Weitere Entscheidung unten: FG München, 21.08.2008

Rechtsprechung
   FG München, 05.11.2008 - 15 K 2814/07   

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https://dejure.org/2008,8047
FG München, 05.11.2008 - 15 K 2814/07 (https://dejure.org/2008,8047)
FG München, Entscheidung vom 05.11.2008 - 15 K 2814/07 (https://dejure.org/2008,8047)
FG München, Entscheidung vom 05. November 2008 - 15 K 2814/07 (https://dejure.org/2008,8047)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Behandlung von Pflegekosten als außergewöhnliche Belastungen: Haushaltsersparnis; Saldierung mit Erstattungen des Pflegeheims

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Behandlung von Pflegekosten als außergewöhnliche Belastungen; Beurteilung der Höhe der Abziehbarkeit von Aufwendungen aufgrund außergewöhnlicher Belastungen entsprechend dem Prinzip der "endgültigen Belastung"; Befugnis zur Schätzung bei mangelnder Aufklärung von ...

  • Judicialis

    AO § 162; ; EStG § 33 Abs. 2 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflegekosten als außergewöhnliche Belastungen; Haushaltsersparnis bei krankheitsbedingter Unterbringung in einem Altenpflegeheim; Prinzip der "endgültigen Belastung"

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Pflegekosten als außergewöhnliche Belastungen - Haushaltsersparnis bei krankheitsbedingter Unterbringung in einem Altenpflegeheim - Prinzip der "endgültigen Belastung"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2009, 309
  • EFG 2009, 345
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 30.06.1999 - III R 8/95

    Versicherungsleistung bei Hausrat und Kleidung

    Auszug aus FG München, 05.11.2008 - 15 K 2814/07
    Erhält der Steuerpflichtige als Ausgleich für die eingetretene Belastung (auch in späteren Veranlagungszeiträumen) Vorteile oder Kostenerstattungen so sind diese belastungsmindernd anzurechnen (BFH-Urteil vom 30. Juni 1999 III R 8/95, BStBl II 1999, 766).

    Der Zeitpunkt der Abziehbarkeit dieser Aufwendungen aufgrund außergewöhnlicher Belastungen bestimmt sich hierbei nach dem Abflussprinzip des § 11 Abs. 2 Satz 1 EStG( BFH-Urteile vom 30. Juli 1982 VI R 67/79, BStBl II 1982, 744 und vom 30. Juni 1999, a.a.O.).

  • BFH, 18.04.2002 - III R 15/00

    Eigene Pflegeaufwendungen als außergewöhnliche Belastungen

    Auszug aus FG München, 05.11.2008 - 15 K 2814/07
    Die Haushaltsersparnis ist durch einen Vergleich der Pflegeheimkosten mit den Kosten eines entsprechenden privaten Haushalts und nicht durch einen Vergleich mit den Kosten eines Altenheims zu ermitteln (BFH-Urteile vom 22. August 1980 VI R 138/77, BStBl II 1981, 23 undvom 18. April 2002 III R 15/00, BStBl II 2003, 70).
  • BFH, 22.08.1980 - VI R 138/77

    Aufwendungen für die krankheitsbedingte Unterbringung des Steuerpflichtigen in

    Auszug aus FG München, 05.11.2008 - 15 K 2814/07
    Die Haushaltsersparnis ist durch einen Vergleich der Pflegeheimkosten mit den Kosten eines entsprechenden privaten Haushalts und nicht durch einen Vergleich mit den Kosten eines Altenheims zu ermitteln (BFH-Urteile vom 22. August 1980 VI R 138/77, BStBl II 1981, 23 undvom 18. April 2002 III R 15/00, BStBl II 2003, 70).
  • BFH, 30.07.1982 - VI R 67/79

    Für Berücksichtigung von außergewöhnlichen Belastungen gilt § 11 Abs. 2 EStG

    Auszug aus FG München, 05.11.2008 - 15 K 2814/07
    Der Zeitpunkt der Abziehbarkeit dieser Aufwendungen aufgrund außergewöhnlicher Belastungen bestimmt sich hierbei nach dem Abflussprinzip des § 11 Abs. 2 Satz 1 EStG( BFH-Urteile vom 30. Juli 1982 VI R 67/79, BStBl II 1982, 744 und vom 30. Juni 1999, a.a.O.).
  • BFH, 10.05.2007 - III R 39/05

    Pflegesätze der sog. Pflegestufe 0 als außergewöhnliche Belastung abziehbar

    Auszug aus FG München, 05.11.2008 - 15 K 2814/07
    Aufwendungen für die Pflege eines pflegebedürftigen Steuerpflichtigen sind ebenso wie Krankheitskosten eine außergewöhnliche Belastung im o.g. Sinne (BFH-Urteil vom 10. Mai 2007 III R 39/05, BStBl II 2007, 764).
  • BFH, 18.05.2006 - II B 28/04

    Rüge mangelnder Sachaufklärung; fehlende Entscheidungserheblichkeit bei

    Auszug aus FG München, 05.11.2008 - 15 K 2814/07
    Wird der Steuerbescheid - wie im Streitfall - nicht von allen Gesamtschuldnern gemeinsam durch Klage angefochten, so sind die nicht als Kläger beteiligten Gesamtschuldner nicht im Sinne des § 60 Abs. 3 Satz 1 FGO notwendigerweise beizuladen (Bundesfinanzhof -BFH-Beschluss vom 18. Mai 2006 II B 28/04, BFH/NV 2006, 1849).
  • BFH, 04.10.2017 - VI R 22/16

    Alten- und Pflegeheimunterbringung von Ehegatten: Kürzung um Haushaltsersparnis

    aa) Die Haushaltsersparnis des Steuerpflichtigen schätzt die Rechtsprechung entsprechend dem in § 33a Abs. 1 EStG vorgesehenen Höchstbetrag für den Unterhalt unterhaltsbedürftiger Personen (Senatsurteil in BFHE 229, 206, BStBl II 2010, 794; FG München, Urteil vom 5. November 2008  15 K 2814/07, EFG 2009, 345; FG Köln, Urteil vom 28. April 2009  8 K 1337/08, EFG 2010, 479).
  • BFH, 15.04.2010 - VI R 51/09

    Heimkosten des nicht pflegebedürftigen Ehegatten keine außergewöhnlichen

    Die Haushaltsersparnis des Klägers schätzt der Senat entsprechend dem in § 33a Abs. 1 EStG vorgesehenen Höchstbetrag für den Unterhalt unterhaltsbedürftiger Personen auf 7.680 EUR (vgl. BFH-Urteil in BFHE 218, 136, BStBl II 2007, 764; FG München, Urteil vom 5. November 2008  15 K 2814/07, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2009, 309; FG Köln, Urteil vom 28. April 2009  8 K 1337/08, EFG 2010, 479; R 188 Abs. 2 Satz 2 der Einkommensteuer-Richtlinien 2003).
  • FG Köln, 28.04.2009 - 8 K 1337/08

    BFH bestätigt Rechtsprechung des FG Köln zur Abziehbarkeit krankheitsbedingter

    Die Haushaltsersparnis schätzt der Senat entsprechend dem in § 33 a Abs. 1 EStG vorgesehenen Höchstbetrag für den Unterhalt unterhaltsbedürftiger Personen auf 7.680,00 Euro (vgl. BFH-Urteil vom 10.05.2007, III R 39/05, BStBl II 2007, 764; FG München, Urteil vom 05.11.2008, 15 K 2814/07, EFG 2009, 309).
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Rechtsprechung
   FG München, 21.08.2008 - 15 K 2291/05   

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https://dejure.org/2008,18295
FG München, 21.08.2008 - 15 K 2291/05 (https://dejure.org/2008,18295)
FG München, Entscheidung vom 21.08.2008 - 15 K 2291/05 (https://dejure.org/2008,18295)
FG München, Entscheidung vom 21. August 2008 - 15 K 2291/05 (https://dejure.org/2008,18295)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    (Ablösezahlung für Pensionsverzicht eines Geschäftsführers bei drohendem unfreiwilligem Verlust: nichtselbständige Einkünfte auch bei Zuordnung der GmbH-Anteile zum Sonderbetriebsvermögen, keine Entschädigung i.S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG, Tarifbegünstigung für ...

  • Wolters Kluwer

    Umqualifizierung einer Abfindungszahlung zu Einkünften aus Gewerbebetrieb; Tarifvergünstigung bei Ablösezahlungen für einen Pensionsverzicht eines Geschäftsführers bei drohendem unfreiwilligem Verlust; Änderung der Einkommensteuer durch Erlass eines Bescheids; Erlass ...

  • Judicialis

    AO § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; ; EStG § 34 Abs. 1 S. 2

  • rechtsportal.de

    Ablösung der Pensionszusage einer GmbH durch Gesellschafter-Geschäftsführer bei Zuordnung der GmbH-Anteile zum SBV einer KG führt zu Arbeitslohn; Tarifvergünstigung der Ablösezahlung für Pensionsverzicht bei drohendem unfreiwilligem Verlust; Rechtswidrigkeit eines ...

  • datenbank.nwb.de

    Ablösung der Pensionszusage einer GmbH durch Gesellschafter-Geschäftsführer bei Zuordnung der GmbH-Anteile zum SBV einer KG führt zu Arbeitslohn - Tarifvergünstigung der Ablösezahlung für Pensionsverzicht bei drohendem unfreiwilligem Verlust

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2009, 345
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 20.07.1978 - IV R 43/74

    Entschädigung i. S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG möglich bei Mitwirkung des

    Auszug aus FG München, 21.08.2008 - 15 K 2291/05
    Dies setzte voraus, dass der Ausfall der Einnahmen entweder von dritter Seite veranlasst worden wäre oder, wenn der Steuerpflichtige bei dem zum Einnahmeausfall führenden Ereignis selbst mitgewirkt hat, dieser unter rechtlichem, wirtschaftlichem oder tatsächlichem Druck gehandelt hätte (BFH-Urteil vom 20. Juli 1978 IV R 43/74, BStBl II 1979, 9).
  • BFH, 12.04.2007 - VI R 6/02

    Zufluss von Arbeitslohn durch Ablösung einer Pensionszusage auch bei Übernahme

    Auszug aus FG München, 21.08.2008 - 15 K 2291/05
    Bei dem Ablösungsbetrag handelt es sich um Arbeitslohn für mehrere Jahre im Sinne der bezeichneten Vorschrift, weil der Kläger zu 1) seit 1980 für die GmbH als Geschäftsführer tätig gewesen ist und die abgefundenen Pensionsanwartschaften in diesem gesamten Zeitraum erworben hat (vgl. hierzu BFH-Urteile vom 12. April 2007 VI R 6/02, BStBl II 2007, 581 undvom 9. Juli 1992 XI R 5/91, BStBl II 1993, 27).
  • BFH, 10.04.2003 - XI R 32/02

    Ablösung einer Pensionszusage - Verkauf der GmbH-Anteile

    Auszug aus FG München, 21.08.2008 - 15 K 2291/05
    Eine derartige Zwangslage im Fall eines Verzichts auf Versorgungsansprüche kann bei einem zunächst freiwilligen Entschluss des Gesellschafter-Geschäftsführers zum Verkauf seiner Anteile dadurch entstehen, dass der Erwerber nicht bereit ist, die Versorgungsverpflichtungen zu übernehmen (BFH-Urteil vom 10. April 2003 XI R 32/02, BFH/NV 2004, 17).
  • BFH, 09.07.1992 - XI R 5/91

    Tarifbegünstigung bei Umwandlung von Pensionsansprüchen in Abfindung

    Auszug aus FG München, 21.08.2008 - 15 K 2291/05
    Bei dem Ablösungsbetrag handelt es sich um Arbeitslohn für mehrere Jahre im Sinne der bezeichneten Vorschrift, weil der Kläger zu 1) seit 1980 für die GmbH als Geschäftsführer tätig gewesen ist und die abgefundenen Pensionsanwartschaften in diesem gesamten Zeitraum erworben hat (vgl. hierzu BFH-Urteile vom 12. April 2007 VI R 6/02, BStBl II 2007, 581 undvom 9. Juli 1992 XI R 5/91, BStBl II 1993, 27).
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