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   FG Hessen, 07.11.2008 - 3 K 2236/03   

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FG Hessen, 07.11.2008 - 3 K 2236/03 (https://dejure.org/2008,7150)
FG Hessen, Entscheidung vom 07.11.2008 - 3 K 2236/03 (https://dejure.org/2008,7150)
FG Hessen, Entscheidung vom 07. November 2008 - 3 K 2236/03 (https://dejure.org/2008,7150)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 74 Abs 2 EStG, § 104 SGB 10, AsylbLG, Art 2 Abs 1 Buchst d KV/UVEuVorlAbk, § 67 S 2 EStG
    Zulässigkeit der Klage eines Sozialleistungsträgers bei fehlender Hinzuziehung zum Einspruchsverfahren des beigeladenen Kindergeldberechtigten - Kindergeldberechtigung eines in einem Wohnheim untergebrachten türkischen Asylbewerbers: Begründung eines gewöhnlichen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch türkischer Staatsangehöriger auf deutsches Kindergeld nach dem Vorläufigen Europäischen Abkommen vom 11.12.1953 über soziale Sicherheit; Erfüllung des abkommensrechtlichen Merkmals " wohnen " in § 62 Abs.1 Nr.1 Einkommensteuergesetz (EStG) von in ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    EStG § 62 Abs. 2; EStG § 62 Abs. 1; AO § 9; AO § 8; AsylVfG § 47 Abs. 1; AsylVfG § 48; SGB I § 30 Abs. 3
    D (A), Kindergeld, Türken, Asylbewerber, Vorläufiges Europäisches Sozialabkommen, Wohnen, gewöhnlicher Aufenthalt, Gemeinschaftsunterkünfte

  • Judicialis

    EStG § 62 Abs. 1; ; EStG § 74 Abs. 2; ; Vorläufiges Europäisches Abkommen über soziale Sicherheit Art. 2; ; SGB X § 104

  • fluechtlingsinfo-berlin.de PDF
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kindergeldberechtigung von Asylbewerbern die in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht sind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2009, 674
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 14.05.2002 - VIII R 88/01

    Kindergeld; Erstattungsverfahren nach § 74 Abs. 5 EStG 1996

    Auszug aus FG Hessen, 07.11.2008 - 3 K 2236/03
    Der Kläger müsse die Bestandskraft der Ablehnungsentscheidung gegen sich gelten lassen (Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 14.05.2002 VIII R 88/01, BFH/NV 2002, 1156).

    Die Erstattungsansprüche nach den §§ 102 bis 105 SGB X sind als eigenständige Ansprüche normiert, die selbständig neben einem Anspruch des Berechtigten gegen den zur Erstattung herangezogenen Leistungsträger entstehen und von der Erfüllung der in §§ 102 ff. SGB X geregelten Tatbestandsvoraussetzungen abhängig sind (vgl. BFH-Urteil vom 14.05.2002 VIII R 88/01, BFH/NV 2002, 1156).

    Die Familienkasse kann sich auch nicht mit Erfolg auf das BFH-Urteil in BFH/NV 2002, 1156 berufen.

  • BFH, 11.09.1987 - III R 148/86

    Unterhaltshöchstbetrag - Nachträglicher Entfall - Asylberechtigter - Anerkennung

    Auszug aus FG Hessen, 07.11.2008 - 3 K 2236/03
    In seinem Urteil vom 11.09.1987 III R 148/86 (BStBl. II 1988, 14) hat er zwar entschieden, ein Asylbewerber erlange rückwirkend einen Kindergeldanspruch, wenn er als Asylberechtigter anerkannt werde mit der Folge, dass nachträglich der Unterhaltshöchstbetrag nach § 33a Abs. 1 EStG entfalle.

    Das vorliegende Urteil weicht bezüglich der Beantwortung der Frage, ob ein Asylbewerber für die Dauer seines Anerkennungsverfahrens im Inland seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat von den Rechtsgrundsätzen ab, die der BFH in dem Urteil in BStBl. II 1988, 14 aufgestellt hat.

  • BVerwG, 18.03.1999 - 5 C 11.98

    Verziehen vom Ort des gewöhnlichen Aufenthalts.

    Auszug aus FG Hessen, 07.11.2008 - 3 K 2236/03
    Zur Begründung beruft er sich auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 18.03.1999 5 C 11/98 (DVBl. 1999, 1126), das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs München - BayVGH - vom 25.10.2001 12 B 00.2321 (FEVS 53, 127), das Urteil des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 14.12.1999 6 E 849/98 (juris), das Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstrasse vom 15.05.1997 6 K 2047/96 (juris) sowie auf den Schiedsspruch der Zentralen Spruchstelle für Fürsorgestreitigkeiten vom 23.03.1995 B 2/94 (juris).

    Das BVerwG hat nämlich durch Urteil in DVBl. 1999, 1126 entschieden, dass Spätaussiedler auch in einem Übergangswohnheim einen gewöhnlichen Aufenthalt im Sinne des § 30 Abs. 3 SGB I begründen können.

  • BSG, 31.01.1980 - 8b RKg 4/79

    Anerkennungsverfahren - Asylsuchender Ausländer - Asylberechtigung - Anspruch auf

    Auszug aus FG Hessen, 07.11.2008 - 3 K 2236/03
    So hat das BSG durch Urteil vom 31.01.1980 8b RKg 4/79 (BSGE 49, 254) entschieden, ein Asylbewerber habe keinen Anspruch auf Kindergeld nach dem damals gültigen Bundeskindergeldgesetz, weil er im Inland regelmäßig keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Sinne des § 30 Abs. 3 des Sozialgesetzbuches Erstes Buch (SGB I) habe, solange seine Asylberechtigung nicht bindend oder rechtskräftig festgestellt sei.
  • BFH, 14.11.1986 - VI B 97/86

    Vertretungszwang vor dem vor dem Bundesfinanzhof (BFH) - gewöhnlicher Aufenthalt

    Auszug aus FG Hessen, 07.11.2008 - 3 K 2236/03
    Auch ein Zwangsaufenthalt (etwa in einer Justizvollzugsanstalt) kann einen gewöhnlichen Aufenthalt begründen (vgl. Tipke/Kruse, a. a. O., § 9 Tz. 2 m. w. N.; BFH-Beschluss vom 14.11.1986 VI B 97/86, BFH/NV 1987, 262).
  • BFH, 10.08.1988 - II B 138/87

    Auferlegung außergerichtlicher Kosten der Beigeladenen

    Auszug aus FG Hessen, 07.11.2008 - 3 K 2236/03
    Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen sind nach § 139 Abs. 4 FGO nicht erstattungsfähig, da er das Verfahren weder durch einen eigenen Sachvortrag noch durch Rechtsausführungen wesentlich gefördert hat (vgl. BFH-Beschluss vom 10.08.1988 II B 138/87, BStBl. II 1988, 842).
  • FG Düsseldorf, 31.07.2008 - 14 K 2206/06

    Kindergeldanspruch; Türkische Staatsangehörige - Antrag auf Festsetzung von

    Auszug aus FG Hessen, 07.11.2008 - 3 K 2236/03
    Dazu wird der Zweck der Abkommensbestimmung hervorgehoben, der in der rechtlichen Gleichstellung von den durch das Abkommen begünstigten Personen einerseits und von Inländern andererseits liegen soll (Helmke/Bauer, Familienleistungsausgleich, D. II. Tz. 4 f.; Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 31.07.2008 14 K 2206/06 Kg, StE 2008, 628 sowie juris).
  • BSG, 23.09.2004 - B 10 EG 3/04 R

    Erziehungsgeld - Ausländer - Aufenthaltstitel - Flüchtlinge - Familienbeihilfe -

    Auszug aus FG Hessen, 07.11.2008 - 3 K 2236/03
    Eine derartige Begriffsjurisprudenz führt auch und gerade bei der Auslegung zwischenstaatlichen Rechts nicht weiter (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts - BSG - vom 23.09.2004 B 10 EG 3/04, BSGE 93, 194).
  • BFH, 07.12.2004 - VIII R 57/04

    Kindergeld: Erstattungsansprüche des Sozialleistungsträgers

    Auszug aus FG Hessen, 07.11.2008 - 3 K 2236/03
    Das erfordert eine Gleichartigkeit der Leistungen der beiden Leistungsträger (vgl. BFH-Urteil vom 07.12.2004 VIII R 57/04, BFH/NV 2005, 862).
  • FG Hamburg, 09.02.2000 - I 225/98

    Zur Auslegung des Tatbestandsmerkmales "zur vorübergehenden

    Auszug aus FG Hessen, 07.11.2008 - 3 K 2236/03
    Gleichzeitig hat er aber ausgesprochen, für die Zeit des Anerkennungsverfahrens bestehe kein gewöhnlicher Aufenthalt im Sinne des § 30 Abs. 3 SGB I (ähnlich für den Fall der vorübergehenden Entsendung eines ausländischen Arbeitnehmers: Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 09.02.2000 I 225/98, EFG 2000, 572).
  • BFH, 17.04.2008 - III R 33/05

    Kein Anspruch des Sozialhilfeträgers auf Erstattung von nachträglich

  • VGH Bayern, 25.10.2001 - 12 B 00.2321
  • BFH, 12.01.2001 - VI R 181/97

    Kindergeld: Klagebefugnis der Sozialleistungsträger

  • FG Bremen, 02.06.2010 - 4 K 102/09

    Kein Kindergeldanspruch einer ausländerrechtlich nur geduldeten türkischen

    b) Nach Auffassung des Hessischen FG sind dem Begriff des Wohnens sowohl der "Wohnsitz" gemäß § 8 AO als auch der "gewöhnliche Aufenthalt" gemäß § 9 AO zuzuordnen (Hessisches FG Urteil v. 07.11.2008 3 K 2236/03, EFG 2009, 674: gewöhnlicher Aufenthalt nach Ablauf von sechs Monaten und Kindergeldanspruch eines in Gemeinschaftsunterkunft lebenden türkischen Asylbewerbers für die Dauer des Anerkennungsverfahrens).

    Danach wohnt eine Person "allgemein ... an dem Ort, an dem sie sich gewöhnlich aufhält und sich der Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen befindet, an dem sie sich also nicht lediglich besuchsweise aufhält." Wie bei § 9 AO ist die Prüfung nach dieser Auffassung allein anhand tatsächlicher Gegebenheiten vorzunehmen (FG Düsseldorf Urteil v. 31.07.2008 14 K 2206/06 Kg, EFG 2009, 135 , InfAuslR 2008, 460, und Hessisches FG Urteil v. 07.11.2008 3 K 2236/03, EFG 2009, 674; Tipke/Kruse, AO/FGO, 16. Aufl., Tz 2 zu § 9 AO ).

    Im Übrigen muss das Wohnen "im Gebiet des letzteren Vertragschließenden" eine persönliche, für alle Vertragstaaten einheitlich geregelte Voraussetzung der in dem Abkommen gewährleisteten Gleichstellung, die seinen Anwendungsbereich erst eröffnet; es kann daher nicht - entgegen der Auffassung des Hessischen FG (Urteil v. 07.11.2008 3 K 2236/03, EFG 2009, 674 - zugleich Gegenstand der auf Gleichstellung zielenden Rechtsfolgen des Abkommens sein.

  • FG Hessen, 07.11.2008 - 3 K 2236/06

    Kindergeldberechtigung von Asylbewerbern, die in Gemeinschaftsunterkünften

    Dieses Klageverfahren hat das Aktenzeichen 3 K 2236/03 erhalten.

    Die beiden unter den Az. 3 K 2236/03 und 3 K 4396/04 anhängigen Verfahren hat der 3. Senat des Hessischen Finanzgericht durch Beschluss vom 29.07.2008 verbunden und unter dem Az. 3 K 2236/03 weitergeführt.

    Der Kläger beantragt im Schriftsatz vom 17.06.2003 (3 K 2236/03), .

  • FG Münster, 18.02.2010 - 6 K 390/08

    Erstattungsanspruch bei nachträglich festgesetztem Kindergeld

    Gegen eine Anwendung der skizzierten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes auf den Streitfall spricht schließlich, dass eine Gleichartigkeit von Kindergeld einerseits und Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. ähnlichen Geldleistungen nach dem BSHG andererseits im Rahmen der (bisherigen) Rechtsprechung der Finanzgerichte prinzipiell anerkannt war und auch noch anerkannt wird (vgl. etwa BFH, Urteile v. 14.05.2002, VIII R 88/01, BFH/NV 2002, 1156; Urteil v. 07.12.2004, VIII R 59/04, BFH/NV 2005, 864; FG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 18.10.2002, 3 K 1503/02, juris; FG Niedersachsen, Urteile v. 04.08.2005, 10 K 293/03, EFG 2006, 988; v. 16.10.2007, 15 K 647/04, juris; FG München, Urteil v. 11.09.2007, 12 K 1275/05, EFG 2008, 1135; FG Hessen, Urteile v. 07.09.2006, 13 K 3592/04, ZFSH/SGB 2007, 494; v. 07.11.2008, 3 K 2236/03, EFG 2009, 674; v. 09.11.2009, 13 K 1931/06, juris, letztere unter ausdrücklichem Rekurs auf § 104 Abs. 2 SGB X).
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