 2008  4 K 1187/08, EFG 2009, 350).

  • OLG Celle, 14.05.2012 - 10 UF 94/11

    Bestimmen des Empfangsberechtigten des Kindergeldes analog § 64 Abs. 2 S. 2 bis 4

    Kommt es dort zu der Feststellung, daß die tatsächlichen Voraussetzungen für die Berechtigtenbestimmung nach § 64 Abs. 2, 3 bzw. Abs. 2 analog EStG nicht vorliegen, geht die familiengerichtliche Bestimmung ins Leere und ist der Auszahlungsempfänger nach den insofern vorrangigen steuerrechtlichen Regelungen zu bestimmen (vgl. FG München - Urteil vom 21. Februar 2008 - 9 K 2096/07 - EFG 2008, 1464 f = juris), werden die Voraussetzungen für die familiengerichtliche Bestimmung dagegen festgestellt, bleibt diese Bestimmung auch für die Familienkasse und die Finanzgerichte maßgeblich.

    Vielfach wird die Prüfung des nach steuerrechtlichen Maßstäben vorrangig Berechtigten auch für einzelne Zeitabschnitte zu abweichenden Ergebnissen führen (vgl. FG München - Urteil vom 21. Februar 2008 - 9 K 2096/07 - EFG 2008, 1464 ff. = juris).

  • BGH, 29.01.2014 - XII ZB 555/12

    Unterhaltssache: Wert des Beschwerdegegenstandes nach Ablehnung eines Antrags auf

    Das steht neben der generell geringen Bewertung des Streits durch den Gesetzgeber hinsichtlich des Gebührenwerts auch mit der wirtschaftlichen Bedeutung für den Antragsteller und auch mit der begrenzten Bindungswirkung einer solchen Entscheidung (vgl. FG München EFG 2008, 1464) im Einklang.
  • OLG Jena, 14.02.2013 - 2 WF 642/12

    Beschwerde im Verfahren auf Bestimmung des Kindergeldberechtigten: Mindestwert

    Die Familienkasse wäre an eine solche Bestimmung nicht gebunden, sondern hätte nach dem vorrangigen Obhutsprinzip selbst zu entscheiden (FG München, Urteil vom 21. Februar 2008, Az. 9 K 2096/07).

    Die Familienkasse wäre an eine solche Bestimmung nicht gebunden, sondern hätte nach dem vorrangigen Obhutsprinzip selbst zu entscheiden (FG München, Urteil vom 21. Februar 2008, Az. 9 K 2096/07).

  • OLG Nürnberg, 16.02.2011 - 7 WF 161/11

    Familiengerichtliche Bestimmung der Kindergeldbezugsberechtigung: Rechtsbehelf

    Die Familienkasse wäre an eine solche Bestimmung nicht gebunden, sondern hätte nach dem vorrangigen Obhutsprinzip selbst zu entscheiden (FG München, Urteil vom 21. Februar 2008, Az. 9 K 2096/07).
  • OLG München, 07.06.2011 - 33 UF 21/11

    Kindergeld: Bestimmung der Bezugsberechtigung durch das Familiengericht bei nicht

    Diese Behörde wäre an eine solche Bestimmung nicht gebunden, sondern hätte nach dem vorrangigen Obhutsprinzip selbst zu entscheiden (FG München Urteil vom 21. Februar 2008 - Az. 9 K 2096/07 = EFG 2008, 1464; OLG Nürnberg a.a.O.; Thüring. OLG a.a.O.).
  • OLG Jena, 05.05.2011 - 1 WF 87/11

    Kindergeld: Gerichtliche Bestimmung der Bezugsberechtigung bei strittiger Obhut

    Eine Berechtigtenbestimmung durch das Vormundschaftsgericht kann diesen Grundsatz nach der Systematik des § 64 EStG nicht verdrängen, da eine Bestimmung durch das Vormundschaftsgericht nur dann Wirkung entfalten kann, sofern sich nicht bereits die Bestimmung des vorrangig Berechtigten aus § 64 Abs. 2 Satz 1, Satz 2 und Abs. 3 Satz 1 bis 3 EStG ergibt (FG München, Urteil vom 21.02.2008, Az. 9 K 2096/07, Quelle: www.juris.de).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht