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   FG München, 22.10.2008 - 1 K 77/07   

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https://dejure.org/2008,10825
FG München, 22.10.2008 - 1 K 77/07 (https://dejure.org/2008,10825)
FG München, Entscheidung vom 22.10.2008 - 1 K 77/07 (https://dejure.org/2008,10825)
FG München, Entscheidung vom 22. Oktober 2008 - 1 K 77/07 (https://dejure.org/2008,10825)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Nachweis der Vermietungsabsicht bei seit Jahren leer stehender Wohnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für eine leer stehende Wohnung als vorab entstandene Werbungskosten i.R.v. Vermietung und Verpachtung; Feststellbarkeit der Absicht zur Fremdvermietung anhand objektiver Umstände; Überzeugende Darlegung einer ...

  • Judicialis

    EStG § 2; ; EStG § 9 Abs. 1; ; EStG § 21

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachweis des Fortbestands der Einkünfteerzielungsabsicht bei leer stehender Wohnung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Nachweis des Fortbestands der Einkünfteerzielungsabsicht bei leer stehender Wohnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2009, 250
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 28.10.2008 - IX R 1/07

    Zum Nachweis der Einkünfteerzielungsabsicht bei einer nach Selbstnutzung leer

    Auszug aus FG München, 22.10.2008 - 1 K 77/07
    Die Revision war im Hinblick auf die vom Kläger nachgewiesenen zwei Vermietungsanzeigen im Streitjahr 2005 nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO insbesondere unter Berücksichtung des unter dem Aktenzeichen IX R 1/07 beim BFH anhängigen Revisionsverfahrens zuzulassen.
  • BFH, 06.02.1991 - II R 87/88

    - Bewertung nichtnotierter Anteile an Kapitalgesellschaften für Zwecke der

    Auszug aus FG München, 22.10.2008 - 1 K 77/07
    Das ist besonders dann der Fall, wenn sie in das Verfahren eingeführt waren; denn das Finanzgericht kann davon ausgehen, dass die Beteiligten selbst auf die Wahrung ihrer Interessen bedacht sind (vgl. BFH-Urteil vom 6. Februar 1991 II R 87/88, BFHE 163, 471, BStBl II 1991, 459; BFH-Beschluss vom 12. Oktober 2005 VIII B 241/04, BFH/NV 2006, 326).
  • FG München, 12.12.2005 - 1 K 4734/02

    Zum Nachweis der Absicht eine Wohnung zu vermieten

    Auszug aus FG München, 22.10.2008 - 1 K 77/07
    Diesen Anforderungen genügt im Übrigen auch die - grundsätzlich glaubhafte - Darlegung des Klägers nicht, wonach das Apartment aufgrund ständiger Lärmbelästigungen schwer vermietbar sei (vgl. hierzu Finanzgericht München, Urteil vom 12. Dezember 2005 1 K 4734/02, [...]).
  • FG Hessen, 14.11.2007 - 1 K 335/05

    Einkünfteerzielungsabsicht bei leerstehender Wohnung

    Auszug aus FG München, 22.10.2008 - 1 K 77/07
    Ist die Absicht zur Fremdvermietung nicht aufgrund objektiver Umstände feststellbar oder besteht diesbezüglich Ungewissheit, entfällt ein Werbungskostenabzug (vgl. Urteile des Finanzgerichts Köln vom 19. April 2006 5 K 3607/04, EFG 2007, 843 und des Hessischen Finanzgerichts vom 14. November 2007 1 K 335/05, [...], jeweils m.w.N.) b) Bei Anwendung dieser Grundsätze sind die streitigen Werbungskosten steuerlich nicht zu berücksichtigen.
  • FG München, 26.04.2001 - 13 K 3226/98

    Schätzung von Besteuerungsgrundlagen aufgrund einer Geldverkehrsrechnung;

    Auszug aus FG München, 22.10.2008 - 1 K 77/07
    Die im gerichtlichen Verfahren auch dem Finanzgericht zustehende Schätzungsbefugnis (§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO; vgl. Finanzgericht München, Urteil vom 26. April 2001 13 K 3226/98, Haufe-Index 602491) kann hiernach im Streitfall dahinstehen.
  • BFH, 12.10.2005 - VIII B 241/04

    Verfahrensfehler; unzutreffende Schätzung

    Auszug aus FG München, 22.10.2008 - 1 K 77/07
    Das ist besonders dann der Fall, wenn sie in das Verfahren eingeführt waren; denn das Finanzgericht kann davon ausgehen, dass die Beteiligten selbst auf die Wahrung ihrer Interessen bedacht sind (vgl. BFH-Urteil vom 6. Februar 1991 II R 87/88, BFHE 163, 471, BStBl II 1991, 459; BFH-Beschluss vom 12. Oktober 2005 VIII B 241/04, BFH/NV 2006, 326).
  • BFH, 22.10.1993 - IX R 3/92

    Nutzungswert der eigenen Wohnung im eigenen Haus (§ 21 EStG )

    Auszug aus FG München, 22.10.2008 - 1 K 77/07
    Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn die Finanzbehörde über einen längeren Zeitraum hinweg eine irrige, für den Steuerpflichtigen günstige Auffassung vertreten hat (BFH-Urteil vom 22. Oktober 1993 IX R 3/92, BFH/NV 1994, 698).
  • FG Köln, 19.04.2006 - 5 K 3607/04

    Geltendmachung von Aufwendungen für eine leerstehende Wohnung als Werbungskosten;

    Auszug aus FG München, 22.10.2008 - 1 K 77/07
    Ist die Absicht zur Fremdvermietung nicht aufgrund objektiver Umstände feststellbar oder besteht diesbezüglich Ungewissheit, entfällt ein Werbungskostenabzug (vgl. Urteile des Finanzgerichts Köln vom 19. April 2006 5 K 3607/04, EFG 2007, 843 und des Hessischen Finanzgerichts vom 14. November 2007 1 K 335/05, [...], jeweils m.w.N.) b) Bei Anwendung dieser Grundsätze sind die streitigen Werbungskosten steuerlich nicht zu berücksichtigen.
  • BFH, 13.03.2007 - X B 37/06

    NZB: Verstoß gegen den Inhalt der Akten; Schätzung

    Auszug aus FG München, 22.10.2008 - 1 K 77/07
    Die genannte Feststellungslast umfasst auch eine entsprechende Beweisvorsorgepflicht (vgl. hierzu auch BFH-Beschluss vom 13. März 2007 X B 37/06, BFH/NV 2007, 1138).
  • BFH, 24.06.2008 - IX R 26/06

    Aufteilungsmaßstab bei gebäudebezogenen Aufwendungen

    Auszug aus FG München, 22.10.2008 - 1 K 77/07
    Hierfür ist die jeweilige Wohnfläche ein geeigneter und sachgerechter Maßstab (vgl. hierzu etwa BFH-Urteil vom 24. Juni 2008 IX R 26/06, [...]).
  • FG München, 25.05.2011 - 1 K 4079/09

    Aufwendungen für eine leerstehende Wohnung keine Werbungskosten - Abschaffung des

    Ist die Absicht zur Fremdvermietung nicht aufgrund objektiver Umstände feststellbar oder besteht diesbezüglich Ungewissheit, entfällt ein Werbungskostenabzug (vgl. Urteile des Finanzgerichts Köln vom 19. April 2006 5 K 3607/04, EFG 2007, 843; des Hessischen Finanzgerichts vom 14. November 2007 1 K 335/05, juris; des Finanzgerichts München vom 22. Oktober 2008, 1 K 77/07, juris; jeweils m.w.N.).
  • FG Niedersachsen, 19.07.2012 - 10 K 41/12

    Vermietungsabsicht bei jahrelangem Leerstand eines ohne Sanierung nicht

    Ist die Absicht zur Fremdvermietung nicht aufgrund objektiver Umstände feststellbar oder besteht diesbezüglich Ungewissheit, entfällt ein Werbungskostenabzug (vgl. Urteile des Finanzgerichts Köln vom 9. April 2006 5 K 3607/04, EFG 2007, 843; des Hessischen Finanzgerichts vom 14. November 2007 1 K 335/05, juris; des Finanzgerichts München vom 22. Oktober 2008, 1 K 77/07, juris; jeweils m.w.N.).
  • FG München, 14.10.2009 - 1 K 845/09

    Abschaffung des Sonderausgabenabzugs für Steuerberatungskosten - Aufwendungen für

    Ist die Absicht zur Fremdvermietung nicht aufgrund objektiver Umstände feststellbar oder besteht diesbezüglich Ungewissheit, entfällt ein Werbungskostenabzug (vgl. Urteile des Finanzgerichts Köln vom 19. April 2006 5 K 3607/04, EFG 2007, 843; des Hessischen Finanzgerichts vom 14. November 2007 1 K 335/05, [...]; des Finanzgerichts München vom 22. Oktober 2008, 1 K 77/07, [...]; jeweils m.w.N.).
  • FG Thüringen, 03.11.2010 - 3 K 285/10

    Nachweis der Vermietungsabsicht

    Ist die Absicht zur Fremdvermietung nicht aufgrund objektiver Umstände feststellbar oder besteht diesbezüglich Ungewissheit, entfällt ein Werbungskostenabzug (vgl. Urteile des FG Köln vom 19.04.2006 5 K 3607/04, EFG 2007, 843, des Hessischen FG vom 24.11.2007 1 K 335/05 und des FG München 1 K 77/07, EFG 2009, 250 m.w.N.).
  • FG Baden-Württemberg, 09.06.2011 - 2 K 4399/09

    Keine doppelte Haushaltsführung bei Eingliederung in den elterlichen Haushalt

    Die Feststellungslast umfasst auch eine entsprechende Beweisvorsorgepflicht (vgl. Urteil des Finanzgerichts - FG - München vom 22. Oktober 20081 K 77/07, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2009, 250 ff.).
  • FG Niedersachsen, 15.04.2010 - 10 K 11283/09

    Notwendigkeit des Nachweises der Vermietungsabsicht bei leerstehender Wohnung im

    Ist die Absicht zur Fremdvermietung nicht aufgrund objektiver Umstände feststellbar oder besteht diesbezüglich Ungewissheit, entfällt ein Werbungskostenabzug (vgl. Urteile des Finanzgerichts Köln vom 9. April 2006 5 K 3607/04, EFG 2007, 843; des Hessischen Finanzgerichts vom 14. November 2007 1 K 335/05, juris; des Finanzgerichts München vom 22. Oktober 2008, 1 K 77/07, juris; jeweils m.w.N.).
  • FG Sachsen-Anhalt, 12.12.2014 - 1 K 1008/09

    Grundstück im Alleineigentum kein Betriebsvermögen eines Dritten - Wegfall der

    Ist die Absicht zur Fremdvermietung nicht aufgrund objektiver Umstände feststellbar oder besteht diesbezüglich Ungewissheit, entfällt ein Werbungskostenabzug (vgl. FG Köln, Urteil vom 9. April 2006 - 5 K 3607/04, EFG 2007, 843; des Hessischen FG vom 14. November 2007 - 1 K 335/05, juris; und des FG München vom 22. Oktober 2008 - 1 K 77/07, juris; jeweils m.w.N.).
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