Rechtsprechung
FG Niedersachsen, 31.03.2009 - 13 K 58/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Anwendbarkeit des Eigenheimzulagengesetz bei im Jahr 2006 abgeschlossenen Kaufvertrag
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Unterscheidung zwischen Herstellung und Anschaffung einer Immobilie im Rahmen der Gewährung einer Eigenheimzulage; Differenzierung der maßgeblichen Anknüpfungskriterien im Fall der Herstellung bzw. Anschaffung
- Judicialis
EigZulG § 19 Abs. 9
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EigZulG § 19 Abs. 9
Anwendbarkeit des Eigenheimzulagengesetzes bei im Jahr 2006 abgeschlossenem Kaufvertrag - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Anwendbarkeit des Eigenheimzulagengesetzes bei im Jahr 2006 abgeschlossenem Kaufvertrag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 31.03.2009 - 13 K 58/08
- BFH, 14.10.2009 - IX B 88/09
Papierfundstellen
- EFG 2009, 1284
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 12.02.1964 - 1 BvL 12/62
Wohnungsbauprämie
Auszug aus FG Niedersachsen, 31.03.2009 - 13 K 58/08
Insbesondere kann er bestimmen, welche Beträge er zur Durchführung der Maßnahme insgesamt bereitstellen will (vgl. BVerfG, Urteil vom 12. Februar 1964 - 1 BvL 12/62 -, BVerfGE 17, 210 (216) . - BFH, 19.08.2008 - IX R 65/07
Begriffe von Anschaffung und Herstellung i.S. von § 255 HGB gelten auch für das …
Auszug aus FG Niedersachsen, 31.03.2009 - 13 K 58/08
So geht die Rechtsprechung des BFH davon aus, dass sowohl für das EigZulG und die frühere Wohneigentumsförderung in § 10e des Einkommensteuergesetzes (EStG) - wie auch ansonsten im Ertragsteuerrecht - der Begriff der Anschaffung und Herstellung i. S. von § 255 Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs --HGB-- gilt ( BFH-Urteil vom 19.08.2008, IX R 65/07, BFH/NV 2009, 552). - BFH, 25.06.1976 - III R 167/73
Zur Frage, wann die Vermietung von Ferienwohnungen einen Gewerbebetrieb …
Auszug aus FG Niedersachsen, 31.03.2009 - 13 K 58/08
Im Unterschied zur Anschaffung liegt eine Herstellung immer dann vor, wenn der Steuerpflichtige das Wirtschaftsgut auf eigene Rechnung und Gefahr herstellt oder herstellen lässt und das Herstellungsgeschehen beherrscht ( BFH-Urteil vom 25.Juni 1976 III R 167/73, BFHE 119, 336, BStBl II 1976, 728). - BVerfG, 09.02.1983 - 1 BvL 8/80
Verfassungsmäßigkeit des § 13 Abs. 1a Satz 3 AVG
Auszug aus FG Niedersachsen, 31.03.2009 - 13 K 58/08
Nur wenn diese Abwägung ergibt, dass das Vertrauen auf die Fortgeltung der bestehenden Lage den Vorrang verdient, ist die Regelung unzulässig (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. Februar 1983 - 1 BvL 8/80 u.a., BVerfGE 63, 152 (175), mit weiteren Nachweisen). - BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvR 99/85
Wohnungsfürsorge
Auszug aus FG Niedersachsen, 31.03.2009 - 13 K 58/08
Grenzen dieser Gestaltungsfreiheit ergeben sich lediglich aus dem Gleichheitssatz nach Art. 3 Abs. 1 GG sowie den in Art. 20 GG verankerten rechtsstaatlichen Grundsätzen der Rechtssicherheit und der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Mai 1986 - 1 BvR 99/85 und 1 BvR 461/85 -, BVerfGE 72, 175, mit weiteren Nachweisen).
- BFH, 22.06.2010 - II R 4/09
Verfassungsmäßigkeit des § 11 Abs. 1 GrEStG trotz Abschaffung der Eigenheimzulage
Grenzen der gesetzgeberischen Gestaltungsfreiheit ergeben sich insoweit vielmehr alleine aus dem Gleichheitssatz nach Art. 3 Abs. 1 GG sowie den in Art. 20 GG verankerten rechtsstaatlichen Grundsätzen der Rechtssicherheit und der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfG-Beschluss vom 13. Mai 1986 1 BvR 99/85 und 1 BvR 461/85, BVerfGE 72, 175), die durch den Wegfall der Eigenheimzulage aber nicht überschritten wurden (vgl. Urteile des Niedersächsischen FG vom 31. März 2009 13 K 58/08, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2009, 1284, und des FG Düsseldorf vom 9. September 2009 7 K 1120/08 EZ, EFG 2010, 116). - FG Düsseldorf, 09.09.2009 - 7 K 1120/08
Voraussetzungen für die weitere Gewährung von Eigenheimzulage; Anspruch auf …
Diese Grenzen werden durch den Wegfall der Eigenheimzulage und die Anknüpfung an die Fallgruppen der Anschaffung und Herstellung nicht überschritten (vgl. Urteil des Niedersächsisches Finanzgerichts vom 31.03.2009 13 K 58/08, EFG 2009, 1284).