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   FG Düsseldorf, 12.02.2009 - 11 K 4116/07 E   

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https://dejure.org/2009,10403
FG Düsseldorf, 12.02.2009 - 11 K 4116/07 E (https://dejure.org/2009,10403)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.02.2009 - 11 K 4116/07 E (https://dejure.org/2009,10403)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. Februar 2009 - 11 K 4116/07 E (https://dejure.org/2009,10403)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der Berücksichtigung von Unterhaltsverpflichtungen bei der Ermittlung der eigenen Einkünfte und Bezüge der unterhaltenen Person im Sinne des § 33a Abs. 1 S. 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG); Zulässigkeit des Abzugs von Aufwendungen für den Unterhalt und für ...

  • Judicialis

    EStG § 2 Abs. 2; ; EStG § 32 Abs. 4; ; EStG § 33a Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Möglichkeit der Berücksichtigung von Unterhaltsverpflichtungen bei der Ermittlung der eigenen Einkünfte und Bezüge der unterhaltenen Person - Außergewöhnliche Belastung; Unterhaltsaufwendungen; Haushaltsgemeinschaft; Gemeinsame Kinder

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Möglichkeit der Berücksichtigung von Unterhaltsverpflichtungen bei der Ermittlung der eigenen Einkünfte und Bezüge der unterhaltenen Person

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2009, 1116
 
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Wird zitiert von ...

  • FG Düsseldorf, 01.02.2010 - 11 K 1996/08

    Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung; Jahresgrenzbetrag der

    Von diesen Grundsätzen macht der BFH allerdings eine Ausnahme, wenn der Unterhaltsempfänger seine Einkünfte und Bezüge deshalb nicht in voller Höhe für den eigenen Lebensunterhalt verwenden kann, weil er mit bedürftigen Angehörigen in Haushaltsgemeinschaft lebt (BFH-Urteil vom 19. Juni 2002 III R 28/99, BFHE 199, 355, BStBl II 2002, 753; Urteil des erkennenden Senats vom 12. Februar 2009 11 K 4116/07 E, EFG 2009, 1116).
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