Weitere Entscheidung unten: FG Düsseldorf, 17.02.2009

Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 25.02.2009 - 4 K 12315/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,2991
FG Niedersachsen, 25.02.2009 - 4 K 12315/06 (https://dejure.org/2009,2991)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 25.02.2009 - 4 K 12315/06 (https://dejure.org/2009,2991)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 25. Februar 2009 - 4 K 12315/06 (https://dejure.org/2009,2991)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Aufwendungen für die Grabpflege als haushaltsnahe Dienstleistung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Einkommensteuerrechtliche Berücksichtigung von Aufwendungen für die Grabpflege als haushaltsnahe Dienstleistung; Hauswirtschaftliche Tätigkeiten im steuerrechtlichen Sinne

  • IWW
  • Judicialis

    EStG § 35a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 35a
    Aufwendungen für die Grabpflege als haushaltsnahe Dienstleistung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Aufwendungen für die Grabpflege als haushaltsnahe Dienstleistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Grabpflege keine haushaltsnahe Dienstleistung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Für Garten- und Grabpflege keine § 35a EStG -Steuerermäßigung

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Steuerrecht: Haushaltsnahe Dienstleistungen: Grabpflege ist nicht begünstigt

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Grabpflege

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • EFG 2009, 761
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 01.02.2007 - VI R 74/05

    Haushaltsnahe Dienstleistung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 25.02.2009 - 4 K 12315/06
    Die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs im Urteil vom 1. Februar 2007 (VI R 74/05, BFH/NV 2007, 900) stehe nicht im Widerspruch zu seiner Auffassung, da diese sich im Wesentlichen nur mit der Abgrenzung der handwerklichen Leistung zur haushaltsnahen Leistung befasse.

    Unter dem Begriff des Haushalts ist nach der Rechtsprechung des BFH, der der Senat folgt, die Wirtschaftsführung mehrerer zusammenlebender Personen oder einer einzelner Person zu verstehen; das Wirtschaften im Haushalt umfasst Tätigkeiten, die für die Haushaltung oder für die Haushaltsmitglieder erbracht werden (vgl. BFH-Urteile vom 1. Februar 2007 VI R 74/05, BFH/NV 2007, 900 und VI R 77/05, BFHE 216, 526, BStBl II 2007, 760).

    Hauswirtschaftliche Tätigkeiten in diesem Sinne sind solche, die üblicherweise zur Versorgung der in dem Haushalt lebenden Familie erbracht werden (BFH-Urteil vom 1. Februar 2007 VI R 74/05, BFH/NV 2007, 900).

    Der Senat ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BFH und der Literatur (BFH-Urteil vom 1. Februar 2007 VI R 74/05, BFH/NV 2007, 900 m.w.N. zur Literatur) der Ansicht, dass die Verordnung über die Berufsausbildung zum Hauswirtschafter/zur Hauswirtschafter vom 30. Juni 1999, BGBl. I 1999, 1495 (HwirtAusbV) eine geeignete Grundlage zur Bestimmung des Begriffs der hauswirtschaftlichen Tätigkeit ist.

  • BFH, 01.02.2007 - VI R 77/05

    Die Renovierung einer Hausfassade ist keine haushaltsnahe Dienstleistung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 25.02.2009 - 4 K 12315/06
    Unter dem Begriff des Haushalts ist nach der Rechtsprechung des BFH, der der Senat folgt, die Wirtschaftsführung mehrerer zusammenlebender Personen oder einer einzelner Person zu verstehen; das Wirtschaften im Haushalt umfasst Tätigkeiten, die für die Haushaltung oder für die Haushaltsmitglieder erbracht werden (vgl. BFH-Urteile vom 1. Februar 2007 VI R 74/05, BFH/NV 2007, 900 und VI R 77/05, BFHE 216, 526, BStBl II 2007, 760).
  • BFH, 20.08.1997 - X R 127/94

    § 10 e EStG : Hinzuerwerb von Grund und Boden

    Auszug aus FG Niedersachsen, 25.02.2009 - 4 K 12315/06
    Zur Wohnung gehört danach aber grundsätzlich nur das Grundstück, auf dem sich die Wohnung befindet (BFH-Urteil vom 20. August 1997, X R 127/94, BFHE 184, 322, BStBl II 1998, 17).
  • FG Berlin-Brandenburg, 15.08.2012 - 7 K 7310/10

    Abzug nach § 35a EStG für Hausanschluss

    Der Fall ist nicht vergleichbar mit einer nicht mit dem Grundstück des Steuerpflichtigen verbundenen Notrufzentrale (FG Hamburg, Urteil vom 20.01.2009 3 K 245/08, Deutsches Steuerrecht - Entscheidungsdienst -DStRE- 2009, 1177) oder Grabstelle (Niedersächsisches FG, Urteil vom 25.02.2009 4 K 12315/06, EFG 2009, 761).
  • FG Münster, 21.05.2010 - 14 K 1141/08

    Vorweggenommene haushaltsnahe Dienstleistungen

    Grundsätzlich spricht eine räumliche Entfernung zwischen den Grundstücken, auf dem sich der Garten einerseits und die Wohnung andererseits befinden, gegen eine Zugehörigkeit des Gartens zu einem Haushalt (vgl. Niedersächsisches FG, Urteil vom 25. Februar 2009 4 K 12315/06, EFG 2009, 761; FG Hamburg, Urteil vom 20. Januar 2009 3 K 245/08, DStRE 2009, 1177 unter B. II. 1.).
  • FG Köln, 26.01.2011 - 4 K 1483/10

    Keine Steuerermäßigung für Müllgebühren

    Nicht erfasst sind nach der Rechtsprechung die außerhalb dieses Bereichs erbrachten Leistungen (Niedersächsisches FG, Urteil vom 25. Februar 2009 4 K 12315/06, EFG 2009, 761; FG Hamburg, Urteil vom 20. Januar 2009 3 K 245/08, DStRE 2009, 1177).
  • FG Berlin-Brandenburg, 23.08.2012 - 13 K 13287/10

    Schneeräumung auf öffentlichen Gehwegen als haushaltsnahe Dienstleistung

    Auch das zur räumlichen Ausdehnung des Haushalts zitierte Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts -FG- vom 25. Februar 2009 (-4 K 12315/06-, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2009, 761) bietet keine tragfähige Grundlage für die Beschränkung der Berücksichtigung der hier geltend gemachten Aufwendungen auf die Grundstücksfläche.
  • FG Hamburg, 20.01.2009 - 3 K 245/08

    Berücksichtigung von monatlichen pauschalen Grundgebühren für den Anschluss an

    "Im Haushalt" erbrachte Dienstleistungen sind nur solche im räumlichen Bereich des Grundstücks des Steuerpflichtigen, das heißt in den Räumlichkeiten der privaten Wohnung oder des privaten Hauses nebst Zubehörräumen und Garten, nicht jedoch die außerhalb dieses Bereichs erbrachten Leistungen (vgl. Nieder sächsisches FG vom 25. Februar 2009 4 K 12315/06, [...]; Hessisches FG Hessen vom 1. November 2007 4 K 1048/07, [...]; FG Nürnberg vom 22. September 2005 IV 33/2005, Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst --DStRE-- 2006, 599; Drenseck in Schmidt EStG, 27. A., § 35 a Rd. 15).
  • FG Niedersachsen, 23.04.2013 - 15 K 181/12

    Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für die Beschäftigung einer Haushaltshilfe bei

    Arbeiten für Grabpflege oder andere Dienstleistungen, die auf einem Friedhof erbracht werden, fallen nicht unter die Steuerermäßigung des § 35a EStG (Schmidt/Krüger, Komm. zum EStG, 32. Aufl. 2013, § 35a Rn. 4; Urteil des Nds. Finanzgerichts vom 25. Februar 2009 4 K 12315/06, EFG 2009, 761).
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Rechtsprechung
   FG Düsseldorf, 17.02.2009 - 10 K 501/08 Kg   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,10290
FG Düsseldorf, 17.02.2009 - 10 K 501/08 Kg (https://dejure.org/2009,10290)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.02.2009 - 10 K 501/08 Kg (https://dejure.org/2009,10290)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. Februar 2009 - 10 K 501/08 Kg (https://dejure.org/2009,10290)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit der Bewilligung von Kindergeld für ein in Polen lebendes Kind; Anforderungen an das Vorliegen eines Inlandssachverhalts; Rechtliche Ausgestaltung der Anwendung deutschen Rechts über Kindergeld neben den polnischen Rechtsvorschriften ...

  • Judicialis

    Verordnung (EWG) Nr. 1408/71; ; EStG § 65 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Kindergeldanspruch; Polnischer Staatsbürger; Polnischer Arbeitgeber; Inland Sozialversicherungspflicht; Deutsches Kindergeldrecht - Anforderungen an die Rechtmäßigkeit der Bewilligung von Kindergeld für ein in Polen lebendes Kind

  • datenbank.nwb.de

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit der Bewilligung von Kindergeld für ein in Polen lebendes Kind

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kindergeld für ein in Polen lebendes Kind

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2009, 761
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 20.05.2008 - C-352/06

    Bosmann - Soziale Sicherheit - Familienbeihilfen - Aussetzung des

    Auszug aus FG Düsseldorf, 17.02.2009 - 10 K 501/08
    Nach der neueren Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH; Entscheidung vom 20. Mai 2008 in der Rechtssache C-352/06 Bosmann, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2008, 877) stehe ihm jedenfalls das Kindergeld unabhängig davon zu, ob im Streitfall Polen oder Deutschland als Beschäftigungsland anzusehen sei.

    Soweit sich der Kläger in diesem Zusammenhang auf die Entscheidung des EuGH vom 20. Mai 2008 (Rechtssache C-352/06 Bosmann, a.a.O.) beruft, ergibt sich daraus keine andere Beurteilung.

    Durch die Anwendung des EU-Rechts sind ihm also keine bereits erworbenen Ansprüche wieder entzogen worden (vergl. dazu die ergänzenden Ausführungen des EuGH in der bereits erwähnten Entscheidung vom 20. Mai 2008 in der Rechtssache C-352/06, a.a.O.)., vielmehr ist die Entstehung von Ansprüchen in der Bundesrepublik Deutschland verhindert worden.

  • FG Düsseldorf, 22.12.2008 - 10 K 404/08

    Inländischer Kindergeldanspruch bei gleichzeitigem Leistungsbezug im Ausland;

    Auszug aus FG Düsseldorf, 17.02.2009 - 10 K 501/08
    Ferner sei nach den Feststellungen des Gerichts in einem anderweitigen Verfahren (10 K 404/08 Kg), das der Beklagten und auch seinem Prozessvertreter bekannt sei, eine Firma "X GmbH" in Deutschland offenbar nicht existent.

    Eine solche Anwendungsbestimmung zugunsten des nationalen Rechts ist jedoch erforderlich (so auch schon das Urteil des erkennenden Senats vom 22. Dezember 2008 - 10 K 404/08 Kg, abrufbar bei [...] und unter www.justiz.nrw.de; anderer Ansicht offenbar Finanzgericht Niedersachsen , Urteil vom 24. Januar 2008 - 1 K 83/07, Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 1570, und FG Köln, Urteil vom 25. September 2008 - 10 K 4830/05, abrufbar bei [...]).

    Dies wird gerade im Streitfall in besonderer Weise deutlich, weil er, wie schon der unter dem 22. Dezember 2008 vom erkennenden Senat entschiedene Rechtsstreit (10 K 404/08 Kg), in einem wesentlichen Punkt von dem Sachverhalt, den der EuGH beurteilt hat, abweicht.

  • BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvL 5/00

    Zur Nichtgewährung eines Teilkindergelds an Grenzgänger in die Schweiz

    Auszug aus FG Düsseldorf, 17.02.2009 - 10 K 501/08
    Auch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ist im Beschluss vom 8. Juni 2004 - 2 BvL 5/00 (Entscheidungen des BVerfGE 110, 412) von diesem Zweck der Bestimmungen des Titels II der VO (EWG) 1408/71 ausgegangen.
  • EuGH, 10.07.1986 - 60/85

    Luijten / Raad van Arbeid

    Auszug aus FG Düsseldorf, 17.02.2009 - 10 K 501/08
    Dadurch sollen nach der ständigen Rechtsprechung des EuGH die Kumulierung anwendbarer nationaler Rechtsvorschriften und die Schwierigkeiten, die sich daraus ergeben können, vermieden werden (Urteil vom 10. Juli 1986 in der Rechtssache C-60/85, Luijten, Slg. 1986, 2365).
  • FG Niedersachsen, 24.01.2008 - 1 K 83/07

    Bestehen eines Anspruches eines Grenzgängers mit Wohnsitz in Deutschland und

    Auszug aus FG Düsseldorf, 17.02.2009 - 10 K 501/08
    Eine solche Anwendungsbestimmung zugunsten des nationalen Rechts ist jedoch erforderlich (so auch schon das Urteil des erkennenden Senats vom 22. Dezember 2008 - 10 K 404/08 Kg, abrufbar bei [...] und unter www.justiz.nrw.de; anderer Ansicht offenbar Finanzgericht Niedersachsen , Urteil vom 24. Januar 2008 - 1 K 83/07, Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 1570, und FG Köln, Urteil vom 25. September 2008 - 10 K 4830/05, abrufbar bei [...]).
  • FG Köln, 25.09.2008 - 10 K 4830/05

    Kindergeldanspruch für volljähriges Kind geht nicht durch die Aufnahme einer

    Auszug aus FG Düsseldorf, 17.02.2009 - 10 K 501/08
    Eine solche Anwendungsbestimmung zugunsten des nationalen Rechts ist jedoch erforderlich (so auch schon das Urteil des erkennenden Senats vom 22. Dezember 2008 - 10 K 404/08 Kg, abrufbar bei [...] und unter www.justiz.nrw.de; anderer Ansicht offenbar Finanzgericht Niedersachsen , Urteil vom 24. Januar 2008 - 1 K 83/07, Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 1570, und FG Köln, Urteil vom 25. September 2008 - 10 K 4830/05, abrufbar bei [...]).
  • BFH - III R 12/08 (anhängig)
    Auszug aus FG Düsseldorf, 17.02.2009 - 10 K 501/08
    Die Revision war schon im Hinblick auf die beim Bundesfinanzhof bereits anhängigen Verfahren (III R 12/08 und III R 5/09) nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO zuzulassen.
  • BFH, 21.10.2010 - III R 5/09

    EuGH-Vorlage zur Kindergeldberechtigung von polnischen Staatsangehörigen, die als

    Auszug aus FG Düsseldorf, 17.02.2009 - 10 K 501/08
    Die Revision war schon im Hinblick auf die beim Bundesfinanzhof bereits anhängigen Verfahren (III R 12/08 und III R 5/09) nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO zuzulassen.
  • EuGH, 05.03.1998 - C-194/96

    Kulzer

    Auszug aus FG Düsseldorf, 17.02.2009 - 10 K 501/08
    Zwar "verdrängt" die Definition in Anhang I Teil I E die Definition in Art. 1 Buchstabe a VO (EWG) 1408/71, jedoch nicht mit Wirkung für die Bestimmung der anzuwendenden Rechtsvorschriften (vergl. die Überschrift des Titels II), sondern nur für die Bestimmung des Personenkreises, der Anspruch auf Familienleistungen hat (vergl. dazu auch das EuGH-Urteil vom 5. März 1998 in der Rechtssache C-194/96, Kulzer, Slg. I 1998, 895).
  • BFH, 16.05.2013 - III R 8/11

    Kindergeld für einen polnischen Saisonarbeitnehmer

    Dieser in der Rechtsprechung der FG vertretenen Auffassung (vgl. z.B. Urteile des FG Düsseldorf vom 17. Februar 2009  10 K 501/08 Kg, Entscheidungen der Finanzgerichte 2009, 761; vom 24. September 2010  16 K 3718/08 Kg, juris) wurde spätestens durch das EuGH-Urteil Hudzinski und Wawrzyniak in ZESAR 2012, 475 die Grundlage entzogen.
  • FG Düsseldorf, 27.04.2010 - 10 K 3402/08

    Kindergeldanspruch eines polnischen Staatsbürgers; Entsendung durch polnischen

    die Urteile des erkennenden Senats vom 22. Dezember 2008 - 10 K 404/08 Kg, Entscheidungen der Finanzgerichte 2009, 497 und vom 17. Februar 2009 - 10 K 501/08 Kg, EFG 2009, 497; anderer Ansicht offenbar Finanzgericht Niedersachsen, Urteil vom 24. Januar 2008 - 1 K 83/07, EFG 2008, 1570, und FG Köln, Urteil vom 25. September 2008 - 10 K 4830/05, EFG 2009, 269).
  • FG Baden-Württemberg, 29.03.2010 - 3 K 1763/09

    Verlängerung des Kindergeldes wegen Wehrdienstes - Herabsetzung der Altersgrenze

    Zur Frage, ob der Gesetzgeber die Herabsetzung der Altersgrenze für den Kindergeldbezug generell wie auch hinsichtlich der betreffenden Übergangsvorschrift in verfassungskonformer Weise normiert hat, haben bereits mehrere Finanzgerichte entschieden, und zwar in dem Sinne einheitlich, dass bislang alle Gerichte die von der Klägerin bejahte Verfassungswidrigkeit verneint haben (FG Düsseldorf, Urteile vom 11. September 2009 3 K 480/09 Kg, EFG 2010, 153 - Revision anhängig unter Az. III R 68/09 - und vom 17. Februar 2009 10 K 501/08 Kg, EFG 2009, 761 - Revision anhängig unter Az. III R 30/09 -, FG München, Urteile vom 17. Juni 2009 1 K 3887/08, EFG 2009, 1755 - Revision anhängig unter Az. III R 50/09 -, vom 22. April 2009 9 K 3729/08, EFG 2009, 1842 - Revision anhängig unter Az. III R 35/09 - und vom 17. Februar 2009 12 K 1075/08, EFG 2009, 837, 12 K 1462/08, EFG 2009, 1475 - Revisionen anhängig unter III R 17/09 und III R 27/09 -, Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 18. November 2008 15 K 101/08, EFG 2009, 359 - Zulassung der Revision durch BFH-Beschluss vom 4. Dezember 2009 III B 271/08, das Beschwerdeverfahren wird unter Az. III R 83/09 als Revisionsverfahren fortgeführt).
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