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   FG Schleswig-Holstein, 05.03.2008 - 2 K 202/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,8881
FG Schleswig-Holstein, 05.03.2008 - 2 K 202/06 (https://dejure.org/2008,8881)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 05.03.2008 - 2 K 202/06 (https://dejure.org/2008,8881)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 05. März 2008 - 2 K 202/06 (https://dejure.org/2008,8881)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer eigenhändigen Unterschrift i.S.d. § 64 Abs. 1 Finanzgerichtsordnung (FGO) bei Einreichung einer Klageschrift mit einer eingescannten Unterschrift des Prozessbevollmächtigten und Übermittlung des Schreibens mit normalem Fax

  • Judicialis

    FGO § 64 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 64 Abs. 1
    Voraussetzungen einer eigenhändigen Unterschrift i.S. des § 64 Abs. 1 FGO .

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Voraussetzungen einer eigenhändigen Unterschrift i.S. des § 64 Abs. 1 FGO.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Übermittlung einer Klageschrift mit eingescannter Unterschrift per Fax

  • steuerberaten.de (Entscheidungsbesprechung)

    Klage per Fax und Unterschrift

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2009, 427
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • GemSOGB, 05.04.2000 - GmS-OGB 1/98

    Wahrung der Schriftform bei Übermittlung bestimmender Schriftsätze mit

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 05.03.2008 - 2 K 202/06
    Die Entscheidung des Gemeinsamen Senats der obersten Bundesgerichte vom 5. April 2000 (Az. GmS-OGB 1/98) könne damit auf den Streitfall nicht angewendet werden.
  • BFH, 25.11.2003 - VII R 9/03

    Revisionsbegründung; Übermittelung per Telefax

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 05.03.2008 - 2 K 202/06
    Bei einem per Telefax dem Gericht übermittelten Schriftsatz wird die erforderliche Schriftform aber nur als gewahrt angesehen, wenn das Telefax nicht nur den Namen des Prozessbevollmächtigten, sondern auch dessen auf dem Original des per Telefax übersandten Schriftsatzes befindliche Unterschrift erkennen lässt (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluss vom 25. November 2003 BFH/NV 2004, 519 m.w.N.; vgl. auch Beschluss des BGH vom 10. Oktober 2006 Neue Juristische Wochenschrift -NJW- 2006, 3784).
  • BFH, 22.06.2010 - VIII R 38/08

    Wirksamkeit einer Klage mit eingescannter Unterschrift - Anforderungen an die

    Infolgedessen genügt es für die Wirksamkeit einer derart erhobenen Klage, dass sich aus dem Schriftsatz selbst oder den Begleitumständen die Urheberschaft und der Wille, das Schriftstück in den Verkehr zu bringen, hinreichend sicher ergeben (BFH-Beschluss vom 11. November 1997 VII B 108/97, BFH/NV 1998, 604; Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 5. März 2008  2 K 202/06, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2009, 427; FG München, Urteil vom 26. November 2007  1 K 2342/07, juris).
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