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   FG Münster, 25.10.2007 - 3 K 4323/05 Erb   

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https://dejure.org/2007,7649
FG Münster, 25.10.2007 - 3 K 4323/05 Erb (https://dejure.org/2007,7649)
FG Münster, Entscheidung vom 25.10.2007 - 3 K 4323/05 Erb (https://dejure.org/2007,7649)
FG Münster, Entscheidung vom 25. Oktober 2007 - 3 K 4323/05 Erb (https://dejure.org/2007,7649)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Gewährung des Betriebsvermögensfreibetrages gem. § 13a Erbschaftsteuergesetz (ErbStG); Zulässigkeit der Einordnung der von einem Maler geschaffenen Werke als Betriebsvermögen; Frage einer Begünstigung auch des freiberuflichen Vermögens; Voraussetzungen für das ...

  • Judicialis

    ErbStG § 13a Abs. 1 Nr. 1; ; ErbStG § 13a Abs. 4 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ErbStG § 13a
    Freibetrag für Betriebsvermögen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Erbschaftsteuer - Freibetrag für Betriebsvermögen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Betriebsvermögensfreibetrag auch für freiberufliches Vermögen eines Kunstmalers

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Betriebsvermögen - § 13a ErbStG: Erbe muss kein Künstler sein

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 398
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 29.04.1993 - IV R 16/92

    Nachträgliche Einkünfte aus künstlerischer Tätigkeit, wenn Erbin eines

    Auszug aus FG Münster, 25.10.2007 - 3 K 4323/05
    Den entsprechenden Ausführungen im Urteil des BFH vom 29.04.1993 (IV R 16/92, BStBl. II 1993, 716) schließt der Senat sich auch für den vorliegenden Fall an.

    Gegen die zwangsweise Veräußerung bzw. Aufgabe sprechen die o. g. Ausführungen des BFH im Urteil vom 29.04.1993 (a.a.O.).

  • BFH, 27.05.2009 - II R 53/07

    Freibetrag nach § 13a ErbStG für Betriebsvermögen eines freiberuflichen

    Das Finanzgericht (FG) hat der Klage mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 398 veröffentlichten Urteil stattgegeben.
  • BFH, 08.04.2011 - VIII B 116/10

    Betriebsaufspaltung - Verpachtung von Mandantenstamm

    Auch das vom Kläger angeführte Urteil des FG Münster (Urteil vom 25. Oktober 2007  3 K 4323/05 Erb), nachfolgend BFH-Urteil vom 27. Mai 2009 II R 53/07 (BFHE 225, 493, BStBl II 2009, 852) betrifft eine andere Frage.
  • FG Köln, 18.12.2008 - 9 K 2414/08

    Anspruch eines Minderjährigen auf Gewährung eines Betriebsvermögensfreibetrags

    Aus dem Gesamtzusammenhang der Regelung, insbesondere der Erwähnung der freiberuflichen Mitunternehmerschaften (Anteile an Gesellschaften i.S. des § 18 Abs. 4 EStG), und aus der bewertungsrechtlichen Gleichsetzung der Gewerbetriebe mit der Ausübung freier Berufe (§ 96 BewG) ergibt sich jedoch nach einhelliger, sowohl vom Beklagten als auch vom erkennenden Senat geteilter Auffassung, dass sich die steuerlichen Vergünstigungen des § 13a Abs. 1 und 2 ErbStG auch auf das Betriebsvermögen einer freiberuflichen Einzelunternehmung erstrecken (vgl. hierzu R 51 Abs. 1 Satz 2 ErbStR 2003, BFH-Vorlagebeschluss zum EuGH vom 11. April 2006 II R 35/05, BFHE 213, 110, BStBl II 2006, 627, 630 zu III. 3 b, FG Hamburg, Urteil vom 4. September 2007 3 K 91/06, EFG 2008, 700 ff, m.w.N., FG Nürnberg, Urteil vom 14. Mai 1998 IV 92/97, EFG 1998, 1420, FG Münster, Urteil vom 25. Oktober 2007 3 K 4323/05 Erb, Umsatz- und Verkehrsteuer-Rundschau - UVR 2008, 42, Meincke, ErbStG, Kommentar, 14. Auflage, § 13a Rz. 18, Kapp/Ebeling, ErbStG, Kommentar, § 13a Rz. 30, Christoffel in Christoffel/Geckle/Pahlke, ErbStG, Kommentar, 1. Auflage, § 13a Rz. 97, Jülicher in Troll/Gebel/Jülicher, ErbStG, Kommentar, § 13a Rz. 264, Moench/Weinmann, ErbStG, Kommentar, § 13a Rz. 108, u.a.m.).
  • FG Hamburg, 02.11.2015 - 3 K 225/14

    Finanzgerichtsordnung/Zivilprozessordnung: Richterablehnung nach Einlassung,

    b) Davon abgesehen ließe sich selbst in Fällen möglicher Verfahrensverstöße oder Hinweispflichtfehler aus diesen eine Befangenheitsbesorgnis nicht schon bei sachlicher Prozessführung herleiten (vgl. FG Hamburg, Beschlüsse vom 22.05.2014 3 K 207/13, Juris; vom 11.03.2011 3 V 15/11, Juris; vom 02.10.2007 3 K 17/07, EFG 2008, 398); sondern nur bei - hier weder behaupteten noch ersichtlichen - zusätzlichen Anhaltspunkten für eine Willkür oder unsachliche Einstellung des Richters (BFH-Beschlüsse vom 21.11.1991 VII B 53-54/91, BFH/NV 1992, 526, vom 05.09.1989 VII B 65/89, BFH/NV 1990, 310).
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