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   FG Berlin-Brandenburg, 16.01.2008 - 12 K 8354/03 B   

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https://dejure.org/2008,14651
FG Berlin-Brandenburg, 16.01.2008 - 12 K 8354/03 B (https://dejure.org/2008,14651)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16.01.2008 - 12 K 8354/03 B (https://dejure.org/2008,14651)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16. Januar 2008 - 12 K 8354/03 B (https://dejure.org/2008,14651)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erhöhung des Einkommens um eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA); Voraussetzungen für das Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung; Vereinbarung einer Abfindungszahlung für die Aufgabe der Geschäftsführerposition bei gleichzeitiger Veräußerung der Geschäftsanteile ...

  • Judicialis

    EStG § 4 Abs. 1; ; KStG § 8 Abs. 3 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vereinbarung einer überhöhten Abfindungszahlung für die Aufgabe der Geschäftsführerposition bei gleichzeitiger Veräußerung der Geschäftsanteile an der GmbH zum Nennwert als Gestaltungsmissbrauch; Schätzung des Werts der GmbH-Anteile nach dem Stuttgarten Verfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Vereinbarung einer überhöhten Abfindungszahlung für die Aufgabe der Geschäftsführerposition bei gleichzeitiger Veräußerung der Geschäftsanteile an der GmbH zum Nennwert als Gestaltungsmissbrauch - Schätzung des Werts der GmbH-Anteile nach dem Stuttgarten Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 719
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 28.01.2004 - I R 87/02

    VGA bei Betrieb gewerblicher Art

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 16.01.2008 - 12 K 8354/03
    Für den größten Teil der entschiedenen Fälle hat der BFH die Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis angenommen, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte (BFH, Urteil vom 28. Januar 2004, I R 87/02, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -BFH/NV- 2004, 736, unter II.1. der Gründe).
  • BFH, 28.02.1990 - I R 83/87

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei zinsloser Darlehensgewährung an Gesellschafter,

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 16.01.2008 - 12 K 8354/03
    Die Beherrschung der Klägerin durch die jeweils zu 50 v.H. beteiligten Herren R. und J. resultiert aus dem Umstand, dass sie zusammen alle Anteile an der Klägerin besaßen und bezüglich der mit der Klägerin abgeschlossenen Geschäftsführeranstellungsverträge gleichgerichtete Interessen verfolgten (vgl. zur Beherrschung im Falle von Minderheitsgesellschaftern, die sämtliche Anteile an der Kapitalgesellschaft halten: BFH, Urteil vom 28. Februar 1990, I R 83/87, BStBl II 1990, 649 unter II.4. m.w.N.).
  • BFH, 19.08.1999 - I R 77/96

    Gestaltungsmißbrauch beim Schütt-aus-Hol-zurück-Verfahren

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 16.01.2008 - 12 K 8354/03
    Ein Missbrauch in diesem Sinne liegt nach ständiger Rechtsprechung des BFH vor, wenn eine Gestaltung gewählt wird, die zur Erreichung des erstrebten wirtschaftlichen Ziels unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche außersteuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist (vgl. BFH, Urteil vom 19. August 1999, I R 77/96, BStBl II 2001, 43 unter II. 1. a) der Gründe, m.w.N.).
  • BFH, 09.07.2003 - I R 36/02

    VGA: Tantiemezahlungen an Gesellschafter-Geschäftsführer

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 16.01.2008 - 12 K 8354/03
    Ist der begünstigte Gesellschafter-Geschäftsführer ein sog. beherrschender Gesellschafter, kann die Vermögensminderung auch dann ihre Ursache im Gesellschaftsverhältnis haben, wenn der Leistung an ihn keine klare und im Vorhinein abgeschlossene Vereinbarung zu Grunde liegt (BFH, Urteil vom 9. Juli 2003, I R 36/02, BFH/NV 2004, 88).
  • BFH, 31.05.2001 - IX R 78/98

    Fremdvergleich bei Verträgen zwischen nahen Angehörigen

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 16.01.2008 - 12 K 8354/03
    So habe der Bundesfinanzhof -BFH- im Urteil vom 31. Mai 2001 (IX R 78/98 (V), Bundessteuerblatt -BStBl- II 2001, 756) festgestellt, dass die Grundsätze des so genannten Fremdvergleichs es nicht rechtfertigten, anstelle der im Vertrag tatsächlich vereinbarten Leistung der Besteuerung eine höhere Gegenleistung unter Hinweis darauf zugrunde zu legen, dass eine solche unter fremden Dritten gefordert (und erbracht) worden wäre.
  • BFH, 27.08.2014 - II R 44/13

    Steuerliche Folgen des verbilligten Verkaufs eines Grundstücks einer GmbH an

    Diese Beurteilung liegt auch dem vom FA angeführten Urteil des FG Berlin-Brandenburg vom 16. Januar 2008  12 K 8354/03 B (EFG 2008, 719) zugrunde.
  • BFH, 12.05.2009 - I B 112/08

    Darlegung von mangelhafter Sachaufklärung und Divergenz

    Hinsichtlich der Beurteilung der Zahlungen an A als vGA macht die Klägerin eine Divergenz des FG-Urteils zum Urteil des FG Berlin-Brandenburg vom 16. Januar 2008 12 K 8354/03 B (Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 719) geltend (Zulassungsgrund der Erforderlichkeit einer Entscheidung des BFH zur Sicherung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung, § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO).
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