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   FG Berlin-Brandenburg, 06.11.2007 - 13 V 13146/07   

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https://dejure.org/2007,5817
FG Berlin-Brandenburg, 06.11.2007 - 13 V 13146/07 (https://dejure.org/2007,5817)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06.11.2007 - 13 V 13146/07 (https://dejure.org/2007,5817)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06. November 2007 - 13 V 13146/07 (https://dejure.org/2007,5817)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsschutz gegen die Ablehnung der Eintragung eines Freibetrags für die Nutzung eines häuslichen Arbeitszimmers auf der Lohnsteuerkarte; Voraussetzungen eines Werbungskostenabzugs für ein Arbeitszimmer; Differenzierung nach dem Mittelpunkt der erwerbswirtschaftlichen ...

  • Judicialis

    EStG § 9a S. 1 Nr. 1a; ; EStG § 39a Abs. 2 S. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit von § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG 2007; Eintragung eines Freibetrags für die Nutzung eines häuslichen Arbeitszimmers auf der Lohnsteuerkarte 2007

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verfassungsmäßigkeit von § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG 2007 - Eintragung eines Freibetrags für die Nutzung eines häuslichen Arbeitszimmers auf der Lohnsteuerkarte 2007

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • 123recht.net (Rechtsprechungsübersicht)

    Kosten für Arbeitszimmer bald wieder absetzbar!?

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 367
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 23.08.2007 - VI B 42/07

    Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ("Pendlerpauschale") -

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 06.11.2007 - 13 V 13146/07
    Allerdings stimme er, der Antragsgegner, unter Hinweis auf den Beschluss des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 23. August 2007 (VI B 42/07) und der hierzu ergangenen Verwaltungsanweisung einer Anerkennung der Fahrtkosten des Antragstellers in Höhe von EUR 828 im Rahmen der Aussetzung der Vollziehung der Ablehnung der Eintragung eines Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte 2007 zu.

    Insbesondere stellt die Ablehnung der Eintragung eines Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte einen vollziehbaren Verwaltungsakt dar, gegen den vorläufiger Rechtsschutz im Wege eines Antrags auf Aussetzung der Vollziehung (§ 69 Abs. 3 Finanzgerichtsordnung -FGO-) statthaft ist (BFH, Beschluss vom 23. August 2007 - VI B 42/07, BFH/NV 2007, 1998 m.w.N.).

    Aufgrund des Arbeitnehmer-Pauschbetrags in Höhe von EUR 920 nach § 9a Satz 1 Nr. 1a EStG 2007 und der Antragsgrenze in Höhe von EUR 600 nach § 39a Abs. 2 Satz 4 EStG 2007 käme es nur dann zur Eintragung eines Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte, wenn neben den Aufwendungen für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte in Höhe von EUR 828 (vgl. hierzu BFH, Beschluss vom 23. August 2007 - VI B 42/07, BFH/NV 2007, 1998) mindestens EUR 693 als Werbungskosten für ein häusliches Arbeitszimmer anzuerkennen sind.

  • BVerfG, 07.12.1999 - 2 BvR 301/98

    Häusliches Arbeitszimmer

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 06.11.2007 - 13 V 13146/07
    Auch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts -BVerfG- vom 7. Dezember 1999 (2 BvR 301/98) stehe dem nicht entgegen, da das Bundesverfassungsgericht nur die Differenzierung zwischen einem beschränkten und einem unbeschränkten Abzug von Aufwendungen für ein Arbeitszimmer als verfassungsgemäß anerkannt habe, nicht aber eine völlige Versagung des Werbungskostenabzugs.

    Die Differenzierung nach dem Mittelpunkt der erwerbswirtschaftlichen Tätigkeit -und damit nach der Erforderlichkeit der Aufwendungen -ist nach dem Urteil des BVerfG vom 7. Dezember 1999 (2 BvR 301/98, BStBl II 2000, 162) sachgerecht, um die Erwerbs- von der Privatsphäre abzugrenzen.

  • BFH, 21.11.1997 - VI R 4/97

    Abzugsbeschränkungen beim häuslichen Arbeitszimmer

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 06.11.2007 - 13 V 13146/07
    Einzig der regelmäßige Augenschein in den Wohnräumen (§ 98 f. Abgabenordnung -AO-) ohne vorherige Benachrichtigung (vgl. § 197 Abs. 1 S. 1 AO) könnte im Einzelfall zur Aufklärung verhelfen (vgl. auch BFH, Urteil vom 27. September 1996 - VI R 47/96, BStBl II 1997, 68 und BFH, Urteil vom 21. November 1997 - VI R 4/97, BStBl II 1998, 351).

    Denn letztlich geht es bei § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG 2007 nur um die Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für ein Arbeitszimmer und dessen Ausstattung, nicht aber um die Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für Arbeitsmittel (einschließlich der Aufwendungen für arbeitsbedingtes Mobiliar, z.B. für ein Bücherregal), die nach § 9 Abs. 1 Nr. 6 EStG 2007 weiter voll abzugsfähig bleiben (vgl. BFH, Urteil vom 21. November 1997 - VI R 4/97, BStBl II 1998, 351).

  • BFH, 17.05.2005 - I B 108/04

    Haftungsbescheid; AdV wegen mangelnden Steuerabzugs für künstlerische

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 06.11.2007 - 13 V 13146/07
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts bestehen, wenn und soweit bei summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage aufgrund der präsenten Beweismittel, des unstreitigen Sachverhalts und der gerichtsbekannten Tatsachen erkennbar wird, dass aus gewichtigen Gründen Unklarheit in der Beurteilung von Tatfragen oder Unsicherheit oder Unentschiedenheit in der Beurteilung von Rechtsfragen besteht und sich bei abschließender Klärung dieser Fragen der Verwaltungsakt als rechtswidrig erweisen könnte (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH, Beschluss vom 17. Mai 2005 - I B 108/04, BFH/NV 2005, 1778).
  • BVerfG, 04.12.2002 - 2 BvR 400/98

    Doppelte Haushaltsführung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 06.11.2007 - 13 V 13146/07
    Etwas anderes folgt auch nicht aus den Beschluss des BVerfG vom 4. Dezember 2002 (2 BvR 400/98 und 2 BvR 1735/00, BStBl II 2003, 534) zur Verfassungswidrigkeit der zeitlichen Begrenzung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Mehraufwendungen für die doppelte Haushaltsführung.
  • BFH, 27.09.1996 - VI R 47/96

    Die Begrenzung des Werbungskostenabzugs für ein häusliches Arbeitszimmer ist

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 06.11.2007 - 13 V 13146/07
    Einzig der regelmäßige Augenschein in den Wohnräumen (§ 98 f. Abgabenordnung -AO-) ohne vorherige Benachrichtigung (vgl. § 197 Abs. 1 S. 1 AO) könnte im Einzelfall zur Aufklärung verhelfen (vgl. auch BFH, Urteil vom 27. September 1996 - VI R 47/96, BStBl II 1997, 68 und BFH, Urteil vom 21. November 1997 - VI R 4/97, BStBl II 1998, 351).
  • BFH, 25.08.2009 - VI B 69/09

    Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots für häusliche

    Dagegen haben --ebenfalls in Verfahren der Lohnsteuer-Ermäßigung-- das FG Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 6. November 2007 13 V 13146/07) und das FG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 17. Februar 2009 3 K 1132/07) das weitgehende Abzugsverbot von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer durch das Steueränderungsgesetz 2007 als (noch) mit dem Grundgesetz vereinbar beurteilt.
  • FG Münster, 08.05.2009 - 1 K 2872/08

    Beschränkte Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für Arbeitszimmer teilweise

    Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hatte bereits am 6. November 2007 in einem ADV-Verfahren (13 V 13146/07, EFG 2008, 367) keine ernsthaften Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit von § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG i.d.F. StÄndG 2007 geäußert.
  • FG Rheinland-Pfalz, 17.02.2009 - 3 K 1132/07

    Neuregelung bzgl. Aufwendungenfür Arbeitszimmer verfassungsmäßig

    Die hierfür getätigten Aufwendungen stellen aber jedenfalls - anders als etwa die Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und für Arbeitsmittel - keine unausweichlichen Ausgaben dar (wie hier FG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 06.11.2007 13 V 13146/07, EFG 2008, 367 ; a.A. Heinicke in Schmidt, EStG , Kommentar, 27. Aufl. 2008, § 4 Rdnr. 521, 590; Wesselbaum-Neugebauer, Streitfragen beim häuslichen Arbeitszimmer auch und erst recht nach dem StÄndG 2007, FR 2007, 416; vgl. auch Brandt, Stellungnahme zur Sachverständigenanhörung durch den Finanzausschuss des Deutschen Bundestages zum Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2007, Bl. 25 ff. PA; Bund Deutscher Finanzrichter und Finanzrichterinnen, öffentliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD 'Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2007'; Bl. 41 ff. PA; Prof. Lang, Stellungnahme für die öffentliche Anhörung vor dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages am 1. Juni 2006, Bl. 49 ff. PA).
  • FG Niedersachsen, 02.06.2009 - 7 V 76/09

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Eintragung höherer Freibeträge auf den

    Der erkennende Senat folgt nicht der Auffassung des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 6.11.2007 13 V 13146/07, EFG 2008, 367), nach der (mit Blick auf BVerfGE 101, 297) der verfassungsgerichtliche Gesichtspunkt "einer fehlenden Nachprüfbarkeit der Abgrenzung von Erwerbs- und Privatsphäre" auch eine vollständige Versagung des Werbungskostenabzugs decke und nach der grundsätzlich "die räumliche Trennung des Arbeitszimmers vom privaten Bereich" keinen zwangsläufigen, pflichtbestimmten Aufwand darstelle.
  • FG Düsseldorf, 21.08.2009 - 11 V 2481/09

    Voraussetzungen der Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für ein häusliches

    Der Senat folgt damit insbesondere nicht den gegenteiligen Entscheidungen des FG Berlin- Brandenburg (Beschluss vom 6. November 2007 13 V 13146/07, EFG 2008, 367, rkr.) sowie des FG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 17. Februar 2009 3 K 1132/07, EFG 2009, 651, Rev. unter VI R 13/09).
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