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   FG Düsseldorf, 07.01.2009 - 4 K 2103/08 Erb   

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https://dejure.org/2009,15372
FG Düsseldorf, 07.01.2009 - 4 K 2103/08 Erb (https://dejure.org/2009,15372)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.01.2009 - 4 K 2103/08 Erb (https://dejure.org/2009,15372)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. Januar 2009 - 4 K 2103/08 Erb (https://dejure.org/2009,15372)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Änderung eines Schenkungsteuerbescheides unter Berücksichtigung bei dem Wert des Erwerbs einer Herausgabe eines Geschenks; Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheides bei Eintritt eines Ereignisses mit steuerlicher Wirkung für die Vergangenheit; Anwendung von § 29 Abs. ...

  • Judicialis

    ErbStG § 29 Abs. 1 Nr. 1; ; AO § 175 Abs. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendung von § 29 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG bei Erhebung des gesetzlichen Herausgabeanspruchs gem. § 2287 BGB durch einen Dritten - Schenkungsteuer; Anfechtung; Teilherausgabe; Abtretung; Pfändung; Surrogate eines Kapitalgeschenks

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Anwendung von § 29 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG bei Erhebung des gesetzlichen Herausgabeanspruchs gem. § 2287 BGB durch einen Dritten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2009, 501
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 24.05.2000 - II R 62/97

    Herausgabe einer vom Vorerben zugewendeten Schenkung an den Nacherben

    Auszug aus FG Düsseldorf, 07.01.2009 - 4 K 2103/08
    Entscheidend ist insoweit, dass das Geschenk nicht beim Empfänger verbleiben kann (vgl. Bundesfinanzhof [BFH], Urteil vom 24.05.2000 II R 62/97 Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH [BFH/NV] 2001, 39).

    Entscheidend ist für die Beantwortung der Frage, ob das Kapitalgeschenk später wieder herausgegeben worden ist, allein der Umstand, dass es nicht beim Empfänger verblieben ist (vgl. BFH, Urteil vom 24.05.2000 II R 62/97 a. a. O.).

  • BFH, 19.03.2003 - II R 12/01

    Rückgängigmachung eines Grundstückserwerbs

    Auszug aus FG Düsseldorf, 07.01.2009 - 4 K 2103/08
    § 29 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG erfordert daher nicht nur eine formale Aufhebung des den Steuertatbestand erfüllenden Rechtsgeschäfts, sondern eine ernsthafte Rückgängigmachung des Vorgangs, bei welcher der vormaliger Schenker seine ursprüngliche Rechtsstellung wiedererlangt (vgl. Jülicher in Troll/Gebel/Jülicher, ErbStG, § 29 Rdnr. 5; BFH, Urteil vom 19.03.2003 II R 12/01 Bundessteuerblatt [BStBl] 2003, 770;Urteil vom 30.01.2008 II R 48/06 BFH/NV 2008, 1524).
  • BFH, 30.01.2008 - II R 48/06

    Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs durch Erlöschen des grundstücksbezogenen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 07.01.2009 - 4 K 2103/08
    § 29 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG erfordert daher nicht nur eine formale Aufhebung des den Steuertatbestand erfüllenden Rechtsgeschäfts, sondern eine ernsthafte Rückgängigmachung des Vorgangs, bei welcher der vormaliger Schenker seine ursprüngliche Rechtsstellung wiedererlangt (vgl. Jülicher in Troll/Gebel/Jülicher, ErbStG, § 29 Rdnr. 5; BFH, Urteil vom 19.03.2003 II R 12/01 Bundessteuerblatt [BStBl] 2003, 770;Urteil vom 30.01.2008 II R 48/06 BFH/NV 2008, 1524).
  • FG Hamburg, 09.02.2012 - 3 K 232/11

    Erlöschen der Schenkungsteuer wegen Rückgabe der Schenkung/Verzögerungsrüge

    Als Rückgabe wäre etwa im Fall einer Kontopfändung auch eine Auskehrung von Guthaben in entsprechender Höhe zu berücksichtigen; dagegen reicht nicht schon - wie hier (oben A IV 3) - eine Verurteilung (vgl. FG Düsseldorf vom 7. Januar 2009 4 K 2103 (EFG 2009, 501).
  • FG Schleswig-Holstein, 24.05.2018 - 3 K 209/14

    Inanspruchnahme aus Bürgschaftsverpflichtung keine erwerbsmindernde Gegenleistung

    Als Herausgabe im Sinne des § 29 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG werde darüber hinaus aber auch die Abgabe von Surrogaten des Schenkgegenstandes anerkannt (FG Düsseldorf v. 07. Januar 2009, EFG 2009, 501; FG Hamburg v. 09. Februar 2012).

    Als Herausgabe im Sinne des § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ErbStG ist auch die Abgabe von Surrogaten des Schenkgegenstandes ausreichend (vgl. u. a. Jülicher in Troll/Gebel/Jülicher/Gottschalk, Kommentar zum ErbStG, § 29 Rz. 18; Urteil des FG Düsseldorf vom 07. Januar 2009 4 K 2103/08 Erb, EFG 2009, 501).

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