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   FG Schleswig-Holstein, 22.05.2008 - 1 K 50267/03   

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https://dejure.org/2008,8704
FG Schleswig-Holstein, 22.05.2008 - 1 K 50267/03 (https://dejure.org/2008,8704)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22.05.2008 - 1 K 50267/03 (https://dejure.org/2008,8704)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22. Mai 2008 - 1 K 50267/03 (https://dejure.org/2008,8704)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überschreitung der Grenze von der privaten Vermögensverwaltung zum Gewerbebetrieb; Ausnutzung substantieller Vermögenswerte durch Umschichtung gegenüber der Nutzung von Grundbesitz im Sinne einer Fruchtziehung aus zu erhaltenden Substanzwerten; Überschreitung der ...

  • Judicialis

    EStG § 15 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 15 Abs. 2
    Gewerblicher Grundstückshandel und Objektbegriff

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Gewerblicher Grundstückshandel und Objektbegriff

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 1723
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 14.01.1998 - X R 1/96

    Bau und Verkauf eines Mehrfamilienhauses

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 22.05.2008 - 1 K 50267/03
    Für eine solche, an den wirtschaftlichen Gegebenheiten orientierte Auslegung des Objektbegriffs spricht auch der Gleichbehandlungsgrundsatz, welcher eine gleichmäßige Besteuerung von der realisierten Wertschöpfung her vergleichbarer Sachverhalte gebietet (vgl. BFH, Urteil vom 14. Januar 1998 X R 1/96, BStBl II 1998, 346; Finanzgericht München, Gerichtsbescheid vom 25. Oktober 2007 5 K 981/05, DStZ 2008, 159).

    Beträgt der Zeitabstand weniger als ein Jahr ist "ohne weiteres davon auszugehen", dass zumindest auch die Ausnutzung des Vermögenwertes selbst in Erwägung gezogen war (vgl. BFH, BStBl II 1998, 346 unter II. Ziffer 7 mit weiteren Nachweisen).

  • BFH, 03.07.1995 - GrS 1/93

    Gewerblicher Grundstückshandel des Gesellschafters einer GbR

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 22.05.2008 - 1 K 50267/03
    Nach ständiger Rechtsprechung wird die Grenze von der privaten Vermögensverwaltung zum Gewerbebetrieb überschritten, wenn bei Vorliegen der in § 15 Abs. 2 EStG genannten Voraussetzungen nach dem Gesamtbild der Betätigung und unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung die Ausnutzung substantieller Vermögenswerte durch Umschichtung gegenüber der Nutzung von Grundbesitz im Sinne einer Fruchtziehung aus zu erhaltenden Substanzwerten (z.B. durch Selbstnutzung oder Vermietung) entscheidend in den Vordergrund tritt (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 3. Juli 1995 GrS 1/93, BStBl II 1995, 617).
  • BFH, 03.08.2004 - X R 40/03

    Gewerblicher Grundstückshandel: Drei-Objekt-Grenze, Objektbegriff,

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 22.05.2008 - 1 K 50267/03
    Der 10. Senat des BFH hat hierzu mit Urteil vom 3. August 2004 X R 40/03, BStBl II 2005, 35 ausgeführt, dass sich die Objektzählung nicht ausschließlich am Grundstücksbegriff des Bürgerlichen Gesetzbuchs orientiere und auch Mehrfamilienhäuser Objekte sein können.
  • BFH, 09.12.2002 - VIII R 40/01

    Gewerblicher Grundstückshandel bei nur einem Verkaufsgeschäft

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 22.05.2008 - 1 K 50267/03
    Der Drei-Objekt-Grenze bedarf es z.B. nicht, wenn aufgrund objektiver Umstände feststeht, dass der Grundbesitz mit der unbedingten Absicht erworben oder bebaut worden ist, ihn innerhalb kurzer Zeit zu verkaufen (BFH, Urteile vom 18. September 2002 X R 183/96, BStBl II 2003, 238 undvom 9. Dezember 2002 VIII R 40/01, BStBl II 2003, 294).
  • BFH, 25.05.2007 - XI B 187/06

    Häuserzeile auf ungeteiltem Grundstück nur ein Objekt im Sinne der

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 22.05.2008 - 1 K 50267/03
    Allerdings wird vom 9. und 11. Senat des BFH die Auffassung vertreten, dass es in der Objektfrage allein auf die sachenrechtliche Betrachtungsweise bzw. die rechtliche Selbständigkeit des Verkaufsgegenstandes ankomme (vgl. hierzu BFH, Urteil vom 14. Oktober 2003 IX R 56/99, BStBl II 2004, 227 und BFH, Beschluss vom 25. Mai 2007 XI B 187/06 - [...]).
  • BFH, 04.07.2002 - VIII B 72/02

    AdV; Grundlagenbescheid; Sicherheitsleistung; gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 22.05.2008 - 1 K 50267/03
    Dem Antrag der Gesellschafterin A auf vorläufigen Rechtsschutz gemäß § 69 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) ist in der Beschwerdeinstanz durch Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 4. Juli 2002 VIII B 72/02 stattgegeben worden.
  • BFH, 18.09.2002 - X R 183/96

    Gewerblicher Grundstückshandel in Errichtungsfällen

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 22.05.2008 - 1 K 50267/03
    Der Drei-Objekt-Grenze bedarf es z.B. nicht, wenn aufgrund objektiver Umstände feststeht, dass der Grundbesitz mit der unbedingten Absicht erworben oder bebaut worden ist, ihn innerhalb kurzer Zeit zu verkaufen (BFH, Urteile vom 18. September 2002 X R 183/96, BStBl II 2003, 238 undvom 9. Dezember 2002 VIII R 40/01, BStBl II 2003, 294).
  • BFH, 01.12.2005 - IV R 65/04

    Gewerblicher Grundstückshandel: Nachhaltigkeit in "Ein-Objekt-Fällen", Verkauf

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 22.05.2008 - 1 K 50267/03
    In derartigen Fällen wird der Veräußerer - sofern er das Grundstück für den Erwerber bebaut - wie ein Bauunternehmer, Generalübernehmer oder Baubetreuer und damit gewerblich tätig (BFH, Urteil vom 1. Dezember 2005 IV R 65/04, BStBl II 2006, 259).
  • BFH, 10.12.2001 - GrS 1/98

    gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 22.05.2008 - 1 K 50267/03
    Zur Konkretisierung dieser Unterscheidung im Bereich des gewerblichen Grundstückshandels hat der BFH die sog. Drei-Objekt-Grenze eingeführt, welche durch Beschluss des Großen Senats des BFH vom 10. Dezember 2001 GrS 1/98, BStBl II 2002, 291 im Grundsatz auch für Bebauungsfälle bestätigt wurde.
  • FG München, 25.10.2007 - 5 K 981/05

    Vorliegen eines gewerblichen Grundstückshandels bei Veräußerung zweier Objekte

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 22.05.2008 - 1 K 50267/03
    Für eine solche, an den wirtschaftlichen Gegebenheiten orientierte Auslegung des Objektbegriffs spricht auch der Gleichbehandlungsgrundsatz, welcher eine gleichmäßige Besteuerung von der realisierten Wertschöpfung her vergleichbarer Sachverhalte gebietet (vgl. BFH, Urteil vom 14. Januar 1998 X R 1/96, BStBl II 1998, 346; Finanzgericht München, Gerichtsbescheid vom 25. Oktober 2007 5 K 981/05, DStZ 2008, 159).
  • BFH, 14.10.2003 - IX R 56/99

    Gewerblicher Grundstückshandel beim Verkauf von Doppelhaushälften

  • BFH, 05.05.2011 - IV R 34/08

    Gewerblicher Grundstückshandel; ungeteiltes Grundstück mit fünf

    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 1723 veröffentlicht.
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