Rechtsprechung
FG Rheinland-Pfalz, 30.04.2007 - 5 K 2884/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Steuerbarkeit von Einkünften für eine Tätigkeit beim Bulgarischen Rechnungshof nach der inländischen Einkommenbesteuerung; Kompensation der Aufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung; Anwendbarkeit des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der ...
- Judicialis
EStG § 1 Abs. 1; ; EStG § ... 18; ; EStG § 19; ; EStG i.d.F.1998 § 22 Nr. 1 S. 3 b); ; DBA Bulgarien Art. 13; ; DBA Bulgarien Art. 14; ; Rahmenabkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Bulgarien über Technische Zusammenarbeit vom 27. März 1997 Art. 8 Abs. 3 a; ; GG Art. 3 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zuschüsse des Centrums für internationale Migration und Entwicklung - CIM - [= Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit - GTZ - und der Zentralstelle für Arbeitsvermittlung - ZAV] an in Bulgarien tätige sog. Integrierte Fachkräfte ...
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Zuschüsse des Centrums für internationale Migration und Entwicklung - CIM - (= Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit - GTZ - und der Zentralstelle für Arbeitsvermittlung - ZAV) an in Bulgarien tätige sog. Integrierte Fachkräfte ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 30.04.2007 - 5 K 2884/03
- BFH, 04.11.2008 - I R 20/08
Papierfundstellen
- EFG 2008, 949
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 06.04.2005 - IX B 174/04
NZB: Revisionszulassungsgründe
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 30.04.2007 - 5 K 2884/03
In der Höhe der geltend gemachten Aufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung (8.800,00 DM + 12.780,00 DM = 21.580,00 DM) wären nämlich zu Ungunsten der Kläger materielle Fehler der angefochtenen Einkommensteuerfestsetzung wie folgt zu saldieren bzw. zu kompensieren (was keinen Verstoß gegen das sog. Verböserungsverbot darstellt, BFH-Beschluss vom 06. April 2005 IX B 174/04, BFH/NV 2005, 1354):.
- FG Thüringen, 25.04.2013 - 2 K 756/10
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit einer entsandten Fachkraft nach …
Ferner verwies der Beklagte auf das Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 30.04.2007 (5 K 2884/03, EFG 2008, 949).Soweit sich der Beklagte für seine Auffassung ursprünglich auf die Entscheidung des FG Rheinland-Pfalz vom 30.04.2007 (5 K 2884/03, EFG 2008, 949) gestützt hat, vermag der Senat dem aus den vorgenannten Erwägungen nicht zu folgen.
- FG Düsseldorf, 31.01.2012 - 13 K 1178/10
Unterziehung von in Kasachstan erzielten Einkünften der deutschen …
Das Besteuerungsrecht für die Einkünfte des Klägers aus nichtselbständiger Arbeit, die dieser für die Tätigkeit in Kasachstan bezogen hat - hier die streitigen Einkünfte in Höhe von 110.284,26 EUR -, stünde insoweit nach Maßgabe des DBA Kasachstan der BRD zu (a.A. das Finanzgericht --FG-- Rheinland-Pfalz im Urteil vom 30.4.2007 5 K 2884/03, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2008, 949), das den in einem Rahmenabkommen über die Technische Zusammenarbeit vereinbarten Steuerverzicht als lex specialis gegenüber dem jeweiligen DBA ansehen will.