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   FG München, 16.07.2008 - 9 K 4042/06   

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https://dejure.org/2008,23316
FG München, 16.07.2008 - 9 K 4042/06 (https://dejure.org/2008,23316)
FG München, Entscheidung vom 16.07.2008 - 9 K 4042/06 (https://dejure.org/2008,23316)
FG München, Entscheidung vom 16. Juli 2008 - 9 K 4042/06 (https://dejure.org/2008,23316)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zeitpunkts der Entstehung eines Veräußerungsgewinns nach § 17 EStG: Übertragung der als Gegenleistung für die Übertragung von GmbH-Anteilen vereinbarten Aktien Monate nach dem Veräußerungszeitpunkt zu Zeiten gefallener Kurse, Kursveränderung kein rückwirkendes Ereignis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zeitpunkt des Entstehens eines Veräußerungsgewinns nach § 17 EStG; Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums steuerlich ausreichend; Berücksichtigung von Kursveränderungen; Verzugszinsen als Einkünfte aus Kapitalvermögen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zeitpunkt des Entstehens eines Veräußerungsgewinns nach § 17 EStG - Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums steuerlich ausreichend - Berücksichtigung von Kursveränderungen - Verzugszinsen als Einkünfte aus Kapitalvermögen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 1611
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • FG München, 06.07.2006 - 5 V 2015/06

    Berechnung des Veräußerungsgewinns bei Aktientausch

    Auszug aus FG München, 16.07.2008 - 9 K 4042/06
    Auch der Hinweis auf den Beschluss des Finanzgerichts (FG) München vom 6. Juli 2006 (5 V 2015/06) gehe insoweit fehl, da dort im Gegensatz zum Streitfall das wirtschaftliche Eigentum unstreitig übergegangen sei.

    Entsprechend dem Beschluss des 5. Senats des FG München vom 6. Juli 2006 (5 V 2015/06) in dem dieser Bedenken geäußert habe, ob er sich dieser Auffassung anschließen könne, da der Veräußerer durch die vertragliche Bindung ohne weitere salvatorische Klauseln das Risiko einer für ihn negativen Entwicklung des Kurswertes, aber auch die Chance eine Wertsteigerung der erworbenen Aktien übernommen habe, sei der Auffassung des BFH nicht zu folgen.

    Andernfalls würde sich - insoweit schließt sich der Senat der Auffassung des 5. Senats des FG München im Beschluss vom 6. Juli 2006 - 5 V 2015/06 an - in jedem Fall der Gegenleistung in Form von nicht bereits bei Vertragsschluss zu übergebenden Aktien - und damit auch im Streitfall - die gesetzliche Grundentscheidung der Gewinnermittlung zum Stichtag der Veräußerung regelmäßig in ihr Gegenteil verkehrt, nämlich in die Gewinnermittlung zum Zeitpunkt der Erlangung der Gesellschaftsanteile.

  • BFH, 19.07.1993 - GrS 2/92

    Nachträgliche Änderungen des Veräußerungspreises für die Veräußerung eines

    Auszug aus FG München, 16.07.2008 - 9 K 4042/06
    Würde man dennoch als maßgeblichen Übertragungszeitraum für § 17 EStG den 1. Januar 2002 ansehen wollen, führe in entsprechender Anwendung der Rechtsgrundsätze im Urteil des Großen Senats vom 19. Juli 1993 GrS 2/92 (Bundessteuerblatt - BStBl - II 1993, 897) jedenfalls die unstreitig zwischen dem 1. Januar 2002 und dem 3. Oktober 2002 für die übertragenen CDE-Anteile eingetretene Wertminderung zu einer nach § 175 AO zu berücksichtigenden Minderung des dann auf den 1. Januar 2002 festzustellenden Veräußerungsgewinns.

    Der Einwand der Kläger, eine derartige Unterscheidung sei dem Beschluss des Großen Senats vom 19. Juli 1993 GrS 2/92, BStBl II 1993, 897, nicht zu entnehmen und es sei daher nicht gerechtfertigt, die (teilweise) Nichteinbringlichkeit einer Kaufpreisforderung gegenüber der vorliegenden Verringerung der Sachgegenleistung unterschiedlich zu behandeln, geht ins Leere.

  • BFH, 07.07.1992 - VIII R 54/88

    Zurechnung einer wesentlichen Beteiligung (§ 17 EStG )

    Auszug aus FG München, 16.07.2008 - 9 K 4042/06
    Dabei sind alle Umstände, die den Preis beeinflussen, zu berücksichtigen, nicht aber ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse (BFH-Urteile vom 7. Juli 1992 VIII R 54/88, BStBl II 1993, 331 und vom 17. Oktober 1974 IV R 223/72, BStBl II 1975, 58).

    Im Rahmen des § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO kommt es - entgegen der Ansicht der Kläger - nicht auf die Beschränkungen der Verfügungsmacht des Erwerbers, sondern auf die dem Kläger verbliebene Verfügungsmacht an (vgl. BFH-Urteil vom 7. Juli 1992 VIII R 54/88, BStBl II 1993, 331; vgl. auch Schmidt/Weber-Grellet, EStG, 27. Aufl. § 17 Rz. 98).

  • BFH, 27.06.2006 - IX R 47/04

    Rückabwicklung eines Anschaffungsgeschäfts kein steuerpflichtiges

    Auszug aus FG München, 16.07.2008 - 9 K 4042/06
    Steuerrechtlich ist die Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums gemäß § 39 AO ausreichend (vgl. auch BFH-Urteil vom 27. Juni 2006 IX R 47/04, BFH/NV 2006, 2174; Schmidt-Weber-Grellet, a.a.O., Rz. 97).
  • BFH, 12.10.2005 - VIII R 66/03

    Grundstücksveräußerung im Zusammenhang mit einer Betriebsaufgabe und späterer

    Auszug aus FG München, 16.07.2008 - 9 K 4042/06
    Nach den Vorstellungen des Gesetzgebers solle jedoch nur der tatsächlich erzielte Veräußerungsgewinn der Besteuerung unterworfen werden (vgl. zu § 16 EStG BFH-Urteil vom 12.10.2005 VIII R 66/03, BStBl II 2006, 307 m.w.N.).
  • BFH, 07.03.1995 - VIII R 29/93

    Zum Veräußerungspreis i. S. von § 17 Abs. 2 EStG gehört auch der wirtschaftliche

    Auszug aus FG München, 16.07.2008 - 9 K 4042/06
    Dies ist - wie das FA zu Recht feststellt - regelmäßig der Zeitpunkt der Veräußerung, d.h. der Zeitpunkt, zu dem das rechtliche oder zumindest wirtschaftliche Eigentum an den veräußerten Anteilen auf den Erwerber übergegangen ist (BFH-Urteil vom 7. März 1995 VIII R 29/93, BStBl II 1995, 693).
  • BFH, 18.05.2005 - VIII R 34/01

    Einkommenssteuerrechtliche Einordnung einer atypisch stillen Unterbeteiligung an

    Auszug aus FG München, 16.07.2008 - 9 K 4042/06
    Der Übergang der wirtschaftlichen Inhaberschaft an Kapitalgesellschaftsanteilen setzt nach ständiger Rechtsprechung des BFH voraus, dass der Berechtigte alle mit der Beteiligung verbundenen wesentlichen Rechte ausüben kann, also neben dem Gewinnbezugsrecht und der Teilhabe an Wertveränderungen der Anteile alle Verwaltungsrechte einschließlich des Stimmrechts (BFH-Urteil vom 18. Mai 2005 VIII R 34/01, BStBl II 2005, 857).
  • BFH, 17.10.1974 - IV R 223/72

    Tausch einer wesentlichen Beteiligung im Sinne des § 17 EStG gegen Anteile an

    Auszug aus FG München, 16.07.2008 - 9 K 4042/06
    Dabei sind alle Umstände, die den Preis beeinflussen, zu berücksichtigen, nicht aber ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse (BFH-Urteile vom 7. Juli 1992 VIII R 54/88, BStBl II 1993, 331 und vom 17. Oktober 1974 IV R 223/72, BStBl II 1975, 58).
  • BFH, 13.10.2015 - IX R 43/14

    Gewinn aus der Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen - Aktientausch -

    Wertveränderungen der Gegenleistung vollzögen sich jedoch außerhalb des Vertrags und beeinflussten den Anspruch auf die Gegenleistung nicht (FG München, Urteil vom 16. Juli 2008  9 K 4042/06, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2008, 1611 - mit anderer Begründung bestätigt durch BFH-Urteil vom 25. August 2009 IX R 41/08, nicht amtlich veröffentlicht, juris; so auch die Vorinstanz).

    Darin liegt keine unzulässige Durchbrechung des Grundsatzes, wonach es für die Bewertung auf den Zeitpunkt der Entstehung des Veräußerungsgewinns ankommt (so aber FG München in EFG 2008, 1611).

  • BFH, 25.08.2009 - IX R 41/08

    Anzusetzende Gegenleistung i.H.d. vertraglich bestimmbaren Kaufpreises trotz

    Das FG entschied mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 1611 veröffentlichten Urteil, dass der Veräußerungsgewinn am 1. Januar des Streitjahres entstanden sei und seine Höhe auf der Grundlage des Werts der übertragenen Wirtschaftsgüter zu diesem Zeitpunkt zu berechnen sei.
  • FG Hamburg, 21.02.2013 - 3 K 69/12

    Einkommensteuer: Abgrenzung zwischen Zinsen und Veräußerungsentgelt bei der

    Dagegen sind Zinsen auf eine gestundete Kaufpreisforderung für einen Anteil i. S. des § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 1 EStG und nicht Teil des Veräußerungspreises (FG München, Urteil vom 16.07.2008 9 K 4042/06, EFG 2008, 1611, für Verzugszinsen; Weber-Grellet in Schmidt, EStG, 31. Aufl., § 17 Rz. 136; Hörger in Littmann/Bitz/Pust, EStG, § 17 Rz. 274; Eilers/R. Schmidt in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG/KStG, § 17 EStG Rz. 181).
  • FG Düsseldorf, 07.07.2010 - 7 K 3879/08

    Anteilsveräußerung gegen Kaufpreisraten in Fremdwährung; Anteilsveräußerung;

    Nach Ansicht des FG-München (vgl. Urteil vom 16.07.2008 9 K 4042/06, EFG 2008, 1611) ist der Beschluss des Großen Senates vom GrS 2/92 (a.a. O) vor dem Hintergrund einer Vertragsänderung aufgrund einer Leistungsstörung zu sehen.
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